Ok, so ist das also.
Was weiter unklar ist: 50% Versteuerung bei Kündigung?
...
Ich bin verwirrt
Musst nicht, auch für Riesterverträge gilt das und Stiftung Warentest hat in dem Fall Recht.
Ok, so ist das also.
Was weiter unklar ist: 50% Versteuerung bei Kündigung?
...
Ich bin verwirrt
Musst nicht, auch für Riesterverträge gilt das und Stiftung Warentest hat in dem Fall Recht.
Alles anzeigenUniProfiRente ist vermutlich einer der besten Riesterverträge.
1. Sie versteuert in diesem Fall den Gewinn mit ihrem persönlichen Steuersatz (der bei viel Gewinn hoch sein kann :-))
2. Wie man es nimmt. Sie muß die Steuervorteile für das eingezahlte Geld zurückzahlen, das kommt auf etwas Ähnliches heraus.
Nein.
Da gehen zwei Dinge durcheinander.
a) der Riestervertrag (Beiträge von der Steuer absetzbar, prinzipiell Rentenzahlung, bei vorzeitiger Kündigung Versteuerung der Gewinne, wenn es denn welche gab).
b) herkömmliche Rentenversicherungen (Versteuerung der Gewinne nur zur Hälfte, wenn älter als 60/62).
Das ist so nicht richtig. Auch für Riesterverträge gilt die Regelung des Halbeinkünfteverfahrens, wenn der Vertrag bis 60 / 62 gehalten wird und mindestens 12 Jahre läuft.
Ich bin in ähnlicher Situation.
Habe für mich entschieden, den Vertrag ruhen zu lassen, da ich keine Kinderförderung mehr bekomme.
Warum warten und erst mit Alter 60. (Vertrag vor 2012) bzw. 62 Jahren kündigen?
1. Der UniGlobal läuft ähnlich wie ein globaler Aktien ETF (und das erstaunlich stabil und schon sehr lange). Deine Frau gewinnt also nicht viel, wenn sie den Vertrag jetzt umstellt. Hat aber den Nachteil, dass die bezahlte Steuer die nächsten Jahre keine Redite mehr erwirtschaften kann. M.E. ein deutlicher Nachteil jetzt die erhebliche Steuer zu zahlen.
2. Zudem nimmt sie sich die Möglichkeit Teile des Kapitals und der Förderung für energetische Sanierung herauszuziehen (Fenster, Heizung usw.). Natürlich nur, wenn ihr ein Eigenheim besitzt.
3. Warten wird zudem mit nur der halben Steuer belohnt. Wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erreicht hat und der Rentner das 60. bzw. 62. Lebensjahr vollendet hat, dann greift das Halbeinkünfteverfahren. D.h. die aufgelaufenen Gewinne werden nur zur Hälfte versteuert.
Mit der Kinderförderung würde ich an ihrer Stelle den Vertrag nicht nur nicht auflösen, sondern ganz normal weiter besparen um die maximale Förderung zu erhalten. Die Förderung ist in dem Fall ein Zinshebel, auch beim festen Ziel, das ganze förderschädlich mit Endalter 60 bzw. 62 Aufzulösen.
Wart ihr vielleicht schonmal in der selben Situation wie ich und habt ihr irgendwelche Tips, wenn man Mal wieder in Spendierlaune ist das ganze zu vertagen?
Ich hab mir jetzt schon überlegt den Kauf so lange wie möglich rauszuzögern und jedes Mal wenn ich was kaufen will einfach 5€ in ein Sparschwein zu tun.
Die Frage ist, was nervt Dich genau?
Wenn nur Frugalisten dies oder das tun, musst Du das ja nicht auch machen. Ist es, dass Du was kaufst, was Du vielleicht doch nicht gebraucht hättest? Was würdest Du lieber mit dem Geld machen? Urlaub oder langfristig sparen?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man ein Haushaltsbuch führt, bei dem jeder Umsatz und Barausgabe notiert werden und das dann vielleicht auch noch gruppiert (also über die Zeit genau weißt, für was Du Geld ausgibst), dass sich dann mit der Zeit fast automatisch eine Änderung im Kaufverhalten einstellt.
Ist aber nicht jedermanns Sache. Kann aber auch Spaß machen :-).
Wenn Du aber kein Ziel hast, dann ist echt schwer, wirklich zielgerichtet zu sparen und nen Kauf zurückzustellen oder ganz zu lassen. Ohne Ziele wird es schwer. Was hast Du für Ziele?
Wenn Papa für die Tochter den Schwiegersohn abfindet / ihn auszahlt, dann ist das eine Schenkung an die Tochter. Das hat mit Zugewinn nichs zu tun.
Hast natürlich recht. Hatte ich überlesen.
Und da ist die Auszahlung an den Ex-Schwiegersohn schon mit eingerechnet?
Im Standard der Zugewinngemeinschaft werden Schenkungen nicht zum Zugewinn gerechnet.
