Beiträge von RBseventwo

    Habt ihr geschaut, ob das in dieser Gegend gut funktionieren würde?

    Hier hängt das v.a. an 1-2 Unternehmen, die global agieren, immer mal wieder Leute mit Familien für 1-2 Jahren hierher kommen und diese Unternehmen praktisch jeden Mietpreis zahlen.

    Wie es ohne diese Unternehmen mit ihrem Modell ausieht, ist wohl düsterer und das obwohl der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

    Die Gegend ist uns nicht unbekannt, wir Wohnen ja auch nur ein paar Kilometer entfernt, ist im Nachbarort, der gesund wächst.

    Der Ort hat auch noch immer 0€ pro Kopf Schulden.

    Es gibt keinen Leerstand, außer totale Bruchbuden.

    Arbeitgeber sind gute Vorhanden, Chemie, Automobilwerke und auch gute Mittelständler und Handwerksbetriebe.

    Genauer gesagt: Deren zwei.

    Ihr seid also begeisterte Betongoldanhänger. Bist Du Dir sicher, daß bei Dir der Anlagemix stimmt?

    Ab dem 1.4.2026 läuft der Zins, egal ob Ihr das Darlehen abgerufen habt oder nicht.

    Was bedeutet das?

    -ja es sind 2 Angebote.

    -Der Anlagemix stimmt für mich und meine Frau.

    -Das Darlehen wird bis dahin abgerufen, der Baubeginn ist zum 01.07.25 angedacht, dann werden auch Zahlungen nach und nach fällig.

    Hallo zusammen,

    meine Frau 55J und ich 53J möchten eine Neubau Doppelhaushälfte erwerben und haben dafür bei der Sparkasse ein Angebot zur Finanzierung eingeholt.

    Zu diesem Angeboten hätte ich von euch gerne die Meinung erfahren ob das sinnvoll ist ober ob ich hier über den Tisch gezogen werde?

    Selber haben wir ein abbezahltes EFH

    Eine Wohnung mit 60qm ist auch vorhanden, für die Wohnung läuft noch eine Finanzierung, über BSP zu 2/3, ist 2032 fertig und über KFW 1/3 der Finanzierung, das ist dann 2035 beendet.

    Der Bezug der DHH ist für Q1/2026 geplant.

    Wir haben vor das ganze zu Vermieten, wird also keine selbst genutzte Immobilie.

    Das Objekt ist nur ein paar Kilometer von uns entfernt.

    Angebot Variante 1:

    oder Variante 2:


    Die Summe von 200000€ wird im nächsten Jahr, spätestens im Jahr 2027 komplett verfügbar sein.

    Arbeitsplätze sind gute Vorhanden, Chemiebetrieb 100% AZ und Grundschule 60% AZ, also ist das Einkommen auch relativ gesichert.

    VG,

    Ich würde dir empfehlen, jetzt einfach mal aufgrund deiner Einkommens und Vermögenssituation eine Beratung bei einem der empfohlenen Kreditvermittler zu machen.

    Hintergrund ist einfach: ich will mich auf dem Markt umschauen und will sehen, was ich mir finanziell leisten kann und will. Beziehungsweise welche Zinssätze bekomme ich gerade?

    Ich habe diese Vorgehensweise in den letzten Jahren auch vor dem starken Zinsanstieg mehreren Menschen empfohlen. Die Ergebnisse waren sehr brauchbar und haben eine klare Zielrichtung vorgegeben.

    Diese Kreditvermittler werden bei Finanztip empfohlen.

    Aber sind die wirklich zu empfehlen?

    Oder ist das nur interessant als Orientierungshilfe?

    Geh Dinge an, die Du ändern kannst, nimm Dinge hin, die Du nicht ändern kannst und lerne zwischen beiden zu unterscheiden.

    Wow ^^

    Das hat aber mit Dir nichts zu tun. Ich sehe nicht, woraus Du ein Recht ableiten könntest, dieses Grundstück zu übernehmen, schon gar nicht zu dem damaligen Preis. Ich fände das moralisch völlig in Ordnung, wenn dieses Grundstück nun, da der damalige Kaufvertrag rückgängig gemacht werden wird, neu vergeben wird. An dieser Vergabe könntest Du Dich beteiligen, wärest aber halt nicht sicher, ob Du dieses Grundstück dann bekommst.

