Finanzamt

  • Jetzt bin ich gespannt ob ich womöglich nach Verzugszinsen zahlen muss weil die Steuerpflicht hat bereits im Jahr 2024 entstanden ist

    Ich bin kein Steuerexperte, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich in Ordnung wäre. Du hast die Steuererklärung ja fristgerecht abgegeben. Dass das Finanzamt mit der Bearbeitung nicht hinterherkommt, liegt ja nicht in deinem Einflussbereich. Sonst könnte das Finanzamt ja alle Steuererklärungen mit Nachzahlungen absichtlich lange liegen lassen, um Zinsen zu kassieren.

  • Ich vermute, dass der oder die Finanzbeamte die Übertragung in Papierform erhält und diese dann manuell in sein/ihr Programm übernimmt. Wundern würde es mich nicht.

    Natürlich. Er muss jede einzelne Feld von Hand übertragen.
    Selbst die Berechnung muss er noch mit Stift und Papier erledigen und das Ergebnis dann in sein Programm übernehmen. :rolleyes:

  • Ich bin kein Steuerexperte, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich in Ordnung wäre. Du hast die Steuererklärung ja fristgerecht abgegeben. Dass das Finanzamt mit der Bearbeitung nicht hinterherkommt, liegt ja nicht in deinem Einflussbereich. Sonst könnte das Finanzamt ja alle Steuererklärungen mit Nachzahlungen absichtlich lange liegen lassen, um Zinsen zu kassieren.

    Das sehe ich genau so. Es ist ja nicht deine Schuld McProfit

  • Es macht Sinn, die Einkommensteuererklärung früh abzugeben, wenn man eine Steuerrückerstattung erwartet. Im Gegensatz dazu ist es ratsam, die Steuererklärung am letzten möglichen Termin abzugeben, wenn eine Steuernachzahlung zu erwarten ist.

    Denn das Geld für die mögliche Nachzahlung kann bis zum Steuerbescheid für dich arbeiten, was wie schon o.a. Monate oder sogar Jahre dauern kann!

  • Hallo Finanzexperte und WerAuchImmer

    Ihr habt tatsächlich ein starkes Argument geliefert.

    Wenn man bei Abgabe seiner Steuererklärung weiß, dass eine Nachzahlung zu erwarten ist, in meinem Fall durch immoblienverkäufe, dann ist es tatsächlich so, dass man als STeuerprlichtiger eine pauschale Vorauszahlung an das Fianantamt schicken könnte.

    Dieses Versäumnis könnte dann der Grund sein, warum Verzugszinsen berechnet werden.

    Ich habe das nicht geprüft und bestimmt gibt es dazu Rechtsprechung und vielleicht kennt auch ChatGPT schon solche Urteile. Mir ist das nur spontan eingefallen weil ich diesen FAll in den letzten Jahren immer mal wieder hatte. Ich kann aber nicht mehr sagen ob damals Zuschläge festgesetzt wurden oder nicht. Dazu müsste ich alte Steuerbescheide heraussuchen. Das war mit am Mittwoch vormittag aber dann doch zu viel des Guten zumal es gar nicht das Thema des Fragestellers hier war.

    Viele Grüße McProfit

  • McProfit

    Für die Festsetzung von Zinsen gilt eine sog. Karenzzeit. Die beträgt normalerweise 15 Monate nach Ablauf des betreffenden Jahres. Wg Corona sind diese Fristen noch bis zum Steuerjahr 2024 verlängert. Für 2024 gelten 17 Monate Karenzzeit, ergo entstehen keine Nachzahlungszinsen bis 1.6.2026.

    Dabei handelt es sich nicht um "Straf" oder Verzugszinsen, sondern damit wird der Vorteil ausgeglichen, der durch den verspäteten Steuerbescheid entstanden ist. Schliesslich konnte das Geld in der Zeit Rendite erzielen.

    Hab kein Urteil parat, aber hat sicherlich schon jemand erfolglos dagegen geklagt.

  • zufällig gesehen. Passt das?

    Trotz langer Bearbeitungszeit des Finanzamts: Kein Erlaß von Nachforderungszinsen | Haufe
    Kommentar Führt die Festsetzung der Einkommensteuer zu einer Steuernachforderung, ist diese – 15 Monate nach Entstehung der Steuer beginnend – zu verzinsen ( §…
    www.haufe.de
  • Danke dude für diese Infos. Das war mir nicht bewusst.

