Swiss Life Select – Forward-Darlehen viel zu früh vermittelt? Erfahrungen & rechtliche Einschätzung gesucht

  • Hallo zusammen,

    ich möchte gern anonym bleiben und suche Erfahrungen bzw. Einschätzungen.

    Mir wurde Ende 2018 über einen Finanzvermittler (Swiss Life Select) ein Forward-Darlehen für meine Immobilienfinanzierung vermittelt – 4–5 Jahre vor Ablauf der Zinsbindung, obwohl damals kein Bedarf bestand und die Marktprognosen klar fallende Zinsen zeigten.

    Ich wurde nicht über das Risiko einer Nichtabnahmeentschädigung aufgeklärt.

    Der Kreditvertrag lag mir nie vor, ich war nie beim Notar, und ich ging lange davon aus, dass kein wirksamer Vertrag besteht.

    Nach dem Hausverkauf wurde ich 2024 verklagt und musste ca. 19.600 € Nichtabnahmeentschädigung zahlen.

    Jetzt berufe ich mich auf das BGH-Urteil vom Februar 2025 (I ZR 122/23) zur Haftung von Vermittlern bei frühzeitiger & wirtschaftlich unsinniger Forward-Finanzierung.

    Swiss Life Select hat meinen Anspruch pauschal zurückgewiesen – ohne auf die Kernpunkte (Zeitpunkt, fehlende Aufklärung, wirtschaftliche Unsinnigkeit) einzugehen.

    Fragen in die Runde:

    • Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit früh vermittelten Forward-Darlehen?
    • Kennt jemand Fälle speziell bei Swiss Life Select?
    • Empfehlungen für Fachkanzleien, die Vermittlerhaftung / Forward-Darlehen machen?


    Danke für jeden Hinweis – das Thema dürfte viele betreffen, die “zu früh” zu einem Forward-Darlehen gedrängt wurden.

  • Kater.Ka 12. November 2025 um 10:23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Na und? Er hat ein Exemplar beim Finanzprodukteverkäufer unterschrieben und keine Ausfertigung für sich selbst bekommen. Hältst Du das für unmöglich?

    Na ja, "lag mir nie vor" verstehe ich als "habe ich nie gesehen, geschweige denn unterschrieben".

    Auch das von Dir geschilderte Szenario halte ich für ziemlich ungewöhnlich bis abwegig. Man unterschreibt doch keinen Vertrag für eine Immobilienfinanzierung (vermutlich sechsstellig), ohne ihn zu lesen und ohne hinterher eine Ausfertigung für die eigenen Unterlagen zu bekommen bzw. zu verlangen.

    Wir waren auch bei einem Finanzierungsvermittler (allerdings von der seriösen Sorte), und natürlich gab es den Darlehensvertrag inklusive Anlagen, Hinweisblättern usw. in mehrfacher Ausfertigung. Wir haben eine ganze Mappe mit Unterlagen mitbekommen.

  • Ich habe natürlich damals digital unterschrieben.

    Allerdings lag mir vor/bei der Unterschrift kein vollständiger Kreditvertrag vor, ich hatte keine Vertragsunterlagen zur Prüfung, weder per Mail noch in Papierform.

    Ich habe den Vermittler mehrfach um Unterlagen gebeten – ohne dass sie bereitgestellt wurden.

    Zusätzlich wurde mir kein Hinweis auf Risiken gegeben, insbesondere nicht, dass es sich um ein Forward-Darlehen 4–5 Jahre im Voraus handelt (üblich sind max. 3 Jahre).

    Genau das ist der Kernpunkt:

    • keine Vertragskopie zur Einsicht
    • keine Risikoaufklärung
    • deutlich zu früh abgeschlossen
    • Abschlussdruck durch Vermittler


    Meine Frage hier richtet sich also weniger danach „ob ich unterschrieben habe“, sondern vielmehr ob der Abschlusszeitpunkt & die Beratung korrekt und verbrauchersicher waren, auch vor dem Hintergrund des aktuellen BGH-Urteils zur Vermittlerhaftung.

