Ehegattensplitting

  • Während die kinderlose DAX-CEO-Gattin, die einfach keine Lust auf arbeiten hat und lieber mit den Freundinnen den ganzen Tag Aperol Spritz im Szenelokal trinkt, ihren Freibetrag schön auf den Mann weiterreicht.

    Klar, die einzigen, die vom Ehegattensplitting profitieren sind die ~200 DAX Vorstände :rolleyes:

    Eine ersatzlose Abschaffung des Splittings wäre ganz einfach eine Steuererhöhung für Millionen von Ehepaaren.

    Und ganz ehrlich: Dem DAX Vorstand wäre eine Abschaffung des Splittings ganz sicher total egal. Denn mit einem hohen 6-stelligen oder gar 7-stelligen Jahresgehalt sind 10.000 Euro mehr Einkommensteuer schlicht egal.

  • Auch da hast Du Recht. Ich hatte das schonmal hier irgendwo geschrieben, dass ich durchaus finde, dass man auch bei den Sozialversicherungsleistungen splitten sollte. Auch wenn das etwas radikal ist, und ich nicht weiss, was man mit dem AG Anteil macht.

    Wenn man das zu Ende denkt: Die nicht erwerbstätige Hausfrau müsste dann Beiträge zahlen? Nichts dagegen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Und ganz ehrlich: Dem DAX Vorstand wäre eine Abschaffung des Splittings ganz sicher total egal. Denn mit einem hohen 6-stelligen oder gar 7-stelligen Jahresgehalt sind 10.000 Euro mehr Einkommensteuer schlicht egal

    Im Zweifelsfall hat man drei Wohnsitze und ist ca. 100 Tage pro Jahr in jedem Land.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Wenn man das zu Ende denkt: Die nicht erwerbstätige Hausfrau müsste dann Beiträge zahlen? Nichts dagegen.

    Ich habe ihn so verstsnden, dass dann vom Lohn/Gehalt des Ehemann's Sozialversicherungsbeiträge für die Ehefrau gezahlt werden müssten. So ähnlich wie bei der Kirchensteuer. Wo es übrigens auch Regelung für Ehepaare gibt, die verschiedenen Religionen angehören (z.B. evangelisch / katholisch). Ggf. könnte man diesen Ansatz auch ausdehnen auf verbeamtet / nicht-verbeamtet. *duck weg*

  • Ich habe ihn so verstsnden, dass dann vom Lohn/Gehalt des Ehemann's Sozialversicherungsbeiträge für die Ehefrau gezahlt werden müssten

    Das meine ich ja. Endlich Schluss mit der Mitversicherung.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Wenn man das zu Ende denkt: Die nicht erwerbstätige Hausfrau müsste dann Beiträge zahlen? Nichts dagegen.

    Ich hab das nicht zuende gedacht. Nur mein Fairness Gefühl sagt mir, wenn man Einkommen splittet, dann nicht nur auf die Lohnsteuer bezogen, sondern auch auf KV, SV und insbesondere Rentenversicherung. Man tut einfach komplett so, als würde jeder die Hälfte verdienen.

    Was tatsächlich unfair am Ehegattensplitting ist, ist das man insbesondere aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze mehr raus hat, wenn man bspw. 120/0 verdient im Gegensatz zu 60/60.

  • Ich hab das nicht zuende gedacht. Nur mein Fairness Gefühl sagt mir, wenn man Einkommen splittet, dann nicht nur auf die Lohnsteuer bezogen, sondern auch auf KV, SV und insbesondere Rentenversicherung. Man tut einfach komplett so, als würde jeder die Hälfte verdienen.

    Was tatsächlich unfair am Ehegattensplitting ist, ist das man insbesondere aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze mehr raus hat, wenn man bspw. 120/0 verdient im Gegensatz zu 60/60.

    Die BBG könnte man ja auch auf beide Ehepartner nach Halbierung des gemeinsamen Gesamtgehalts anwenden.

  • Die BBG könnte man ja auch auf beide Ehepartner nach Halbierung des gemeinsamen Gesamtgehalts anwenden.

    Da der Arbeitgeber des einen Ehepartners nicht weiss, was der andere Ehepartner verdient - und es geht ihn auch nix an - gibt's hier allerdings ein paar technische Hürden zu überwinden. Ggf. auf dem Level der Steuerklasse (oder vergleichbar). Glattziehen müsste man das dann mit der Steuererklärung o.ä. . Das müsste man dann aber hierfür verpflichtend machen. Nicht jeder macht eine Steuererklärung.

  • Da der Arbeitgeber des einen Ehepartners nicht weiss, was der andere Ehepartner verdient - und es geht ihn auch nix an - gibt's hier allerdings ein paar technische Hürden zu überwinden. Ggf. auf dem Level der Steuerklasse (oder vergleichbar). Glattziehen müsste man das dann mit der Steuererklärung o.ä. . Das müsste man dann aber hierfür verpflichtend machen. Nicht jeder macht eine Steuererklärung.

