Beiträge von LauraD

    Vielen Dank für deine Einschätzung.

    Ich war nur etwas verunsichert aufgrund bestimmter Kommentare aus dem Kollegium, die meinten, dass ihr Notar im Prinzip total unmotiviert war und mehr oder weniger wirklich einfach nur Text vorgelesen hat (bzw. eine meinte noch, dass sie letztendlich mehrere Rechtschreibfehler im Dokumentendraft verbessern durfte, was wohl sinnbildlich für die komplette Abwicklung durch/mit dem Notar war).

    Bei den Google-Rezensionen liest man ja teilweise auch er- bzw. abschreckende Kommentare - aber ich vermute mal, dass das wie so oft im Leben ist: die, die zufrieden mit dem Notar bzw. der Beratungsleistung waren, werden wohl eher weniger dazu neigen, das bei den Google-Bewertungen kund zu tun.

    Du wirst garantiert nicht die erste sein, die sowas gemacht hat, daher wird ein erfahrener Notar schon wissen, wie er dich ins Grundbuch einträgt.

    Die Frage, die mich diesbezüglich ein wenig umtreibt: kann ein Notar eine solche Beratung (in diesem Umfang) leisten und falls ja, wie finde ich einen wirklich kompetenten und engagierten Notar, der uns speziell für diese Situation weiterhelfen kann?

    Erstmal vielen Dank für deine Rechnung bzw. die wirklich hilfreiche Veranschaulichung.

    Genau genommen hast du selbstverständlich recht und grundsätzlich ist deine Rechnung auch absolut richtig.

    Aus meiner Sichtweise würde die Praxis aber so aussehen:

    So lange Wohnung B durch meine Investition keinen signifikant höheren Wert als Wohnung A erlangt, ist das für mich persönlich immer noch ok. Das hatte ich bei meinen Überlegungen so im Hinterkopf.

    Wäre Wohnung A nicht saniert bzw. signifikant weniger wert als Wohnung B, dann wäre da für mich in der Tat auch eine Schmerzgrenze überschritten (in Bezug auf eine Investition meinerseits).

    So bleibt das ja genau genommen erstmal das Problem von Partei A.

    Unabhängig vom Grundbuch solltet ihr m.E. auf jedem Fall eine Nutzungsordnung haben, in der ihr euch einigt (und schriftlich fixiert), wer was nutzen darf und wie die Kostenverteilung ist. Ähnlich einer Teilungserklärung in einer WEG. Dort könnten auch Sondernutzungsrechte an einer Wohnung definiert werden und das jeder die Wasserhähne in seinen Sondernutzungsräumen alleine zahlen muss.

    Ja, das ist ein sehr guter/wichtiger Punkt. Hierzu hatte ich mir vor einigen Tagen schon (relativ umfangreich) eine Art Gemeinschaftsordnung zusammengeschrieben, die ich dann ggf. zu einem Notartermin mitnehmen würde.

    Ach komm, das ist jetzt doch arg überdreht und etwas übergriffig, hier aufgrund der Fragestellung und aufgrund des Geschriebenen toxische familiäre Verhältnisse zu unterstellen. Mach’s doch eine Nummer kleiner. Ich lese hier vor allem von einer ganz normalen Family, die schaut, wie sie mit ihren Mitteln was managt und dabei zumindest nicht im ersten Schritt daran denkt, wie sich die Familienmitglieder dereinst gegenseitig juristisch knallhart an die Wand nageln. Angesichts dessen, was alles auf der Welt passiert, mögen die ganz hart Gesottenen, die schon alles erlebt oder zumindest gesehen haben, das naiv finden … aber toxisch? Come on!

    Vielen Dank für deinen konstruktiven Beitrag. Es handelt sich um eine ganz normale Familie mit einem guten Verhältnis untereinander (und man natürlich versucht in einer Situation mit sehr hohen Ausgaben, diese versucht soweit wie möglich zu limitieren). Da mir natürlich bewusst ist, dass dieses Verhältnis nicht "auf Ewigkeiten" gut bleiben muss, möchte ich mich hier eben so gut es (in dieser Konstellation) geht absichern. Es muss ja aber auch nicht zwangsläufig zum absoluten Supergau kommen, aber falls sich das Verhältnis irgendwann mal deutlich verschlechtern sollte, dann wäre ich zumindest gerne vorbereitet. Ich denke das ist ein absolut legitimes Anliegen.