  • Auch das von Dir geschilderte Szenario halte ich für ziemlich ungewöhnlich bis abwegig. Man unterschreibt doch keinen Vertrag für eine Immobilienfinanzierung (vermutlich sechsstellig), ohne ihn zu lesen und ohne hinterher eine Ausfertigung für die eigenen Unterlagen zu bekommen bzw. zu verlangen.

    Ich staune so sehr wie Du. Ich würde nie einen Vertrag unterzeichnen, von dem ich keine Ausfertigung bekomme und Du auch nicht.

    Bist Du Dir ganz sicher, daß das niemand tut? Ich bin das nicht.

  • Hast Du das Haus denn gekauft? Dann läge der Fall für mich hier grundsätzlich anders. Es scheint mir der Normalfall eines Darlehensvertrags zu sein, dass (wenn die entsprechenden Vertragsbedingungen erfüllt sind), das Darlehen auszuzahlen ist und dies zuzüglich Zinsen zurück zu zahlen ist.

    Nur auf besondere Risiken, wie z.B. beim Hauskauf, dass der Verkäufer es sich anders überlegt und doch nicht verkauft, nachdem die Widerrufsfrist für den Darlehensvertrag dummerweise abgelaufen ist, müsste aus meiner Sicht besonders hingewiesen /aufgeklärt werden. Oder bei anderen "Sonderfällen".

    Aber nicht unbedingt darüber, dass ein Vertrag verbindlich ist oder wirtschaftlich unsinnig. Vielleicht ist die Entschädigung zu hoch und deshalb angreifbar. Aber falls Du schon zur Zahlung von einem Gericht verurteilt wurdest- was mir nach Deinem Post noch nicht klar ist- sehe ich hier auch eher schwarz (dann hattest Du vermutlich auch einen Anwalt, der das beurteilen könnte?). Gibt es ein Beratungsprotokoll?

    Auszug aus dem Urteil (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…z=81014&pos=916

    20
    a) Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war den Klägern zwar grundsätzlich bekannt, dass Kaufvertrag und Darlehensvertrag rechtlich selbständig sind und es daher dazu kommen kann, dass eine Loslösung vom Darlehensvertrag nur noch gegen Nichtabnahmeentschädigung möglich ist, wenn zuerst der Darlehensvertrag geschlossen wird, die hierfür bestehende Widerrufsfrist abläuft und der Kaufvertrag danach nicht zustande kommt.
    21
    b) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kommt jedoch eine Pflichtverletzung der Beklagten in Betracht, wenn sie im Beratungsgespräch vom 18. Dezember 2020 auf Nachfrage der Kläger das Risiko des Nichtzustandekommens des Grundstückskaufvertrags verharmlost hat.
    22
    aa) Im Rahmen der geschuldeten umfassenden Aufklärung darf ein reales Risiko nicht so verharmlost werden, dass der Eindruck entsteht, es sei nur theoretischer Natur
  • Ich habe natürlich damals digital unterschrieben.

    Wieso "natürlich"? Ich halte mich für ziemlich digitalaffin, würde einen Vertrag dieser Größenordnung aber nicht digital unterschreiben.

    Allerdings lag mir vor/bei der Unterschrift kein vollständiger Kreditvertrag vor, ich hatte keine Vertragsunterlagen zur Prüfung, weder per Mail noch in Papierform.

    Wenn das so ist, unterschreibt man nicht.

    Ich habe den Vermittler mehrfach um Unterlagen gebeten – ohne dass sie bereitgestellt wurden.

    Zusätzlich wurde mir kein Hinweis auf Risiken gegeben, insbesondere nicht, dass es sich um ein Forward-Darlehen 4–5 Jahre im Voraus handelt (üblich sind max. 3 Jahre).