    Ja, insbesondere da man ja schlecht einen AG verpflichten kann, für den Ehepartner auch Arbeitgeberbeiträge zu zahlen.

  • Du kannst ja beispielsweise auch innerhalb der Ehe trotz wesentlich unterschiedlicher Einkommen die Steuerklassen IV / IV wählen und wirst nicht gezwungen III / V zu nehmen.

    Und wieder werden die Steuerklassen mit dem Splitting vermischt. Noch einmal, damit es vielleicht endlich mal jeder versteht:

    Es ist Piep egal, ob man in der Kombination IV/IV oder III/V unterwegs ist. Die Steuerlast ist für das Ehepaar bei gemeinsamer Veranlagung identisch.


    Klar, die einzigen, die vom Ehegattensplitting profitieren sind die ~200 DAX Vorstände :rolleyes:

    Eine ersatzlose Abschaffung des Splittings wäre ganz einfach eine Steuererhöhung für Millionen von Ehepaaren.

    Und ganz ehrlich: Dem DAX Vorstand wäre eine Abschaffung des Splittings ganz sicher total egal. Denn mit einem hohen 6-stelligen oder gar 7-stelligen Jahresgehalt sind 10.000 Euro mehr Einkommensteuer schlicht egal.

    Nein, das sind natürlich nicht die einzigen, die vom Splitting profitieren. Und nenn es gerne provokativ, aber manche Vergleiche sind durch Extreme einfach verständlicher.

    Grundsätzlich geht es mir schlichtweg darum, dass man zwischen zwei Arten von Profiteuren des Ehegattensplittings unterscheiden muss. Auf der einen Seite gibt es die Gruppe derer, bei denen auf Grund einer Lifestyle-Entscheidung auf ein zweites Einkommen verzichtet wird, ohne dass es dafür einen rationalen Grund (wie z.B. Kinder) gibt. Auf der anderen Seite gibt es die Gruppe, bei denen gerade wegen der Kinder einer nicht oder nur deutlich weniger arbeiten kann. Hier wird also der bezahlte Job (teilweise) gegen unbezahlte Care-Arbeit getauscht. Klar wird hier auch vom Splitting profitiert, es hat aber einen objektiv nachvollziehbaren Grund.


    Übrigens, zum auch schon mal aufgekommenen Hinweis, dass es Ehepaare gibt, die keine Kinder bekommen können. Das ist natürlich richtig, die deutschen Kinderheime sind aber leider voll genug. Und da landen leider noch viel zu viele Säuglinge und Kleinkinder, vielleicht kann man da ja dann was für die Allgemeinheit tun und sich so den eigenen Kinderwunsch erfüllen.


    Und: was hält einen davon ab, den Schritt zu gehen, eine Eheschliessung vorzunehmen - und sie einfach nur als Verwaltungsakt für's Finanzamt zu betrachten, so wie eine Änderung der Steuerklasse.

    Es gibt durchaus einige Gründe, die gegen eine Eheschließung sprechen. Da ist zum Beispiel eine noch bestehende Ehe im Trennungsjahr, wo die Scheidung noch nicht durch ist (ja, ist temporär aber relevant). Bei Personen mit ausländischen Wurzeln und ohne deutsche Papiere können auch fehlende Unterlagen (weil zum Beispiel das Konsulat diese nicht ausstellen will) ein Hindernis sein. Außerdem kann es natürlich finanzielle Gründe geben (Hinterbliebene, die ihre finanziellen Ansprüche verlieren ggü. dem Staat, aber auch dem Arbeitgeber des verstorbenen Ehepartners), auch wenn das natürlich Rosinenpicken wäre (Steuervorteile und Hinterbliebenenleistungen gleichzeitig ausnutzen).

  • Und noch einmal: es wurde hier gesagt, Ehegattensplotting wäre nur ein Steueraufschub. Ich lese in den Medien, dass es Steuerersparnis ist. Hat bis jetzt niemand verständlich erkläten können. Heisst, es geht um Pfründe schützen zu Lasten derer, die Carearbeit übernehmen.

  • Es ist kein Steueraufschub sondern eine reale Förderung der Ehe mit unterschiedlich hohen Einkommen.

    Klassisch: ein Mann mit Brutto 80.000 Euro im Jahr heiratet seine Freundin mit 36.000 Euro im Jahr.

    Und jetzt gibst du das einfach in den Rechner vom Finanzministerium ein,

    Beide nehmen Steuerklasse 4 und machen jedes Jahr tapfer die Einkommensteuererklärung.

    Was bekommen sie gemeinsam zurück ?

  • Ich habe immer noch den Eindruck als wüssten viele nicht, worüber sie so meinungsstark debattieren. Können wir uns bitte nach über 170 Beiträgen vereinfacht darauf einigen:

    • Steuerklassen sind nach Steuererklärung und Bescheid egalisiert.
    • Ehegattensplitting meint, dass die Einkommen beider addiert werden und gemeinsam veranschlagt werden, wobei dann die doppelten Freibeträge und Grenzsteuersätze gelten.