    Ich kann mir vorstellen, dass es einige Familien-Immobilien-Konstellationen gibt, bei denen das "böse Erwachen" irgendwann schlagartig einsetzt, weil man all die Jahre so naiv war und dachte "was soll schon passieren" (und es einfach hat "laufen lassen"). Auf der anderen Seite wird es aber auch einen Großteil geben, bei denen solche Konstellationen ohne größeren Hickhack laufen.

    Darauf verlassen möchte ich mich aber wie gesagt ja nicht.

    Wieso in der Reihenfolge? Dass Du das schreibst, bringt mich gerade auf die Idee, dass Ihr auch direkt heiraten und das entsprechend im Ehevertrag regeln könntet. Nachteil wäre, es wäre eine Regelung zwischen Dir und Deinem Freund, dann Mann. Die Schwester wäre nicht tangiert.

    Das ist so ein persönliches Ding (wenn ich das so sagen kann). Wir haben jetzt so viele Jahre damit "gewartet", dass wir es dann richtig machen wollen würden und es nicht "übers Knie brechen". Die Sanierung hat momentan leider höchste Priorität.

    Interessant finde ich, dass in allen Deinen Optionen die Partei A nicht vorkommt. Mit Partei A wirst Du nie verheiratet sein, aber irgendwie heiratest Du die über das unglückliche Konstrukt halt mit.

    Ich habe mich da dann möglicherweise missverständlich ausgedrückt. Das Darlehen wäre ausschließlich für Partei B bzw. deren Anteil.

    Andernfalls hätte man ja sonst auch ein Ungleichgewicht, was das "Stimmrecht" anbelangt und müsste dies wieder separat regeln.

    Und - das wäre ja dann auch ein wichtiger Punkt - müsste Partei A mir eine Miete/Kompensation zahlen. Das wäre daher wirklich keine Option für mich.

    Hier fehlt die Information, wie ihr heiraten wollt. Üblich ist ja die Zugewinngemeinschaft. Das halten viele für eine Art einer Gütergemeinschaft, tatsächlich ist es eine besondere Art der Gütertrennung! Von daher zuckt es bei mir, wenn nach der Heirat etwas aufgelöst werden kann.

    Meine Vermutung wäre, dass eine Zugewinngemeinschaft hier die passendste Variante für uns wäre. Muss aber ganz ehrlich eingestehen, dass ich mich damit noch nicht eingehend beschäftigt habe.


    Magst du mir noch darauf antworten, warum genau eine Aufteilung nach WEG nicht möglich ist?

    Gibt es lediglich einen gemeinsamen Treppenflur oder einen gemeinsamen Flur innerhalb der Wohnung/en?

    Entschuldige, ich hatte das irgendwie im Hinterkopf, dass ich darauf schon eingegangen bin.

    Das mit dem Flur/Treppenhaus ist "etwas ungünstig" gelöst und hier müssten weitere Umbaumaßnahmen/Investitionen stattfinden, dass das als abgeschlossene Einheiten durchgehen würde (diesbezüglich hatte ich auch schon eine Begehung mit einem Architekten initiiert). Daher hatten wir dieses Thema ausgeklammert.

    daß Du überhaupt keinen Rat suchst, sondern lediglich eine Bestätigung des Entschlusses, auf den Du Dich längst festgelegt hast, nämlich daß Du Deinem Freund im Interesse der Beziehung Dein Geld geben willst, auch wenn Du dafür keinerlei Sicherheit bekommst.

    Genau das ist der springende Punkt - ich möchte mein Geld nicht um jeden Preis bzw. ohne jegliche Sicherheit ausgeben. Ich denke das sollte sich aus diesem Thread heraus ergeben haben.

    Streng genommen ist ein Haus aus den 60er Jahren nichts mehr wert. Das sagt sogar das Finanzamt, das bei Immobilien pro Jahr der Nutzung 2% des Wertes als AfA ansetzt, nämlich als Absetzung für Abnutzung. Abnutzung ist Wertverlust. Wer ein Anwesen mit einem 60er-Jahre-Haus kaufen will, spekuliert nicht auf das Bauwerk, sondern auf den Bauplatz. Das Haus muß er zum Grund nur nolens-volens dazunehmen.

    Das ist schon maximal pessimistisch gesehen. Aber selbst wenn man rein vom Grundstück ausgeht, dann hätte das schon einen nativen Wert über 400.000€.

    Da indirekt nach Kindern gefragt wurde - wir können keine Kinder bekommen, deshalb wurde das Thema schon vor langem beerdigt (eine Adoption ist keine Option für uns).