Ich habe evtl vor meiner Tochter die Summe als Darlehen zur Verfügung zu stellen. Monatsrate würde bei 700 Euro liegen der Zinssatz würde 2 % betragen. Das ganze sollte als Annuitätendahrlehen Laufzeit ca 20 Jahre Rate gleichbleibend. Absicherung über eine Grundschuld.
Die Zinsdifferenz zwischen den 3,6% Marktzins und 2,0% vereinbarten Zins gilt Schenkung.
BFH-Urteil zur Schenkungssteuer
Da Du mit den vorangegangenen Schenkungen die Freibeträge vermutlich überschritten hast, fällt für diese Differenz Schenkungssteuer an. Zudem musst Du die 2,0% als Zinseinkünfte die nächsten 20 Jahre manuell in Deiner Steuererklärung angeben und darauf Einkommenssteuer zahlen. Ansonsten Darlehensvertrag und Grundschuld, was Du ja vor hast.
Manchmal ist es besser, man verwebt sich nicht so mit den Finanzen innerhalb der Familie. Das dient dem Familienfrieden. Spreche aus eigener Erfahrung. Noch eine Frage dazu. War es Deine Idee das Geld zu leihen oder ist Deine Tochter und Schwiegersohn auf Dich zugekommen?
Vielen Dank für den Austausch sowie den input. Nach dem Termin vom Anwalt weiß ich mehr
Und, magst Du etwas mehr dazu erzählen?
Ein paar Rahmenbedingungen. Ich fahre seit 2013 einen Seat Leon Copa. 120 PS, paar Extras, alles super. War damals ein Jahreswagen mit 5000km. Preis 11 t€. Bin bis heute sehr zufrieden. Keinerlei Probleme.
Aktuell nähere ich mich der 160 000 km.
Nun möchte ich ohne Druck mich umschauen. Ich persönlich kenne mich nicht besonders gut aus mit Autos. Bin aber recht flexibel. Da ich zwei kleine Kinder habe, eventuell etwas mehr Platz. Auf die Skoda Oktavia habe ich immer wieder Mal ein Auge geworfen.
Freunde arbeiten bei Toyota und empfehlen den Corolla. 15 Jahre Garantie.
Aus der finanzielle Brille betrachtet, ist es nicht sinnvoll Dein Auto gegen einen Jahreswagen zu tauschen. Von 'will ich haben, weil' aus gesehen, vielleicht schon. Etwas mehr Platz, neues Auto sicherlich schicker, vielleicht etwas mehr Komfort und Sicherheits-Features usw.
Neuer Corolla kostet als Jahreswagen 25k (je nach Ausstattung etwas mehr oder weniger). Du fährst ihn wieder 10 bis 12 Jahre. Macht dann rund 2k mehr an Abschreibung im Jahr vs. dem jetzigen.
Du kannst also auf eine 2-Jahres-Sicht 4k für Reparaturen ausgeben, neben dem normalen Verschleiß bzw. Kundendienst . D.h. selbst einen größeren Motorschaden könntest Du noch reparieren lassen. Nur massiver Rost und dann ab 20 Jahre evtl. schwierigere Ersatzteilversorgung und eine dann etwas höhere Ausfallwahrscheinlichkeit machen dem guten Wagen dann auch ein finanzielles Ende.
Höre ich auf zu sparen, so Bald es rechnerisch reichen würde?
Wann höre ich denn auf zu arbeiten?
Ich habe jetzt schon von einigen Privatiers gelesen, dass es für Sie extrem schwer war den genauen Zeitpunkt zu definieren wann es genug war. Oft kommt es dann zu dem 'One more Year-Symptom'.
Ist genau der Punkt den ich meinte. Die Foren und Finanical Influencer und Advisors überschlagen sich mit dem Unterbieten der Withdrawal Rates. Wo es vorher die Übertreibung nach oben gab (6% und 7%) so ist es jetzt nach unten. Frag mich wann die 1,x % steht.
Das wirkt extrem auf die notwendige Ansparsumme. Gehe ich von 4% auf 3%, dann brauch ich 33% mehr Kapital. Bei einer Ansparzeit von 30 Jahren sind das nicht nur 1 oder 2 Jahre länger sparen (eher > 5 bis 8 Jahre).
Und ich finde es schon fast wahnsinnig 5,6 oder 7 Jahre der gesunden Jahre zu opfern, nur um von 95% auf 98% oder 99% Sicherheit zu kommen. Gesunde Jahre sind begrenzt! Wieviel hast Du oder ich noch ab 60 oder 65 Jahren? Zieh davon 5 Jahre ab.
