Er tut aber so, als habe die TO etwas verheimlicht, das aber faktisch schon im Ausgangspost steht.
Vielen Dank für deinen Beistand.
Es fühlt sich hier leider teilweise schon so an, als würde ich von bestimmter Seite angegriffen oder bewusst in ein schlechtes/falsches Licht gerückt werden.
Die Beziehung hält jetzt schon 23 Jahre + ein paar Wochen (man kennt sich in der Partnerschaft also schon ziemlich gut).
In dieser Zeit haben wir auch schon den ein oder anderen Schicksalsschlag gemeinsam gemeistert - unsere Beziehung ist also wirklich nicht so fragil, wie sie hier teilweise beschrieben wird.
Solche sehr privaten Details wollte ich hier jetzt allerdings nicht "breit treten", da sie meines Erachtens nichts zu Fragestellung beitragen und es mit solchen Details nicht unnötig "aufblähen" wollte.
Ich möchte auch wirklich nicht lange darauf rumreiten oder irgendwem vorschreiben, wie er bestimmte Dinge sehen muss - es steht selbstverständlich jedem frei, was er von mir oder meiner Herangehensweise hält - meine Beweggründe/Einschätzung der Lage habe ich (in der Hoffnung) zum besseren Verständnis erläutert.
Letztendlich finde ich es schade, dass eine langjährige Partnerschaft nichts wert sein soll oder nicht positiv berücksichtig werden kann.
Auf Nachfrage bin ich aber selbstverständlich bereit auch weitere Details zu nennen und bin wirklich dankbar, dass man mir hier in meiner Lage helfen möchte.
Meine ursprüngliche Fragestellung war:
"Wie kann die Partnerin von Bruder B hier abgesichert werden?
Wäre eine anteilige Aufnahme der Partnerin von Bruder B in das Grundbuch zwangsläufig notwendig?
Oder könnte ein Wohnrecht eine Alternative sein?"
Grundsätzlich habe ich mir nochmals den Kopf zermartert und folgende Optionen herausgearbeitet:
A:
Ich kaufe meinem Partner einen Teil seines Anteils ab (da müsste man dann eruieren, welchem Anteil dann prozentual 100.000€ entsprechen, wenn man jetzt mal bei dem Wert bleibt).
Nachteil: mehrere T-Euro Grunderwerbs- und Notarkosten (und unklar, welchen Einfluss das auf die bereits bestehende Grundschuld hat)
B:
Mein Partner schenkt mir den entsprechenden Anteil an dem Objekt (ebenfalls entsprechende Eintragung ins Grundbuch und ich tätige die entsprechende Investition).
Nachteil: vermutlich noch höhere Kosten durch Schenkungssteuer + Grunderwerbs- und Notarkosten
C:
Ich gebe meinem Partner 100.000€ für die Sanierung. Dies wird irgendwie in einem Darlehensvertrag/Partnerschaftsvertrag/Kooperationsvertrag (mit einer Grundschuld zu meinen Gunsten) notariell vereinbart.
Ziel wäre hier dann diesen Vertrag wieder aufzulösen, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist und man nach der Sanierung heiratet. Dann könnte der entsprechende Anteil im Grundbuch weitestgehend kostenneutral auf mich umgeschrieben werden. Dadurch würde meines Erachtens auch die "Schenkungs- bzw. Grunderwerbssteuerproblematik" wegfallen.
Nachteil: das ist für mich aktuell noch etwas undurchsichtig, wie genau das funktionieren kann
D:
Ich gebe meinem Partner 100.000€ für die Sanierung. Dies wird irgendwie in einem Darlehensvertrag/Partnerschaftsvertrag/Kooperationsvertrag (mit ausgesetzter Rückzahlung - dafür wird aber ein Wohnrecht für mich in dem Vertrag festgehalten) notariell vereinbart.
Ziel wäre hier dann diesen Vertrag wieder aufzulösen, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist und man nach der Sanierung heiratet. Dann könnte der entsprechende Anteil im Grundbuch weitestgehend kostenneutral auf mich umgeschrieben werden. Dadurch würde meines Erachtens auch die "Schenkungs- bzw. Grunderwerbssteuerproblematik" wegfallen.
Nachteil: das ist für mich aktuell noch etwas undurchsichtig, wie genau das funktionieren kann
Im absoluten worst case (aber dafür müsste ja schon wirklich einiges zerbrechen) könnte ich dann immer noch die Zwangsversteigerungskarte ziehen.
Gibt es eine weitere, gangbare Option (außer alles sein zu lassen) und für wie valide haltet ihr diese Optionen?