    Er tut aber so, als habe die TO etwas verheimlicht, das aber faktisch schon im Ausgangspost steht.

    Vielen Dank für deinen Beistand.

    Es fühlt sich hier leider teilweise schon so an, als würde ich von bestimmter Seite angegriffen oder bewusst in ein schlechtes/falsches Licht gerückt werden.

    Die Beziehung hält jetzt schon 23 Jahre + ein paar Wochen (man kennt sich in der Partnerschaft also schon ziemlich gut).

    In dieser Zeit haben wir auch schon den ein oder anderen Schicksalsschlag gemeinsam gemeistert - unsere Beziehung ist also wirklich nicht so fragil, wie sie hier teilweise beschrieben wird.

    Solche sehr privaten Details wollte ich hier jetzt allerdings nicht "breit treten", da sie meines Erachtens nichts zu Fragestellung beitragen und es mit solchen Details nicht unnötig "aufblähen" wollte.

    Ich möchte auch wirklich nicht lange darauf rumreiten oder irgendwem vorschreiben, wie er bestimmte Dinge sehen muss - es steht selbstverständlich jedem frei, was er von mir oder meiner Herangehensweise hält - meine Beweggründe/Einschätzung der Lage habe ich (in der Hoffnung) zum besseren Verständnis erläutert.

    Letztendlich finde ich es schade, dass eine langjährige Partnerschaft nichts wert sein soll oder nicht positiv berücksichtig werden kann.

    Auf Nachfrage bin ich aber selbstverständlich bereit auch weitere Details zu nennen und bin wirklich dankbar, dass man mir hier in meiner Lage helfen möchte.

    Meine ursprüngliche Fragestellung war:

    "Wie kann die Partnerin von Bruder B hier abgesichert werden?

    Wäre eine anteilige Aufnahme der Partnerin von Bruder B in das Grundbuch zwangsläufig notwendig?

    Oder könnte ein Wohnrecht eine Alternative sein?"

    Grundsätzlich habe ich mir nochmals den Kopf zermartert und folgende Optionen herausgearbeitet:

    A:

    Ich kaufe meinem Partner einen Teil seines Anteils ab (da müsste man dann eruieren, welchem Anteil dann prozentual 100.000€ entsprechen, wenn man jetzt mal bei dem Wert bleibt).

    Nachteil: mehrere T-Euro Grunderwerbs- und Notarkosten (und unklar, welchen Einfluss das auf die bereits bestehende Grundschuld hat)

    B:

    Mein Partner schenkt mir den entsprechenden Anteil an dem Objekt (ebenfalls entsprechende Eintragung ins Grundbuch und ich tätige die entsprechende Investition).

    Nachteil: vermutlich noch höhere Kosten durch Schenkungssteuer + Grunderwerbs- und Notarkosten

    C:

    Ich gebe meinem Partner 100.000€ für die Sanierung. Dies wird irgendwie in einem Darlehensvertrag/Partnerschaftsvertrag/Kooperationsvertrag (mit einer Grundschuld zu meinen Gunsten) notariell vereinbart.

    Ziel wäre hier dann diesen Vertrag wieder aufzulösen, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist und man nach der Sanierung heiratet. Dann könnte der entsprechende Anteil im Grundbuch weitestgehend kostenneutral auf mich umgeschrieben werden. Dadurch würde meines Erachtens auch die "Schenkungs- bzw. Grunderwerbssteuerproblematik" wegfallen.

    Nachteil: das ist für mich aktuell noch etwas undurchsichtig, wie genau das funktionieren kann

    D:

    Ich gebe meinem Partner 100.000€ für die Sanierung. Dies wird irgendwie in einem Darlehensvertrag/Partnerschaftsvertrag/Kooperationsvertrag (mit ausgesetzter Rückzahlung - dafür wird aber ein Wohnrecht für mich in dem Vertrag festgehalten) notariell vereinbart.

    Ziel wäre hier dann diesen Vertrag wieder aufzulösen, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist und man nach der Sanierung heiratet. Dann könnte der entsprechende Anteil im Grundbuch weitestgehend kostenneutral auf mich umgeschrieben werden. Dadurch würde meines Erachtens auch die "Schenkungs- bzw. Grunderwerbssteuerproblematik" wegfallen.

