Beiträge von Aermelschoner

    andiii_98

    Zu Deiner zweiten Frage, wieviele Goldkäufer ihr Gold vom Paketboten in Empfang nehmen konnten.
    Alle, bei denen die 36 Monate rum waren. Da ich nun etwas über 3 Jahre Empfehlungsgeber bin, haben alle Kunden, die zu Beginn Gold gekauft haben und jetzt ihr Gold zu Hause haben wollten, den Paketboten bei sich empfangen dürfen. Viele Kunden nehmen aber nicht den Barren, den sie gekauft haben, sondern verkaufen das Gold an die TGI zurück und beginnen mit dem Geld (Kaufpreis von damals + Preissteigerung der letzten 36 Monate) wieder mit einem neuen Goldkauf von vorn.
    Da aktuell der Goldpreis mehrfach bei 200% dessen lag, was das Gold vor 3 Jahren gekaostet hatte, hat derjenige, der nun wieder von neuem beginnen wollte auch monatlich den doppelt so hohen Rabatt in €.

    Die TGI kauf das Gold also zum Marktpreis (alter Preis + Preissteigerungen) zurück? Ich dachte die beziehen das aus den Minen und kommen damit günstiger an das Gold und können so den Rabatt geben. Das glaubst du doch alles selbst nicht.

    Wie viele wollten denn das Gold ausgeliefert haben und viele haben es wieder an die TGI verkauft?

    Es sind mehrheitlich Zeitgemeinschaften. Wer einmal gesehen hat wie Selbständige ihre Ex-Frauen bescheixxxn, indem sie sich arm rechnen .... Es wäre jede Splittingänderung gut, wenn Frauen sich nicht mehr so oft zum Zurückstecken entscheiden.

    Stand 2023 wurden 35% der Ehen geschieden. Von mehrheitlichen Zeitgemeinschaften kann keine Rede sein.

    Wie eine höhere Besteuerung der Gemeinschaft "Ehe" (durch die Abschaffung des Splittings) dazu führt, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit erhöhen, ist mir bisher nicht erklärlich.

    Ich kenne genügend Fälle, die mit Steuerklassen 3/5 noch eine Rückerstattung bekommen haben.

    Es ging mir dabei nicht um eine eventuelle Nachzahlung oder Erstattung, sondern darum, dass durch Stkl. 3/5 die Nettogehälter unterjährig niedriger bzw. höher ausfallen, als sie nach der Einkommensteuererklärung eigentlich sind.

    Hier wäre Stkl. 4 mit Faktor sicher die bessere Lösung und würde den "echten Verdienst" direkt auf der Gehaltsabrechnung realistischer darstellen.

    Das hat aber nichts mit dem Splitting zu tun.

    Es ist kein Steueraufschub sondern eine reale Förderung der Ehe mit unterschiedlich hohen Einkommen.

    Sieht man (nach Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. § 1356 BGB) das Einkommen beider Ehepartner als Gesamteinkommen, gleicht das Splitting lediglich die potenzielle Benachteiligung der Paare mit unterschiedlichen Einkommen gegenüber den Paaren mit gleichen Einkommen aus.

    Durch Splitting zahlen alle die gleiche Einkommenssteuer, egal wie sich die Einkommenssumme zusammensetzt.

    Die Behauptung, dass das Splitting die höhere Erwerbstätigkeit von Frauen behindert, kann ich nicht nachvollziehen. Würde der Mann einen besseren Job mit 20.000 Euro mehr Gehalt bekommen, würde er diesen doch auch nicht ablehnen, weil das Ehepaar dadurch mehr Einkommenssteuer zählt. Dank Splitting spielt es in Hinblick auf die Steuer kein Rolle, wer wie viel zum Einkommen beiträgt bzw. wer sein Einkommen steigert oder reduziert.

    Problematisch ist eher die Situation um die Steuerklassen 3/5. Das führt unter dem Jahr zu Verzerrungen, die spätestens mit der Einkommensteuererklärung hinfällig sind.

    Hier liegt das Problem mMn in der fehlenden Finanzbildung. Vielen ist ja nicht mal der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommenssteuer bekannt, wie sollten die am Jahresende einen steuerlichen Ausgleichen zwischen den unterschiedlichen Ehepartnern und Steuerklassen hinbekommen.

    Zusammenveranlagte Paare profitieren dann am meisten, wenn der Einkommensunterschied zwischen beiden Partnern besonders groß ist, oft wenn eine gar nicht arbeitet.

    Das stimmt so nicht.

    Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen der Ehepartner in Summe.

    Dabei spielt es keine Rolle ob einer 0 Euro und der andere 100.000 Euro oder beide 50.000 Euro verdienen.

    Ich hätte eine wahrscheinlich triviale Frage zum Jobticket bzw. Deutschlandticket und dessen steuerlicher Handhabung:

    Wir bekommen von unserem Arbeitgeber ein kostenloses Deutschlandticket zur Verfügung gestellt. Dieses ist ja nach den geltenden Regelungen steuer- und sozialabgabenfrei.

    Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten von ca. 720 Euro werden jedoch auf die Entfernungspauschale angerechnet und werden auch auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben.