    Genau das ist der Kernpunkt:

    • keine Vertragskopie zur Einsicht
    • keine Risikoaufklärung
    • deutlich zu früh abgeschlossen
    • Abschlussdruck durch Vermittler

    All das mußt Du Dir vorhalten lassen. Jeder macht mal Dummheiten, ich habe in meinem Leben auch schon gerüttelt viel Mist gemacht. Wenn das dann aber so ist, und man wacht auf, muß man alle Hebel in Bewegung setzen, seinen eigenen Fehler rückgängig zu machen oder zumindest zu mildern. Tut man das nicht, fahren andere Leute, durchaus auch unseriöse andere Leute, mit einem Schlitten.

    Deine Sachstandsschilderung ist eine Skizze. Kein kompetenter Mensch würde sich mit einer so vagen Schilderung zufrieden geben. Niemand hier kann nachvollziehen, was bei Dir da passiert ist und was man eventuell noch machen kann. Du schreibst, Du seiest erfolgreich zur Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verklagt worden. Es ist davon auszugehen, daß Du damals einen Rechtsanwalt an Deiner Seite hattest. Wenn der als Profi keinen Ausweg aus der Lage sieht, wie sollen wir als juristische Laien das tun?

  • Es gab ein Urteil. Die Bank hat mich auf Nichtabnahmeentschädigung verklagt.Das Gericht hat jegliche Einwände meinerseits bezüglich fehlender Unterlagen zu den Verträgen und dem nicht vorhandenen Beratungsprotokoll ignoriert. Deshalb wurde ich zur Zahlung verpflichtet. Die Revision hat es leider sogar bestätigt.

    Ich hatte leider einen schlechten Anwalt, der das nicht vor Gericht angesprochen hat, beziehungsweise die Dokumente verlangt hat. Die Richter waren ganz klar auf Seiten der Bank.

    Damals gab es leider das Urteil vom BGH 2025 noch nicht. Das Haus wurde ja verkauft und ich habe keinerlei Beratung und Risikoaufklärung im Vorfeld und bei Abschluss erhalten.

  • Das ist schon arg merkwürdig. Normalerweise vermitteln die nur den Vertrag und dieser wird dann mit einer Bank geschlossen. Ein Notar muss da nicht zwingend besucht werden, sofern die Grundschuld bestehen bleiben kann. Dann muss aber zumindest die alte Bank die Grundschuld abtreten.

    Das das komplett ohne dein Wissen passiert sein soll ist schwer vorstellbar. Wenn es so wäre müsstest du das natürlich nachweisen. Da es aber offenbar aber schon ein Urteil gegen dich gibt ist das Kind wohl schon in den Brunnen gefallen.

  • Wenn das Urteil der Revisionsinstanz rechtskräftig ist, bringt dir auch das BGH-Urteil nichts mehr.

    Auch nicht, wenn die Berufungsfrist abgelaufen ist. "Die Berufung muss innerhalb eines Monats, nachdem das Urteil zugestellt wurde, eingelegt werden und innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des Urteils begründet werden" (Justizportal Niedersachsen zu Zivilprozessen).

  • Hallo Maxi6,

    steile Geschichte und hier kann Ihnen sicherlich niemand kompetent helfen. Deshalb auch nur ein paar allgemeine Anmerkungen.

    Der Vermittler ist nicht bankgebunden, sondern dritte Person. Deshalb interessierte sich das Gericht (und Ihr Anwalt) überhaupt nicht dafür, was zwischen Ihnen und dem Vermittler passiert ist oder nicht. Sie haben einen Vertrag nicht eingehalten und müssen bezahlen, Punkt.

    Ob Sie jetzt einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermittler erfolgreich durchsetzen können, kommt auf Ihre Beweise an. Es ist ein Grundprinzip des Zivilrechts, wer etwas will, muss es beweisen. Treten Sie einen Schritt zurück und bewerten, welche Beweise haben Sie für die im Eingangspost aufgestellten Behauptungen? (Das von Ihnen zitierte BGH- Urteil lebt davon, dass der dort involvierte Mitarbeiter des Vermittlers als Zeuge aufgetreten ist.) Nicht vorhandene Beweise schafft Ihnen auch der beste Anwalt nicht herbei. Das müssen Sie selbst leisten.

