Beiträge von ThomasPfister

    Folgendes Erlebnis als ich vor ein paar Tagen Schwiegermutter im Krankenhaus besuchte. Rings um das Krankenhaus standen Patienten und haben geraucht. Und wer kommt für den Schaden auf? Wir, die Versichertengemeinschaft.

    Wenn wir mal ehrlich sind, ist das die Besonderheit bei der Krankenversicherung. Wir dürfen vorsätzlich, oder zumindest grob fahrlässig, selbst den Schaden verursachen und bekommen diesen auch noch ersetzt. Übersetzt auf die Kfz-Versicherung heißt dies, ich zertrümmere mit dem Hammer mein Auto und sage das ganz offen meiner Kfz-Versicherung und bekomme sogar noch den Schaden ersetzt.

    Genau deswegen weigere ich mich in diesen Fällen von einer Versicherung zu sprechen.

    Und bitte nicht mit konstruierten Beispielen argumentieren, wie, beim gesundheitsförderlichen Sport können auch Unfälle passieren.

    Meine Frau und ich haben im Jahr 2002 jeweils einen Fondsanteil (WKN 554002) für eine Depoteröffnung geschenkt bekommen. Im Jahr 2025 wurde der Fonds zwangsweise in den Fonds (A0BLVS) umgetauscht. Danach hatten wir jeweils 0,88 Anteile im Depot und diese wurden zwangsweise verkauft.

    Nun erfolgte die steuerliche Abrechnung:

    Bei mir, bei der comdirect, wurde folgendermaßen gerechnet:

    Verkaufserlös 45,09 Euro

    abzgl. Anschaffungskosten 44,21 Euro

    Verkaufsergebnis 0,88 Euro

    Teilfreistellung 0,0 Euro

    davon als Gewinn aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile 0,8 Euro

    Erträge/Mehrwert 0,48 Euro

    fiktives Veräußerungsergebnis aus Übergangsregelung - 0,05 Euro

    Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer 1,31 Euro

    Bei meiner Frau, SBroker, wurde folgendermaßen gerechnet:

    Verkaufserlös 45,37 Euro

    abzgl. Anschaffungskosten 44,23 Euro

    Verkaufsergebnis 1,14 Euro

    Teilfreistellung 0,0 Euro

    davon als Gewinn aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile 1,14 Euro

    Erträge/Mehrwert 0,48 Euro

    fiktives Veräußerungsergebnis aus Übergangsregelung 0,00 Euro

    Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer 1,62 Euro

    Verkaufserlöse und Anschaffungskosten sind unterschiedlich, weil wir an unterschiedlichen Tagen das Depot eröffnet haben und eine Bank den Zwangsverkauf einen Tag später durchgeführt hat.

    Meine Fragen sind nun: Warum zieht die comdirect beim Gewinn aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile 10% ab? Und warum gibt es bei der comdirect ein fiktives Veräußerungsergebnis aus Übergangsregelung in Höhe von -0,05 Euro?

    Laut comdirect ist das so. Das System hat das so berechnet.

    Kann mir das bitte jemand erklären? Ich weiß, es sind zwar nur Cent-Beträge, doch ich will es verstehen. Außerdem geht es um Steuerzahlungen - Was passiert wenn man 100 oder 1.000 Anteile verkauft? - und somit betrifft es uns alle. Und da ich in der Vergangenheit schon dreimal über Computerfehler der Banken gestolpert bin und mit Hilfe der BaFin bzw. des Ombudsmannes für Banken Recht bekam, bin ich in solchen Dingen nun mal ein gebranntes Kind.

    Bei einigen der Kriterien eines Bewertungsscores geht es um eine grunsätzliche Frage: Keine Ahnung zu haben oder lieber das Ziel nicht zu 100% zu erreichen. Einfaches Beispiel: Jemand hat noch nie Fußball gespielt. Ist er somit ein guter oder ein schlechter Fußballer? Ein Profi-Fußballer, selbst der beste hat wohl nur eine Torquote von 99%. Also wen nehme ich lieber als Kunden? Das unbeschriebene Blatt oder jemand, der zu 99% ein guter Kunde wird?

    Wir brauchen aber doch sicher keinen neuen Thread, wie man Geld im Alltag spart, das gab es doch bereits seitenweise.... 🙄


    ThomasPfister
    6. Februar 2025 um 15:47

    Vielen Dank für Deinen Verweis auf meinen Thread. Ich fühle mich zutiefst geehrt. Danke, Danke, Danke

    Hallo, vielen Dank für Ihren Gedankenanstoß.