    Nachteil: das ist für mich aktuell noch etwas undurchsichtig, wie genau das funktionieren kann


    Im absoluten worst case (aber dafür müsste ja schon wirklich einiges zerbrechen) könnte ich dann immer noch die Zwangsversteigerungskarte ziehen.

    Gibt es eine weitere, gangbare Option (außer alles sein zu lassen) und für wie valide haltet ihr diese Optionen?

    Wer nutzt denn diese "bestimmten" Räumlichkeiten?


    Warum sollte denn eine 50/50-Aufteilung aufrecht erhalten werden?? Idealerweise sollte die Aufteilung doch eher den Wertverhältnissen entsprechen.


    Ist eine Teilung in 3 Einheiten möglich?

    Zu diesem Thema hatte ich auch schon mal mit einem Architekten gesprochen.

    Es gibt nur Gebäudepläne aus den 60ern. In den 90ern gab es einen Umbau bzw. einen Anbau, diese Pläne sind leider nicht mehr aufzutreiben. Deshalb müsste hier auch erstmal investiert werden, um akurate und aktuelle Objektpläne erstellen zu lassen.

    Damit man zwei separat getrennte Wohneinheiten bekommen würde, müsste das Treppenhaus und der Eingangsbereich umgebaut und erweitert werden. Das wäre (besonders in der aktuelen Lage) mit hohen Zusatzkosten verbunden.

    Außerdem müsste dann noch ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden, den unterschiedlichen Wert der beiden Wohneinheiten zu ermitteln.

    Für diese "Wertdifferenz" müsste dann ein fairer finanzieller Ausgleich gefunden werden (gepaart mit einer Änderung im Grundbuch - mit Einbeziehung der bereits eingetragenen Grundschuld).

    Diese ganzen, deutlich spürbaren, Zusatzkosten bzw. Kostenbeteiligung könnte Partei A derzeit nicht aufbringen.

    Die Nutzung des Gartens und der beiden Garagen (autark nutzbar) würde ich gerne in einer Gemeinschaftsordnung festsetzen lassen.

    Für das Objekt gibt es eine Zentralheizung.

    Du stellst hier Dein Problem dar, das Du in Deinem Eingangsposting als nicht ganz einfach bezeichnest. Die Leute hier beschäftigen sich mit Deinem Problem, obwohl Du Dich sehr bemühst, deren Gedanken zu behindern, indem Du so wenig wie auch nur irgend möglich an Info herausläßt und immer wieder schreibst, was alles nicht möglich sei.

    Ich möchte mich entschuldigen, wenn mein Kommentar hier barsch oder unpassend rübergekommen ist. Es liegt mir wirklich fern hier jemanden "vor den Kopf zu stoßen" im Gegenteil - ich freue mich über eure Anmerkungen und bin dankbar für das Feedback.


    Es geht leider um ein sehr emotionales Thema, das ich versuche weitestgehend rational zu behandeln (was aber natürlich mit/bei allen beteiligten Personen möglich ist).

    Manchmal muss man es denen schon direkt sagen: Steck da keinen Cent rein, wäre übrigens ein Geschenk…Weil dir nix gehört.

    Ziel wäre eine tragbare Lösung, bei mir letztendlich "etwas" (nach Möglichkeit irgendwie "sinnvoll in Relation" zu meiner Investition) davon gehört, nachdem ich mich finanziell eingebracht habe.

    Ist für Dich eine laufende Mitfinanzierung psychologisch anders, als eine einmalige, sechsstellige Vorab-Mitfinanzierung?

    Im Fall der Fälle würde mich eine Mietzahlung, aber leider auch nicht davor schützen kurzfristig auf die Straße gesetzt zu werden.

    Auf der anderen Seite müsste sich mein Partner "schmerzhaft verschulden", damit die Wohnung in einen (für uns) schönen Zustand gebracht wird.

    Ich denke es ist verständlich, dass wir eine solche Situation unbedingt vermeiden wollen, wenn ich auf der anderen Seite entsprechend liquide bin.

    Mein Gedanke (und ich vermute das wird auch der Gedanke von vielen, die in solch einer Situation sind, sein) ist, dass man in einer Situation mit sehr hohen Ausgaben, alles daran setzt - sofern sinnvoll - nicht weitere "zig tausende Euros" für "administrative Kosten" auszugeben.

    Ich würde mich mit meinem Geld erst dann beteiligen, wenn die Verhältnisse klar sind. Es steht nun ein "niedriger sechsstelliger Betrag" im Raum. Das könnten nochmal 150 T€ sein (Es ist immer besser, sich konkrete Zahlen vorzustellen als Wolkenzahlen). Noch bist Du mit dem Bruder lediglich liiert, hast kein Eigentum am Haus und sollst das wohl auch nicht eingeräumt bekommen.