    Letzteres ist dann günstiger, wenn die Einkommensunterschiede beider Ehepartner groß sind, sind sie gleich bringt auch das Splitting nichts.

  • Es ist kein Steueraufschub sondern eine reale Förderung der Ehe mit unterschiedlich hohen Einkommen.

    Sieht man (nach Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. § 1356 BGB) das Einkommen beider Ehepartner als Gesamteinkommen, gleicht das Splitting lediglich die potenzielle Benachteiligung der Paare mit unterschiedlichen Einkommen gegenüber den Paaren mit gleichen Einkommen aus.

    Durch Splitting zahlen alle die gleiche Einkommenssteuer, egal wie sich die Einkommenssumme zusammensetzt.

    Die Behauptung, dass das Splitting die höhere Erwerbstätigkeit von Frauen behindert, kann ich nicht nachvollziehen. Würde der Mann einen besseren Job mit 20.000 Euro mehr Gehalt bekommen, würde er diesen doch auch nicht ablehnen, weil das Ehepaar dadurch mehr Einkommenssteuer zählt. Dank Splitting spielt es in Hinblick auf die Steuer kein Rolle, wer wie viel zum Einkommen beiträgt bzw. wer sein Einkommen steigert oder reduziert.

    Problematisch ist eher die Situation um die Steuerklassen 3/5. Das führt unter dem Jahr zu Verzerrungen, die spätestens mit der Einkommensteuererklärung hinfällig sind.

    Hier liegt das Problem mMn in der fehlenden Finanzbildung. Vielen ist ja nicht mal der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommenssteuer bekannt, wie sollten die am Jahresende einen steuerlichen Ausgleichen zwischen den unterschiedlichen Ehepartnern und Steuerklassen hinbekommen.



  • Was bekommen sie gemeinsam zurück ?

    Vielleicht 500 EUR im Jahr. Habe nicht den Rechner bemüht.

    Ab 18.000 EUR brutto sind die Splittingvorteile bei den Vorsorgeaufwendungen quasi null.

    Bitte keine Politikwissenschaftler, Volkswirte, Kommunikationswissenschaftler, Soziologen, Journalisten, Versicherungsvermittler oder Juristen mehr als Finanzexperten.

  • Problematisch ist eher die Situation um die Steuerklassen 3/5. Das führt unter dem Jahr zu Verzerrungen, die spätestens mit der Einkommensteuererklärung hinfällig sind.

    Hier liegt das Problem mMn in der fehlenden Finanzbildung. Vielen ist ja nicht mal der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommenssteuer bekannt, wie sollten die am Jahresende einen steuerlichen Ausgleichen zwischen den unterschiedlichen Ehepartnern und Steuerklassen hinbekommen.

    Ich kenne genügend Fälle, die mit Steuerklassen 3/5 noch eine Rückerstattung bekommen haben.

    Ansonsten glaube ich, dass es sinnvoller ist, das Steuersystem so zu gestalten, dass jemand mit durchschnittlicher fachfremder Bildung in der Lage ist, es zu durchdringen.

    Wenn bestimmte Aspekte hier in einem Forum von Finanzinteressierten und damit automatisch besser informierten Menschen auf Schwierigkeiten stoßen, ist das bei 80 %+x der Steuerzahler im Land so.

  • Was tatsächlich unfair am Ehegattensplitting ist, ist das man insbesondere aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze mehr raus hat, wenn man bspw. 120/0 verdient im Gegensatz zu 60/60.

    Das ist keine Auswirkung des Splittings, sondern der BBG.

    Diese Auswirkung hast du auch ohne Splitting und ohne Ehe.

    Bitte keine Politikwissenschaftler, Volkswirte, Kommunikationswissenschaftler, Soziologen, Journalisten, Versicherungsvermittler oder Juristen mehr als Finanzexperten.

  • Ich kenne genügend Fälle, die mit Steuerklassen 3/5 noch eine Rückerstattung bekommen haben.

    Es ging mir dabei nicht um eine eventuelle Nachzahlung oder Erstattung, sondern darum, dass durch Stkl. 3/5 die Nettogehälter unterjährig niedriger bzw. höher ausfallen, als sie nach der Einkommensteuererklärung eigentlich sind.

    Hier wäre Stkl. 4 mit Faktor sicher die bessere Lösung und würde den "echten Verdienst" direkt auf der Gehaltsabrechnung realistischer darstellen.

    Das hat aber nichts mit dem Splitting zu tun.

  • Und noch einmal: es wurde hier gesagt, Ehegattensplotting wäre nur ein Steueraufschub. Ich lese in den Medien, dass es Steuerersparnis ist. Hat bis jetzt niemand verständlich erkläten können. Heisst, es geht um Pfründe schützen zu Lasten derer, die Carearbeit übernehmen.

    Ich glaube das Problem liegt hier eher bei Dir. Sry, das sind absolute Basics und nachdem es Dir jetzt hier X mal erklärt wurde, könntest Du es auch einfach mal selber googlen.

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