dem Irrtum bin ich auch erlegen, habe aber leider noch nicht die genaue Antwort was genau das "verfügbaren Durchschnittsentgeld " ist, siehe dazu meinen Beitrag #21 und nachfolgend von Referat Janders #22 und die vom ihm verlinkte PDF.
Dachte bis dahin die 48% beziehen sich auf das Durchschnittseinkommen das zur Rentenpunktberechnung genommen wird, leider wird zur Berechnung des Rentenpunktwertes das verfügbaren Durchschnittsentgeld genommen. Warum das so ist und was der genaue Hintergrund ist würde ich wirklich gerne Erfahren. Vielleicht liegt hier sogar ein grober Rechtsverstoß vor und die Berechnungen müssten angepasst werden, entweder die Rentenpunktberechnung oder die Rentenpunktwertberechnung.