Beiträge von Physics

    Ich fahre mein Auto, bis es stirbt. Ich reise, wenn ich will, nicht wenn der Kalender der Instagram-Masse es vorgibt.

    Und ja – das kostet mich Einladungen, Gespräche und manchmal auch Respekt. Aber lieber werde ich ausgegrenzt, als in einer Blase aus Schein und Schulden mitzuspielen.

    In welchem Umfeld verkehrst Du denn? Blase aus Schein und Schulden kenn ich vor allem aus Vorabendserien.

    und

    Warum setzt Dir das zu? Was hält Dich an dem Umfeld, wenn Du keinen Respekt bekommst (warum auch immer)?

    Ich halte Wohnungseigentum ein allzu oft schlechtes Geschäft im Vergleich zum mieten.

    Phantomkosten werden halt massiv unterschätzt. In RLP haben wir sogar Anliegerbeiträge.

    In der Theorie ja, in der Praxis schafft Wohneingentum in der "Mittelschicht" Vermögen, dass so von einem großen Teil eben nicht angespart würde. Strikt und über 40 Jahre in einen Welt ETF? Da sprechen wir wohl von einem einstelligen Prozentsatz derer die das machen und dann auch im Crash durchhalten.

    Zudem finde mal ein Haus oder eine Wohnung, die Du nach Deinen Wünschen bewohnen kannst. Das schafft neben Vermögen auch noch Lebensqualität, die man schwierig bepreisen kann. Nicht für jeden, aber doch für die Masse der Häuslebauer.

    Weiterer Aspekt ist, dass zumindest hier bei uns auf dem "Land" (50 km zur nächsten Großstadt), durch Eigenleistung massiv Kapital gebildet wird. Die Annuität zwingt zu Sparsamkeit, die nach dem Abtragen der Schulden dann zum Teil noch in weiteren Vermögensaufbau fließt.

    Für den Großteil ist das dann noch eine extrem sichere Anlage, da man bei der ersparten Miete ja sein eigener Schuldner ist. Solange man nicht umziehen möchte oder muss, m.E. perfekt.

    Aber ja, ist nicht für alle und jeden geeignet und verstehe auch, wenn das jemand, der das Stadtleben bevorzugt nicht nachvollziehen kann. Im ländlichen Bereich mit Eigenleistung und Verwurzelung der Menschen mit Ihrer Heimat auf jeden Fall sehr geeignet um Vermögen aufzubauen. Selbst bei Scheidung werden die Häuser / Wohnungen gehalten, da der Familienverbund noch da ist.

    Eine Pauschalisierung, "Wohneigentum ein allzu oft schlechtes Geschäft", ist für mich nicht realitätsnah.

    Ja, ich kann den gesamten Umsatz reklamieren bei debit und nicht das Chargeback Verfahren wie bei der Kreditkarte. Ich interpretiere das so, dass es es wie bei Lastschrift gehandhabt wird, also einfacher für das Unternehmen nachzuweisen, dass die Forderung rechtens ist. Da müssen auch keine Dokumente oder Unterlagen als Beweis mit. Es gibt auch den Hinweis, dass zusätzliche Kosten anfallen, sollte die Forderung rechtens sein.

    Bei Chargeback kann ich explizit den Grund auswählen, z.B. Retoure nicht zurückerstattet und kann weitere Dokumente einreichen.

    Das ist denke ich schon ein gravierender Unterschied. Obwohl Visa schreibt, dass es keinen Unterschied macht zwischen Debit und Credit, aber die DKB handhabt das wohl wie bereits verlinkt.

    Das blöde ist, der Support von DKB hat 0 Ahnung bei normalen Fragen (meine Erfahrung bisher). Bin gespannt wie es bei dem Thema wird.

    Wir haben unsere Kinder ermutigt, ab und an zu arbeiten. Leben in einer Freizeit- und Ferienregion daher gab es gute Möglichkeiten im Service. Meist am Wochenende und flexible, wann sie Zeit und Lust haben.

    Sie machen das (freiwillig) seit sie 15 Jahre alt sind. Die Große verdient sich heute noch ihre Urlaube neben dem Studium. Da sind mit Trinkgeld um die 200 bis 250 EUR am Tag verdient. Beide sparen das eigenständig an.

    Verdienst ist das eine, aber schon in jüngeren Jahren zu lernen was es heißt am Kunden zu arbeiten, selbständiger zu werden und auch mal mit Konflikten umzugehen, das ist der eigentliche Gewinn.

    Hi, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, da ich den Kundenservice der DKB die letzten beiden Tage nicht erreicht habe.

    Ich habe bei einem Händler Ware gekauft, ein Teil hatte bereits einen Defekt, diesen habe ich beim Kundenservice reklamiert. Nun will mir der Händler, trotz Zusagen des Kundendienstmitarbeiters, diesen Artikel aber nicht erstatten.