    Die Herausforderung ist hier aktuell, dass man brauchbare Angebote für die entsprechenden Gewerke benötigt, um erstmal einen halbwegs realistischen Indikator zu bekommen, mit welchen Gesamtkosten überhaupt zu rechnen ist und wo es dabei ggf. noch Spielraum gibt. Bisher habe ich diese Gesamtinvestition aufgrund meiner Erfahrung und Recherchen "grob geschätzt".

    Eigentum am Haus möchte man mir einräumen, das wäre nicht das Problem. Eher die Frage, wie das sinnvoll umgesetzt werden kann.

    D.h. dein Partner sollte ein Darlehen bei der Bank aufnehmen, du zahlst eine Mietbeteiligung und legst dein Geld nach deinem Gusto an.

    Aber damit schade ich mir bzw. uns doch finanziell selbst. Zumal die Mieteinnahmen dann auch noch versteuert werden müssten - damit würde ich mir/uns dann nochmals schaden.

    Und dann? Selbst wenn Du zu x% Miteigentümerin des Hauses wird, was bringt Dir das praktisch? Das Geld ist im Haus versenkt und gebunden, und es ist quasi unmöglich, Deinen Miteigentumsanteil an einen Dritten zu veräußern, wenn es mal Krach gibt.

    Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass man als Miteigentümer immer die Möglichkeit hat eine Teilungsversteigerung zu erwirken (wenn es hart auf hart kommt - das wäre dann aber auch wirklich der absolute worst case).

    Guten Abend zusammen und nochmals herzlichen Dank für euren Input und die Beteiligung.

    Grundsätzlich möchte ich auf folgenden, für mich sehr wichtigen, Umstand hinweisen:

    Man möchte ja nicht die Familie zerstören - denn das wäre quasi zwangsläufig die Konsequenz daraus, wenn man hier keine gütliche Einigung findet/finden kann. Das muss natürlich alles in einem, für alle, fairen Rahmen ablaufen.

    Fakt ist: Bruder/Partner B könnte die Kosten, die für die (halbwegs komfortable) Sanierung der entsprechenden Wohnung anfallen würden, nicht alleine tragen. Selbst wenn ein Finanzinstitut ein solch hohes Darlehen für Bruder/Partner B gewähren würde, dann wäre dieser so hoch verschuldet, dass kein Urlaub oder sonstige "entspannte Freizeitaktivitäten" mehr drin wären. Daher kann das also leider keine Option sein.

    Letztendlich wäre das ja auch nicht gerade zuträglich für die Beziehung, wenn sich ein Partner Urlaube, Restaurants (was auch immer) leisten könnte und man dann entweder den anderen Partner "mitfinanziert" oder aus "Solidarität" dann ganz darauf verzichtet. Das kann ja unmöglich die Perspektive sein. Ich denke ihr werdet das nachvollziehen können bzw. versteht wie es gemeint ist.


    Die Alternative wäre nur das absolut Notwendigste in die Sanierung der Wohnung zu stecken, um dann eine Wohnung zu haben "die bewohnbar ist" - allerdings lebt man dann für den Rest seines Lebens (gut: sowas kann man natürlich absolut nicht vorhersagen) in einer Umgebung, bei der man sich immer sagt "man hätte ja das Geld gehabt, um es schön zu machen". Oder anders gesagt: man verwährt sich damit ja auch selbst Lebensqualität, die man sich hätte leisten können.

    Ich denke gerade das sollte ja ein sehr wichtiger Aspekt sein.

    Perspektivisch würde man in dem Objekt also bis ans Lebensende wohnen bleiben und müsste dieses hierfür aber jetzt erst noch einmal ordentlich sanieren.

    Guten Abend in die Runde und vielen Dank für die rege Beteiligung :)

    Gemeinsames Eigentum ist schonmal schlecht, da konfliktträchtig. Vermutlich ist das Haus ein Erbstück.

    Genau, ursprünglich wurde es zu gleichen Teilen an die beiden Geschwister übertragen (bzw. ist das noch der aktuelle Stand).

    Wer zahlt das Darlehen denn (und was steckt sachlich dahinter)? Hat möglicherweise die Schwester ihre Wohnung beim Einzug saniert - und wenn sie pleitegeht, hängt der Bruder mit drin?