    Habe nun aus Interesse ein wenig zu diesem Thema gegoogelt und festgestellt, dass sich die Zinsen auch wirklich im Rahmen halten (0,15% pro Monat). Das sollte man mit einem Tagesgeldkonto gut ausgleichen können. Und wie du ja auch schreibst, hat man das Geld, das man dem Finanzamt schuldet ja länger bei sich und kann damit arbeiten.

  • Nachdem ich vor rund 10 Jahren an meinen jetzigen Wohnort gezogen bin, kann ich mich nicht daran erinnern, im ersten Versuch einen korrekten Steuerbescheid erhalten zu haben.

    Krass. Mein aktuelles hat jetzt schon zum 4. oder 5. Mal in Folge exakt den Betrag in den Bescheid geschrieben, den die Discounter-Software berechnet hatte.


    Ich habe nicht den Eindruck, dass ein Mensch sich damit beschäftigt, trotz Kapitalerträgen im Ausland (auch nicht-EU).

  • Ich hatte auch scon so komische Erfahrungen mit dem Finanzamt. Ich füllte alles barv mit Elster aus, abgeschickt und im Bescheid wurden dann Zahlen geändert, ohne Erklärung. Ich kann mir das nur so vorstellen, daß jemand beim Finanzamt das Elsterformular ausdruckt und die Daten abtippt und sich dabei vertippt hat. Klar kann passieren. Doch als Laie ging ich immer davon aus, die Elster-Daten werden online weiterverarbeitet. Anscheind ähnlich wie die Bafög-Gescichte, die durch die Presse ging, daß die Anträge ausgedruckt werden und dann per Fax weitergeleitet werden. Vielleicht war auch an dem Tag zufällig die Leitung defekt und um gar nicht zu arbeiten, hat man schnell beschlossen, alles per Hand abzutippen. Nix muß, alles möglich.

  • ThomasPfister

    Und welchen Sinn soll das haben?

    Zumindest in Rheinland-Pfalz werden sogar die Papiererklärungen digitalisiert (per scan, nicht per Hand). Die Steuererklärung wird dann quasi identisch wie eine elektronische Erklärung eingespielt.

    Eine Steuererklärung über Elster schliesst einige Logikfehler im voraus aus, trotzdem kann die auch falsch sein (aus unterschiedlichsten Gründen).

  • ThomasPfister

    Und welchen Sinn soll das haben?

    Eben, das ist ja meine Frage. War ja nur eine Vermutung. Ich kann auch sagen, der Finanzbeamte Herr X hatte Geburtstag und mit den Kollegen gut gefeiert. Vielleicht ein Gläschen Sekt zuviel und ist dann bei der Prüfung meiner Steuererklärung versehentlich über die Tasten gestolpert und statt Daten neu Laden hat er sich gedacht, da stand doch 123.456, also tippte er diese Zahl manuell ein, obwohl dort vorher 123.465 stand. Alles nur Spekulation.

  • Eben, das ist ja meine Frage. War ja nur eine Vermutung. Ich kann auch sagen, der Finanzbeamte Herr X hatte Geburtstag und mit den Kollegen gut gefeiert. Vielleicht ein Gläschen Sekt zuviel und ist dann bei der Prüfung meiner Steuererklärung versehentlich über die Tasten gestolpert und statt Daten neu Laden hat er sich gedacht, da stand doch 123.456, also tippte er diese Zahl manuell ein, obwohl dort vorher 123.465 stand. Alles nur Spekulation.

    Vielleicht hat Herr Pfister auch ein Gläschen zu viel beim ausfüllen der Steuererklärung gehabt?

  • Wenn es zu lange dauert, werden in der Tat Nachzahlungszinsen fällig. Dagegen kann man nichts machen.

    Der Zinslauf beginnt bei den meisten Steuerarten 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums - und zwar in beide Richtungen. Wer Steuer nachzuzahlen hat, zahlt dann (mittlerweile angemessene) Zinsen auf die Nachzahlung; wer eine Rückzahlung zu erwarten hat, bekommt dann vom Finanzamt Zinsen ausbezahlt, brav bereits abgeltungversteuert. Früher waren das mal 0,5% Zinsen pro angefangenem Monat (also 6% im Jahr), das war in der Zinsbaisse drastisch überhöht und ist dann vom Gericht kassiert worden. Außerdem gibt es natürlich (wir sind ja in Deutschland!) noch jede Menge Sonderregelungen, etwa pandemiebedingte.

  • Die 6% Zinsen waren definitiv aus der Zeit gefallen und wurden zu Recht vom Gericht gerügt. Ich finde es sollte eine Dynamisierung stattfinden, die sich zb am Zinssatz für die Vorabpauschale orientiert, aber ich glaube das wird nicht kommen. 😊