    Kurz zu meiner Person: Ich bin ehrenamtlich in einer Schuldnerberatung tätig und habe damit regelmäßig Kontakt zu bildungsfernen Menschen und behaupte, deren Sorgen und Nöte zu kennen. Bildungsfern heißt nach meiner Erfahrung, "Wie lese ich den Strom ab?". Beruflich habe ich ca. 30 Jahre in verschiedenen Leitungspositionen in Service - Centern gearbeitet und auch dort Kontakt zu bildungsfernen Menschen gehabt.

    Grundsätzlich halte ich eine dialoggestütze Benutzerführung für effektiver, vorausgesetzt die Fragen sind einfach formuliert und entsprechen der Lebenswirklichkeit. Beispiel: Hatten Sie Ausgaben nach § XX EStG? - versteht kein Mensch. Fragen wie, hatten Sie Handwerkerkosten, ist auch wieder nur bedingt hilfreich, denn an die Mietnebenkosten, die auch Handwerkerkosten enthalten, denkt dabei keiner. Sinnvoller wäre dafür gezielt nach den Handwerkerkosten in den Mietnebenkosten zu fragen.

    Hilfreich wäre es sicher, bildungsfernen Menschen bei der Bearbeitung ihrer Steuererklärung mal über die Schulter zu schauen, denn wenn wir hier im Finanzforum ehrlich zu uns selbst sind, sind wir alle total betriebsblind.

    Aber Forderungen von wegen "ich muss bei Stelle A auch die Themen von Stelle B erledigen können" sind hier fehl am Platz. Wenn ich im Supermarkt an der Wursttheke sage "und dann hätte ich gerne noch 800g Tomaten", werde ich logischerweise in die Gemüseabteilung geschickt.

    Mit dem Vergleich haben Sie mein Interesse geweckt. Ich sehe das so: Ich gehe mit meinem Einkaufszettel/Antrag in den Supermarkt/Behörde und kann dort Äpfel/Pflegegeld oder Tiefkühlpommes/Behindertenausweis bis zum Landespflegegeld/Duschgel kaufen/erledigen. Eben alles unter einem Dach. Die Steigerung wären solche Verkaufsinseln wie Pasta, Tomatensauce und Parmesan in einem dekorativen Korb mit Kochanleitung, sprich ich will Pflegegeld beantragen und werde aktiv angesprochen "Denken Sie auch an den Behindertenausweis und das Landespflegegeld".

    Nein, das ist nicht das Behördenverständnis. Vielleicht ist das eine Phrase in internen Dokumenten, das alltägliche Handeln sieht anders aus.

    Dienstleistung fängt z.B. damit an, dass ich einer Behörde eine Anfrage schicken kann und sie mir darauf eine konkrete Auskunft erteilt, was ich zu tun habe. Versuch mal, dem Finanzamt eine Anfrage per E-Mail zu schicken, mit der Bitte, zu einem konkret dargestellten Sachverhalt erläutert zu bekommen, was die korrekte Vorgehensweise ist.

    Lustig sind auch Vorgänge, in denen einer Behörde alle relevanten Informationen vorliegen, sie aber erst auf Antrag tätig wird und als allererstes die intern bereits vorliegenden Infos nochmal anfordert. Vermutlich liegen die intern in einem streng geheimen anderen Aktenordner, den der Sachbearbeiterkollege so unübersichtlich pflegt, dass man lieber den Bürger nochmal fragt.

    Ich denke das nennt man dann Eigen- und Fremdbild.

    Schließlich kann man einen Behindertenausweis bekommen, wenn man kein Pflegegeld bekommt und nur weil man Pflegegeld bekommt, bekommt man nicht unbedingt auch einen Behindertenausweis.

    Natürlich muß jeder einzelne Antrag geprüft werden, doch nach meiner Erfahrung ist es so, daß fast jeder Pflegefall auch Anspruch auf einen Behindertenausweis hat. Andersherum sicher seltener.

    Zu dem Thema noch eine Ergänzung. Bei uns in Bayern gibt es noch das Landespflegegeld. Die Beantragung knüpft an das normale Pflegegeld bzw. die Einstufung in einen Pflegegrad, sprich das Landespflegegeld baut auf dem Pflegegeld auf. Das halte ich für eine clevere Lösung. Es gibt nur eine Prüfstelle.