    Nun ist die Entfernungspauschale als Werbekosten ein Teil des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1250 Euro.

    Die Frage ist nun wie sich das kostenlose Deutschlandticket auf das zu versteuernde Einkommen auswirkt.

    Wenn ich bisher mit den Werbungskosten inkl. Entfernungspauschale unterhalb des Pauschbetrags liege, dürfte es keine Auswirkungen haben. Oder liege ich da falsch?

    Ich finde, dass die PHV zum Schutz der Geschädigten eine Pflichtversicherung sein sollte, so wie es bei der KFZ Haftpflich und (teilweise) Tierhalterhaftpflicht ist. Denn die stehen im Zweifel ziemlich dumm da, wenn der Schädiger nicht zahlen kann und keine PHV hat. Da kann das Leben des Geschädigten unverschuldet ruiniert sein. Und dass das durchaus passieren kann, sieht man am TE.

    Für solche Fälle kann man in der eigenen PHV eine Forderungsausfalldeckung mitversichern. Kostet nur ein paar Euro mehr.

    Du vermutest richtig: inklusive Pflegeversicherung.

    Das Einbeziehen ist aber auch sachgerecht, denn Krankenversicherung ohne daneben bestehende Pflegeversicherung gibt es grundsätzlich ja nicht, zumindest seit 1995 nicht mehr.

    Berücksichtigt ist der Pflege-Beitragssatz "ohne Kind", also 4,2 % neben den offiziell durchschnittlichen 17,5 % für Kranken.

    Auch das ist grundsätzlich ok, da man "ohne Kind" im Zweifel eher über den Wechsel nachdenkt als "mit Kind".

    Aber hier ergänzend: Mit einem Kind (auch wenn schon aus der Mitversicherung draußen) wäre der Vergleichswert dann 1.226,44 € statt 1261,31 €.

    Das mag zwar zusammenhängen, es ist dennoch intransparent das zu darzustellen.

    Ich hatte erst den Eindruck keine GKV erhöht sich von knapp 950€ auf 1.261€.

    Wie errechnen sich die 7,42%?

    5.812,50 : 5. 512,50 = 1,0544

    Die BBG steigt um 5,44%

    Was die KK erhöhen müssen, ist sicherlich unterschiedlich.

    Wie die absolute Zahl von 1.261,31 € zu Stande kommt ist auch unklar. Das kann eigentlich nur inkl. Pflegeversicherung sein.

    Die GKV wird teuer, keine Frage. Aber ich werde hier den Eindruck, dass man hier reißerisch eine hohe Zahl in den Raum stellt, um PKVs zu verkaufen.

    Dabei sind die anderen Beiträge von Dr. Schlemann meistens sehr informativ, aber diesen hätte er sich in dieser Form sparen können.

    Ich habe jetzt schon mehrfach Geld per Wero gesendet und angefordert bzw. empfangen.

    Funktioniert einwandfrei, läuft alles über die ING-App und das Geld ist direkt auf dem Girokonto.

    Ich find's gut und bevorzuge es, weil ich so alles in einer App habe und mir das Handling auch einfacher erscheint als bei PayPal. Weiterer Pluspunkt ist für mich, dass es eine europäische Lösung ist und man eine Alternative zu den US-Playern hat.

    Was leider noch fehlt ist die Einbindung in Onlineshops.

    Die eventuell Steuerersparnis bei einer ETF-Police wird in aller Regel durch Kosten und damit geringerer Rendite aufgefressen. Wird dann noch eine lebenslange Rente gezahlt, wird's wegen der fragwürdigen Rentenfaktoren noch schlimmer.

    Mit diesem Video ist dazu eigentlich alles gesagt:

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    Den Eltern meiner Freundin hat die Kreissparkasse ihr Haus zu einem schlechten Preis abgekauft und ihnen dafür eine Wohnung verkauft, die nicht behindertengerecht war, so dass sie dort garnicht einziehen konnten. Der Sohn hat alles versucht, um den Kauf rückgängig zu machen, leider ohne Erfolg. Ich hoffe, in diesem Fall hat der TE mehr Erfolg!

    Da kann man die Eltern aber auch nicht komplett rausnehmen. Wer kauft bitte eine nicht behindertengerechte Wohnung, wenn er eine solche braucht. Da geht es ja nicht nur um ein paar Euro Invest. Das schaut man sich doch vorher genau an.

    Hallo Pumphut,

    das würde bedeuten, daß ich eine genaue Abrechnung darüber erhalte, was verbaut wurde

    und nicht die vorab geschätzte Menge.

    Ich warte also die Endrechnung ab.

    Was hast du denn bestellt? Dach zum Pauschalpreis oder nach Aufwand bis auf die letzte Schraube?

    Letzteres ist eher unüblich.

    Da die Frage war wie Unternehmer bei ihren Überweisungen damit umgehen:

    Wir (große Verwaltung) haben die Empfängerprüfung ausgeschalten. Ansonsten würde ein fehlerhafter Empfänger dazu führen, dass einen Sammelüberweisung mit mehreren hundert Empfänger hängen bleibt und nicht raus geht. Das ist in der Praxis nicht handlebar.

    Unser Rechenzentrum hat die Empfängerprüfung daher standartmäßig ausgeschaltet.