    Das ist so genau richtig vermutet. Wobei beide eine recht gute Anstellung und entsprechende Versicherungen haben.

    Aufteilung nach WEG würde das Ganze langfristig vereinfachen für beide Seiten. Aber da muss die Bank von Schwester A mitspielen. Denn die Grundschuld ihres 140t Darlehens ist ja auf dem gesamten Haus eingetragen. Ok, wenn eine Hälfte natürlich deutlich mehr als 140k Wert ist, wird das wohl möglich sein.

    Aber auch das müsste man vorab anfragen. Banken und ihre Sicherheiten sind so ein Thema für sich.

    Das Problem hierbei ist leider, dass für eine Teilungserklärung bestimmte Räumlichkeiten "hart abgetrennt" werden müssten. Dadurch hätte man dann auch keine 50/50-Aufteilung mehr und die andere Partei müsste eine entsprechende Kompensation zahlen (auf die man sich dann auch erstmal einigen müsste).

    Die Sanierungen sind wertsteigernd für das Gesamtobjekt, kommen also zur Hälfte der Schwester zugute. Wie sollen die Sanierungskosten aufgeteilt werden?

    Bei der Sanierung würde jede Partei ihre eigenen Sanierungskosten tragen bzw. Gemeinschaftseigentum würde anteilig aufgeteilt werden.

    Was ist mit "Einbringen" gemeint? Als Miteigentümerin oder als Darlehensgeberin?

    Ich würde es dann eher als Miteigentümerin deuten.

    Oder schauen, dass das Haus in zwei Einheiten geteilt wird, die eine Wohnung verkaufen und mit dem Erlös etwas wirklich gemeinsames eigenes suchen, wo dann beide 50/50 (oder welche Verteilung im konkreten Fall fair ist) im Grundbuch stehen.

    Das wäre wie gesagt leider nicht ohne Weiteres zu realisieren (hierfür müsste erst eine bauliche Maßnahme erfolgen und dann wäre eine Aufteilung zu gleichen Teilen unter den Eigentümern nicht mehr möglich).

    Vielen Dank für deine Rückmeldung und Einschätzung.

    Das ist richtig, eine Teilungserklärung liegt leider nicht vor und wäre leider auch nicht ohne Weiteres möglich.

    Wäre es denkbar, dass sagen wir mal der Einfachheit 100.000€ eingebracht werden und hierüber irgendwie ein Darlehensvertrag/Partnerschaftsvertrag/Kooperationsvertrag (mit ausgesetzter Rückzahlung - dafür aber das Wohnrecht für die Partnerin in dem Vertrag) gemacht wird - den man dann wieder "auflöst", wenn B und die Partnerin nach der Sanierung heiraten würden und die Partnerin bzw. dann Ehefrau den entsprechenden Anteil anteilig übertragen bekommt (sowas in diese Richtung)?

    Dann würde meines Erachtens auch die "Schenkungs- bzw. Grunderwerbssteuerproblematik" wegfallen.

    Hallo zusammen,

    folgende nicht ganz einfache Situation:

    Ein Zweifamilienhaus gehört zu jeweils gleichen Teilen zwei Geschwistern.

    Schwester A (verheiratet) bewohnt mit ihrem Ehemann die eine Wohneinheit.

    In die zweite Wohneinheit werden nach der anstehenden Sanierung Bruder B (nicht verheiratet) mit seiner Partnerin einziehen.

    Bedingt durch einen Darlehensvertrag von Schwester A ist das Objekt noch einige Jahre mit einer Grundschuld über 140.000€ belastet.

    Die Partnerin von Bruder B würde sich hier mit einem niedrigen 6-stelligen Betrag einbringen wollen bzw. müssen, damit die Sanierung gestemmt werden kann.

    Wie kann die Partnerin von Bruder B hier abgesichert werden?

    Wäre eine anteilige Aufnahme der Partnerin von Bruder B in das Grundbuch zwangsläufig notwendig?

    Oder könnte ein Wohnrecht eine Alternative sein?

    Wenn sich die Partnerin von Bruder B mit dieser größeren Investition einbringt und es auf ihren Namen keine oder nur geringfügige Rechnungen (von Handwerkern, Badausstattern usw.) gibt, könnte dieser Umstand ggf. dazu führen, dass die Partnerin von Bruder B auf ihren eigenen Investitionsbetrag auch noch Schenkungssteuer/Grunderwerbssteuer oder Ähnliches bezahlen muss?