    Hätte ich jetzt über eine VISA-Kreditkarte bezahlt, dann gibt es ja Chargeback. DKB Schreibt aber, dass der Umsatzu bei VISA debit direkt im Umsatz reklamiert werden muss. Da kann ich der Zahlung widersprechen, allerdings mit dem Hinweis zu Mehrkosten, falls der Umsatz berechtigt war.

    Das hört sich nicht nach dem normalen Chargeback verfahren an. Die VISA schreibt auf ihrer UK-Seite, dass es keinen Unterschied bei Chargeback Credit oder Debit gibt.

    Hat da jemand Erfahrung mit VISA Debit und Chargeback bei der DKB?

    Welche Optionen habe ich noch?

    Wenn man genauer rechnet, müßte die Abhängigkeit nichtlinear sein, das realisieren manche Versorgungswerke auch so: Der Prozentsatz der Zu- und Abschläge ändert sich dort mit der Zeit.

    Danke für die Aufklärung. Für mich waren die linearen Zu- und Abschläge nicht einleuchtend. Von einem Monat - 0,3% auf den nächsten mit + 0,5%. Okay, ist dann klar, dass es eigentlich nichtlinear ist und es zur Vereinfachung so gemacht wird.

    Hallo,

    habe nun Anwort der Union und die sollten es als größter Anbieter von Fondsriesterverträgen wissen:

    Zitat:

    "Durch die schädliche Verfügung wird Ihr gefördertes Vermögen zu ungefördertem Vermögen. Nach Auszahlung dieses ungeförderten Vermögens sind die darin enthaltenen Wertsteigerungen während der Anlagedauer für Sie einkommensteuerpflichtig.

    Für die Versteuerung der ungeförderten Erträge im Rahmen der schädlichen Verwendung gilt auch die 12/60er-Regelung. Das heißt, es ist dann lediglich die Hälfte der Erträge einkommensteuerpflichtig. Dies wird beim Ausweis der Werte auf der Steuerbescheinigung nach § 22 EStG bereits mit berücksichtigt."

    Ich traue mir eine Bewertung nicht zu. Auf jeden Fall geht die Darstellung im Netz wild durcheinander. Ich habe sogar eine Seite eines Finanzamts gefunden, die meine Darstellung teilt.

    Es ist im Endeffekt allerdings sekundär, weil nicht entscheidungsrelevant.

    Ja, beide Punkte sind wohl richtig. Ich hatte vor einigen Jahren bei meinem Riesteranbieter telefonisch angefragt und dort hat man mir das mit dem Halbeinkünfteverfahren erzählt.

    Hab aber jetzt keine verbindliche (schriftliche) Auskunft und man findet dazu leider wenig im Netz. Wenn dann auch eher widersprüchlich.

    Mich würde eine verbindliche Auskunft allerdings wirklich interessieren, da auch mein Vertrag deutliche Kursgewinne verbucht hat und ich ebenfalls vor habe, mit 60 Jahren zu kündigen.

    Was macht da Sinn, nochmal schriftlich beim Anbieter anfragen?

    Edit: Habe eben schriftlich angefragt. Mal sehn ob sie was dazu schreiben oder an einen Steuerberater verweisen. Werde berichten.

    Hallo.

    Pauschal:

    Das hängt mit dem Rechenmodell dahinter zusammen.

    Um welchen "Anbieter" geht es denn konkret?

    z.B. bei der geseztlichen Rentenversicherung. Was ist hier die grundsätzliche Wirkweise dahinter? Warum hat die Rentenversicherung denn einen höheren Vorteil bei einer Verkürzung der Rentenbezugsdauer (also später in Rente), der sich dann im Zu- oder Abschlag auswirkt? Gibt es da Leistugen, die unterschiedlich in die Berechnung eingehen? Ein reiner Bonus kann es ja nicht sein, oder?

    Edit: Die Versicherungsleistungen dürften sich doch nicht so erheblich unterscheiden (Hinterbliebenenrente, Erwerbsunfähigkeit etc.).

    Hi, kann mir vielleicht jemand erklären, warum bei veränderten Rentenbezug (+/- Monate) der Rentenzuschlag deutlich höher ausfällt als der Rentenabschlag?

    z.B. bei meiner betrieblichen Altersvorsorge 0,4 Abschlag für jeden Monat vor 65 Jahren und 0,6 Zuschlag für jeden Monat ab 65 Jahre. Oder gesetzliche Rente 0,3 / 0,5.

    Zur betrieblichen Altersvorsorge. Dort hätte ich gedacht, dass der Unterschied beim Rentenzuschlag 0,6 zu 0,5 gesetzlich eigentlich höher ausfallen müsste, da diese keinen Inflationsausgleich besitzt.