    Wenn Sie die Frage der Beweise bewertet haben, überlegen Sie sich noch, ob Sie schlechtem Geld (19.600 Euro plus Prozess- und Anwaltskosten) noch gutes Geld (die nächsten Prozess- und Anwaltskosten) hinterherwerfen wollen.

    Viel Glück und Gruß

    Pumphut

  • Zusätzlich wurde mir kein Hinweis auf Risiken gegeben, insbesondere nicht, dass es sich um ein Forward-Darlehen 4–5 Jahre im Voraus handelt (üblich sind max. 3 Jahre).

    Das verstehe ich nicht. Du selbst weißt doch am besten, wann deine Zinsbindung ausläuft. Und ich kenne Forwarddarlehen durchaus so, dass bis zu 5 Jahre im voraus angeboten werden. Man legt sich damit eben auf einen Zins fest, das kann sich lohnen oder auch nicht - unsere Nachbarn haben mehrere Jahre im voraus eins abgeschlossen und dadurch 2024 bei der Anschlussfinanzierung noch von Niedrigzinsen profitiert.

    Allerdings lag mir vor/bei der Unterschrift kein vollständiger Kreditvertrag vor, ich hatte keine Vertragsunterlagen zur Prüfung, weder per Mail noch in Papierform.

    Warum hast du dann unterschrieben?

  • Das Haus wurde ja verkauft und ich habe keinerlei Beratung und Risikoaufklärung im Vorfeld und bei Abschluss erhalten.

    Du hast eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen, dann hast Du das Haus verkauft. Das war Deine freie Entscheidung. Dass bei bestehender Finanzierung eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wenn man aus dem Vertrag raus möchte, ist üblich (manchmal gibt es Streit über deren Berechnung).

    Und ich würde vermuten, Du hast nicht nur den Darlehensvertrsg unterschrieben, sondern auch ein Beratungsprotokoll (vermutlich auch ungelesen…). Liegen Dir die Unterlagen denn inzwischen vor?

    In dem BGH-Fall hatten die Kläger ausdrücklich gefragt „Aber was ist denn mit dem Darlehen, wenn der Kaufvertrag doch nicht zustande kommt?“, und konnten beweisen (bzw. haben behauptet - der BGH hat zurückverwiesen), dass der Vermittler auf ausdrückliche Nachfrage dieses Risiko verharmlost hat.

    Natürlich bekommst Du hier im Forum nur Laienmeinungen, wenn du es genau wissen willst, musst du zu einem Anwalt gehen (idealerweise einen, der auf Anlageberatung spezialisiert ist.

    Aber ganz abseits der rechtlichen Bewertung kann man sich schon fragen, wie schutzwürdig jemand ist, der einen vermutlich sechsstelligen Immobiliendarlehensvertrag ungelesen und ohne die zugehörigen Unterlagen erhalten zu haben im Grunde blind unterschreibt. Wenn mir das passiert wäre, würde ich mich über meine eigene Dummheit ärgern und keinen Dritten als Schuldigen suchen.

  • Ich weiß, dass sich das alles kurios anhört.
    Der Vermittler war ein „Freund“. Ich habe ihm einfach vertraut. Wir haben nie über eine Anschlussfinanzierung gesprochen. Er hat mich nie aufgeklärt. Es war nie mein Anliegen, eine Anschlussfinanzierung zu tätigen weil ich noch sehr viel Zeit (4 und 5 Jahre) dafür hatte und die Zinsen waren rückläufig.
    Am Tag der „scheinbaren“ Unterschrift war das Thema eigentlich Altersvorsorge und so ganz nebenbei habe ich wohl einen Kreditvertrag unterschrieben.

    Die Bank hat nicht interessiert, ob das Zustande kommen rechtens war, es zählte nur das es einen Vertrag gibt. Aus dem Grund musste ich zahlen.
    Die kuriose Vermittlung wurde nicht bewertet.