    Ich behaupte Ja gar nicht das ich ein Recht darauf habe dieses Grundstück zu übernehmen, es wird schon seinen Weg nehmen die ganze Rückgabe und Vergabegeschichte.

    also das wäre für mich das absolute Ausschlusskriterium - wenn der (oder ein?) Gemeinderat das Grundstück haben will, dann werden sie 1000 Gründe finden, warum du es nicht haben kannst.

    Keinesfalls würde ich mich hier auf einen Rechtsstreit mit der Gemeinde einlassen, die haben ggf den längeren Atem (ist ja nicht das eigene Geld) und sind emotional viel weniger involviert.

    Ein Hausbau kostet Nerven und die würde ich nicht vor der Bauphase bereits aufbrauchen wollen.

    Wird wohl das Beste sein, es bleiben zu lassen.....

    und den Damen und Herren im Gemeinderat das zugestehen was Sie sich schließlich verdient haben.

    Sind ja auch für das wohl der Gemeinde so bemüht, da darf man schon mal den Vorzug bekommen ohne das es komisch aussieht.

    Üblicherweise (zumindest war das bei uns so) steht in dem Kaufvertrag der Dame drin, dass sie innerhalb einer gewissen Frist anfangen muss zu bauen, diesen innerhalb einer weiteren Frist fertigstellen dieses Gebäude für den eigenen Wohnbedarf (oder den der Eltern/Kinder) für eine gewisse Zeit (bei uns 5 Jahre) zu nutzen. Sollte dies nicht so sein, so ist ein Betrag x pro qm nachträglich an die Gemeinde zu zahlen.

    Ferner steht dort drin, dass das Grundstück unbebaut nicht veräußert werden darf. Sowie ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde, welches auch im Grundbuch eingetragen wurde.

    Das steht bei uns auch so drin das das Grundstück unbebaut nicht veräußert werden darf.

    Daher würde ich zunächst einmal mir den Notarvertrag der Dame zu dem Grundstück besorgen und ferner einen aktuellen Grundbuchauszug.

    Denn wenn das bei Dir auch so ist wie bei uns, dann reicht es nicht den Bauantrag rechtzeitig zu stellen und dann das Grund zu übertragen.

    Notarvertrag wurde uns zur Einsicht gegeben.

    Deshalb soll auch das Grundstück vorher Bebaut werden und dann erst an uns verkauft werden.

    Befindet sich ein Rohbau auf dem Grundstück, darf dieser dann ganz offiziell von der aktuellen Besitzerin verkauft werden.

    1.080 m² Grundstück, die vor 8 Jahren für einen Quadratmeterpreis von 75 Euro erworben wurden mit der Auflage, innerhalb einer gewissen Frist zu bebauen.

    Dann passiert 8 Jahre nichts / wenig und der Quadratmeterpreis steigt auf 180 Euro.

    Warum sollte die Gemeinde irgendeinem (wilden) Konstrukt zustimmen, bei dem sich die (drei?) Akteure den sechsstelligen Gewinn teilen?

    Wenn meine o.g. Annahmen stimmen: ich habe in vielen Jahren Baulanderschließung mit Kommunen noch keine erlebt, die sich so offensichtlich vorführen lässt.

    Die Besitzerin vom Grundstück möchte den Kaufpreis den Sie damals bezahlt hat, die Nebenkosten möchte Sie auch haben. Es wird beim Verkauf an uns kein Gewinn von ihr erzielt, das ist ihr auch bewusst.

    Zu welchen Grundstückspreis die Gemeinde das Grundstück später verkaufen möchte kann ich nicht sagen, die 180€ beziehen sich auf Grundstückspreise die aktuell für Baugrund bei uns zu zahlen ist.

    Also zusammengefaßt:

    Du hast ein Grundstück in Deiner Gemeinde entdeckt, auf dem Du gern bauen würdest. Das Grundstück gehört einer Dame, die es mit Bauverpflichtung gekauft hat, aber weder gebaut hat, noch bauen will. Alle Termine hat sie sausen lassen, also hat die Gemeinde die Rückabwicklung des Kaufvertrags in die Wege geleitet. Ein Mitglied des Gemeinderates ist scharf auf das Grundstück. Die Dame wäre wohl prinzipiell bereit, Dir das Grundstück zu verkaufen.