    Das ist so nicht richtig. Auch für Riesterverträge gilt die Regelung des Halbeinkünfteverfahrens, wenn der Vertrag bis 60 / 62 gehalten wird und mindestens 12 Jahre läuft.

    Ich bin in ähnlicher Situation.

    Habe für mich entschieden, den Vertrag ruhen zu lassen, da ich keine Kinderförderung mehr bekomme.

    Warum warten und erst mit Alter 60. (Vertrag vor 2012) bzw. 62 Jahren kündigen?

    1. Der UniGlobal läuft ähnlich wie ein globaler Aktien ETF (und das erstaunlich stabil und schon sehr lange). Deine Frau gewinnt also nicht viel, wenn sie den Vertrag jetzt umstellt. Hat aber den Nachteil, dass die bezahlte Steuer die nächsten Jahre keine Redite mehr erwirtschaften kann. M.E. ein deutlicher Nachteil jetzt die erhebliche Steuer zu zahlen.

    2. Zudem nimmt sie sich die Möglichkeit Teile des Kapitals und der Förderung für energetische Sanierung herauszuziehen (Fenster, Heizung usw.). Natürlich nur, wenn ihr ein Eigenheim besitzt.

    3. Warten wird zudem mit nur der halben Steuer belohnt. Wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erreicht hat und der Rentner das 60. bzw. 62. Lebensjahr vollendet hat, dann greift das Halbeinkünfteverfahren. D.h. die aufgelaufenen Gewinne werden nur zur Hälfte versteuert.

    Mit der Kinderförderung würde ich an ihrer Stelle den Vertrag nicht nur nicht auflösen, sondern ganz normal weiter besparen um die maximale Förderung zu erhalten. Die Förderung ist in dem Fall ein Zinshebel, auch beim festen Ziel, das ganze förderschädlich mit Endalter 60 bzw. 62 Aufzulösen.

    Wart ihr vielleicht schonmal in der selben Situation wie ich und habt ihr irgendwelche Tips, wenn man Mal wieder in Spendierlaune ist das ganze zu vertagen?

    Ich hab mir jetzt schon überlegt den Kauf so lange wie möglich rauszuzögern und jedes Mal wenn ich was kaufen will einfach 5€ in ein Sparschwein zu tun.

    Die Frage ist, was nervt Dich genau?

    Wenn nur Frugalisten dies oder das tun, musst Du das ja nicht auch machen. Ist es, dass Du was kaufst, was Du vielleicht doch nicht gebraucht hättest? Was würdest Du lieber mit dem Geld machen? Urlaub oder langfristig sparen?

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man ein Haushaltsbuch führt, bei dem jeder Umsatz und Barausgabe notiert werden und das dann vielleicht auch noch gruppiert (also über die Zeit genau weißt, für was Du Geld ausgibst), dass sich dann mit der Zeit fast automatisch eine Änderung im Kaufverhalten einstellt.

    Ist aber nicht jedermanns Sache. Kann aber auch Spaß machen :-).

    Wenn Du aber kein Ziel hast, dann ist echt schwer, wirklich zielgerichtet zu sparen und nen Kauf zurückzustellen oder ganz zu lassen. Ohne Ziele wird es schwer. Was hast Du für Ziele?

    Und da ist die Auszahlung an den Ex-Schwiegersohn schon mit eingerechnet?

    Im Standard der Zugewinngemeinschaft werden Schenkungen nicht zum Zugewinn gerechnet.

    Ich habe evtl vor meiner Tochter die Summe als Darlehen zur Verfügung zu stellen. Monatsrate würde bei 700 Euro liegen der Zinssatz würde 2 % betragen. Das ganze sollte als Annuitätendahrlehen Laufzeit ca 20 Jahre Rate gleichbleibend. Absicherung über eine Grundschuld.

    Die Zinsdifferenz zwischen den 3,6% Marktzins und 2,0% vereinbarten Zins gilt Schenkung.

    BFH-Urteil zur Schenkungssteuer

    Da Du mit den vorangegangenen Schenkungen die Freibeträge vermutlich überschritten hast, fällt für diese Differenz Schenkungssteuer an. Zudem musst Du die 2,0% als Zinseinkünfte die nächsten 20 Jahre manuell in Deiner Steuererklärung angeben und darauf Einkommenssteuer zahlen. Ansonsten Darlehensvertrag und Grundschuld, was Du ja vor hast.

    Manchmal ist es besser, man verwebt sich nicht so mit den Finanzen innerhalb der Familie. Das dient dem Familienfrieden. Spreche aus eigener Erfahrung. Noch eine Frage dazu. War es Deine Idee das Geld zu leihen oder ist Deine Tochter und Schwiegersohn auf Dich zugekommen?