Hallo zusammen,
ich möchte gern anonym bleiben und suche Erfahrungen bzw. Einschätzungen.
Mir wurde Ende 2018 über einen Finanzvermittler (Swiss Life Select) ein Forward-Darlehen für meine Immobilienfinanzierung vermittelt – 4–5 Jahre vor Ablauf der Zinsbindung, obwohl damals kein Bedarf bestand und die Marktprognosen klar fallende Zinsen zeigten.
Ich wurde nicht über das Risiko einer Nichtabnahmeentschädigung aufgeklärt.
Der Kreditvertrag lag mir nie vor, ich war nie beim Notar, und ich ging lange davon aus, dass kein wirksamer Vertrag besteht.
Nach dem Hausverkauf wurde ich 2024 verklagt und musste ca. 19.600 € Nichtabnahmeentschädigung zahlen.
Jetzt berufe ich mich auf das BGH-Urteil vom Februar 2025 (I ZR 122/23) zur Haftung von Vermittlern bei frühzeitiger & wirtschaftlich unsinniger Forward-Finanzierung.
Swiss Life Select hat meinen Anspruch pauschal zurückgewiesen – ohne auf die Kernpunkte (Zeitpunkt, fehlende Aufklärung, wirtschaftliche Unsinnigkeit) einzugehen.
Fragen in die Runde:
- Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit früh vermittelten Forward-Darlehen?
- Kennt jemand Fälle speziell bei Swiss Life Select?
- Empfehlungen für Fachkanzleien, die Vermittlerhaftung / Forward-Darlehen machen?
Danke für jeden Hinweis – das Thema dürfte viele betreffen, die “zu früh” zu einem Forward-Darlehen gedrängt wurden.