    Ich sehe da genau einen Weg: Schlagartiges Einreichen eines Bauantrags bis zum letzten Termin am 13.02.2025 und umgehender Baubeginn.

    Wenn das zeitlich nicht mehr klappt, aus welchen Gründen auch immer, ist das Grundstück weg und der Gemeinderat baut darauf. :)

    genauso ist es :thumbup:

    Die Termine von der Planung bis zur Rohbau Fertigstellung 01.08.2025 sind für uns nicht das Problem, das ist machbar und auch schon in der Planung.

    Stellt sich die Frage, warum die jetzige Eigentümerin der Bauverpflichtung nicht nachgekommen ist. Da gab es doch sicher mehrere Aufforderungen über die Jahre. Am Ende wundert man sich wenn "plötzlich" harte Konsequenzen drohen ... Die Kuh hätte ja schon längst vom Eis sein können.

    Es wurde die Bauverpflichtung bereits 2x verlängert, ohne Probleme, aber jetzt ist die Zeit abgelaufen.

    Die jetzige Eigentümerin des Grundstücks hat einfach nicht das nötige Geld zum Bauen.

    Das geht ja im Moment leider mehr Leute so.

    Ich vermute, er sucht einfach nach weiteren Ansatzpunkten, welche er dann auf anderen Wegen weiterverfolgen kann.

    Maximal blöd ist der Zeitfaktor. Zeitdruck ist und war noch nie ein guter Ratgeber.

    Wenn man jetzt wüsste, ob die Gemeindevertetung grundsätzlich an einer einvernehmlichen Lösung interessiert wäre, könnte man dort den Hebel ansetzen. Soll heißen, falls die zügige Bebauung tatsächlich der Hauptfokus ist, könntet ihr dort ggf. mit verbindlichen Verträgen punkten.

    genauso ist es wie du im ersten Satz geschrieben hast.

    Mit der Gemeindevertretung wird es keine einvernehmliche Lösung geben, da es ja dort ebenfalls Interessenten (Gemeinderat) für das Grundstück gibt, generell ist es bei uns in der Gemeinde so das solche Grundstücke dann gar nicht mehr erhältlich sind, wenn man nachfragt.

    Die werden vergeben wie es der Bgm. haben möchte und nicht wie es der Gemeinde Bürger will.

    Das passt soweit ja.

    Es war die Gemeinde sogar schon beim Notar und einen Rückkaufvertrag angefordert.

    Die Besitzerin erhält aber nochmal eine aller letzte Frist bis zum 13.02. dann ist die nächste Sitzung im Gemeinderat, da muss dann ein Eingabe Plan für den Hausbau Vorliegen. Wenn das passt muss auch der Rohbau bis zum 01.08.2025 gebaut sein.

    Die Kosten für den Notar der den Rückkaufvertrag gemacht hat muss auch von der Besitzerin getragen werden.

    Wenn der Kämmerer findig ist, zieht er das Vorkaufsrecht und verkauft zum aktuellen Grundstückspreis, der höher sein dürfte.

    Die Gemeinde hat das Vorkaufsrecht da ja die Frist abgelaufen ist.

    Wenn die Gemeinde das Vorkaufsrecht zieht, wird das Grundstück wieder verkauft, aber zu den aktuellen Grundstückspreisen.

    Damaliger Preis 75€m² , aktueller Grundstückspreis 180€m²

    Noch dazu kommt das min. 1 Mitglied des Gemeinderates sehr großes Interesse am Kauf des Grundstückes hat.

    Dadurch bekommt man, nach dem die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht gezogen hat, das Grundstück sowieso nicht mehr, nicht mal zum aktuellen Preis von 180€m²

    Das konnte sehr gut rüber gebracht werden.

    Ergebnis ist, dass man das so in dieser Form überhaupt nicht machen sollte.

    das ist mir bewusst das man es nicht so machen sollte, dies läuft nicht nach Schema F ab.

    Mich hätte halt interessiert was dazu von Seiten der Gemeinde ausgesprochen werden kann?

    Wie wirkt sich ein Grundstücksverkauf, von der Grunderwerbssteuer gesehen her, aus wenn es sich nur die Bodenplatte oder doch ein Rohbau darauf befindet?