    Es gibt keine parallelen Zuständigkeiten hierzu in Deutschland.

    Ein Beispiel dazu, nicht zu 100% Finanzen: Pflegegeld und Behindertenausweis. Dafür sind zwei Stellen zuständig, obwohl die Angaben fast zu 100% identisch sind. In der Realität könnte man auf dem Antrag für Pflegegeld einen zusätzlichen Haken setzen und damit würde der Antrag an die Stelle für den Behindertenausweis weitergeleitet.

    Ich habe sogar zu diesem Thema ein Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet. Wurde abgelehnt, eben wegen unterschiedlichen Zuständigkeiten.

    Wenn denn nun einmal ein Thread ausartete, kein Ding, weil genau dafür gab es Moderatoren.

    Die Foren von früher sind nicht mit den Social-Media-Plattformen von heute vergleichbar. Das liegt aber nicht unbedingt an den Inhalten und Nutzern, sondern schlichtweg an den kommerziellen Betreibern, welche ihre Plattform nicht im Griff haben.

    So wie in der "Guten Alten Zeit": Da haben Zeitungen Leserbriefe per Post bekommen, die zumindest Porto gekostet haben, und diese wurden dann eben selektiv veröffentlicht.

    Deshalb mein, vielleicht etwas unorthodoxer Wunsch, für jeden Post eine Art Schutzgebühr von 50 Cent verlangen - 99% davon gehen als Spende an eine Hilfsorganisation. Damit würden sich diese ganzen Hass- und Hetze-Poster sicher zweimal überlegen, ob sie dafür Geld ausgeben.

    Ich gehe nur in Clubs, wo es grundsätzlich keinen Ärger gibt und ich wurde an der Tür tatsächlich noch nie nach meinem Namen gefragt (auch wenn den die meisten dort kennen).

    Ich gehe sogar auf Familienfeste, wo ich nicht von jedem den Namen kenne oder mich daran erinnern kann 8|. Aber ich verstehe natürlich, wenn sich Leute nicht in derlei krasse Gefahren begeben möchten oder nimmer ihre vier Wände verlassen, weil alle da draußen Messerstecher und Bombenleger sind. Klarnamen reißen das natürlich.

    In diesen Situationen sind Sie aber jederzeit griffbereit und stehen quasi mit Ihrem Gesicht dafür ein.

    Das wäre eine ganz andere Steuerberechnung, darüber sprechen wir ja gar nicht. Und nur weil es etwas zu vereinfachen gibt, muss es ja nicht gezielt kompliziert gemacht worden sein.

    Vereinfachen bedeutet erstens die rein technische Abwicklung und zweitens die inhaltliche Seite. Also wenn wir schon die Büchse der Vereinfachungs-Pandora öffnen, warum nicht in die Tiefe greifen.

    Ist das nicht eher eine Demokratisierung, wenn diese "Armen und zumeist Bildungsfernen" leichter von einer Steuererklärung profitieren können?

    Ist das wirklich Demokratisierung?

    Mich erinnert die Diskussion an die versuchte Antragsvereinfachung beim Kindergeldzuschlag während der Ampel-Regierung. Kurz gesagt, man hat damals festgestellt, daß nur ca. 30% der Antragsberechtigten tatsächlich einen Antrag auf Kindergeldzuschlag stellen. Erklärung: Der Antrag sei zu umständlich. Also wollte man dies vereinfachen, hat aber festgestellt, daß dann zuviele den Kindergeldzuschlag bekommen und es damit zu teuer kommt. Also hat man das Projekt wieder schnell beerdigt. Übertragen auf unsere Steuerdiskussion heißt, daß wir, die Reichen und Gebildeten wollen eine möglichst komplizierte Steuererklärung, damit die Armen und Bildungsfernen davon fern gehalten werden. Wollten wir tatsächlich eine Demokratisierung der Steuererklärung, wäre es das einfachste sämtliche Mini-Beträge, sagen wir unter 1.000,- Euro, wie Spenden, Handwerkerkosten etc., zusammenzufassen und in den Tarif oder einen allgemeinen Freibetrag zu berücksichtigen. Einfach, sprich fair, sozial etc., für die Bürger und auch für die Bürokratie.