Gut ist, Kinder in Geldanlagen frühzeitig einzubeziehen und die Kursbewegungen verschiedener Anlagen im Depot immer wieder mal gemeinsam zu besprechen. Dazu kann man den Zinseszins-Effekt denk ich gut in Excel erklären. Das gibt wichtige Erkenntnisse.
a) 1% laufende Kosten wirken extrem auf eine lange Ansparphase (Hüte Dich vor Bankverkäufern und deren Produkte)
b) Geld das der Inflation ausgesetzt ist, sollte auf einen notwendigen Anteil begrenzt sein. Ist aber nötig, wenn man in 5 Jahren vor hat ein Auto zu kaufen oder nächstes Jahr einen größeren Urlaub plant.
c) Der Aktienmarkt hat sich in der Vergangenheit noch immer erholt.
d) Der beste Zeitpunkt zu investieren ist gestern, der zweitbeste Heute. Unsere Große entscheidet selbst, wann sie investiert, hat aber selber festgestellt, dass es keinen Sinn macht zu warten
Perfekt wäre, wenn sie dann ab einem gewissen Alter (ab 15 oder 16 Jahren) einen Nebenjob machen und eigenes Geld verdienen. Wichtig auch der soziale Aspekt und das eigene Erfahren von Arbeiten und Geldverdienen. Bei uns z.B. in der Gastro sehr einfach machbar und gut bezahlt.
Bitte vergesst aber nicht Euren Kindern nicht nur das Sparen und Geldanlegen zu vermitteln und vorzuleben, sondern auch für was es sich lohnt zu sparen und dass das Geld auch wieder ausgegeben werden kann.
Unserer Jüngeren muss ich eher nahebringen, dass es sich lohnt für Erlebnisse auch mal was auszugeben .
Und noch ein Nachtrag zur 4% Regel.
Es macht einen Unterschied, ob ich 100% Sicherheit benötige oder nicht. Die allermeisten brauchen diese nicht, da Renten und teilweise noch Betriebsrente oder mietfreies Wohnen vorhanden sind.
Ist wohl mehr ein Wettstreit im Unterbieten der Rates.
So gibt es nicht nur das Risiko, dass das Portfolio nicht reicht, sonder auch, dass man zu vorsichtig kalkuliert und wichtige GESUNDE Jahre liegen lässt in einem Job den man halt macht (mal die 5% außen vor gelassen, die ohne ihre Arbeit weniger Erfüllung im Leben haben).
Dieses Risiko ist sehr viel schlagender, als ob nun mit 99% oder nur mit 95% Sicherheit in der Entsparphase kalkuliert ist. Lieber 2 oder 3 Jahr früher noch gesunde Jahre im Ruhestand erlebt als von 95% Sicherheit im Depot auf 99% Sicherheit zu kommen.
Sind noch andere Cashflows vorhanden, stellt sich eher die Frage, ob es nicht besser wäre, zu Anfang > 4% zu entnehmen und welche flexible Strategie zu einem passt.
Ich seh schon, hier arbeiten die wenigsten im Großkonzern . Bei uns hat sich da die Freunde an der Arbeit die letzten 10 Jahre deutlich verringert. Es gibt natürlich noch Momente, wo das so ist, aber die werden eben immer weniger. Dafür aber gut bezahlt und einigermaßen sicher. Auch hier gilt es abzuwägen.
Aber grundsätzlich gehe ich davon aus, dass es beim "Arbeit muss Spaß machen, ausfüllenend, spannend und herausfordern sein" so ist wie mit ETFs. Ein Minderheiten-Thema. Die überwältigende Mehrheit wird eher früher als später den Job an den Nagel hängen wollen, weil so ein ausfüllendes Umfeld sehr selten ist und wenn dann mal, dann nur für eine gewisse Zeit.
Aber klar, es gibt schon ein Arbeitsumfeld wo alles passt. Andererseits hab ich auch schon viele Kollegen gesehen, die sind vom Regen in die Traufe. Oder wechseln alle 1-3 Jahre die Arbeitsstelle, weil es woanders auch nicht besser ist. Gehört auch ein Portion Glück dazu.
Bei mir ist es gerade so, dass mich mein Beruf wieder mehr ausfüllt. Ich bin so einigermaßen finanziell frei (je nach Risikoabwägung) und plane in 3-5 Jahren auf 60% Teilzeit zu gehen und dann nach Lust und Laune irgendwann ganz aufzuhören.
Auch wenn Du vorhast Deinen jetzigen Arbeitgeber zu verlassen (was ich gut verstehen kann), vorher auf jeden Fall zum Fachanwalt und das z.B. auch ohne Rechtsschutzversicherung.
Das Ergebnis in Deinem Fall mit Schwerbehinderung und fehlender Sozialauswahl wird vermutlich nicht schlechter werden, sondern besser bis deutlich besser. Es kommt halb immer auf die weiteren Umstände (Unternehmensgröße, Beschäftigungsdauer etc. an) und das kann Dir ein Fachanwalt im ersten Gespräch einordnen. So ein Erstgespräch oder erste Einordnung Deines konkreten Falls sollte auch kostenmäßig überschaubar bleiben.
Viel Erfolg!
Das Problem sind die Ratsuchenden selbst nicht die Verkäufer. Sie wollen für die "Beratung" nichts bezahlen. Punkt. Ich denke, dass selbst wenn Du es vorrechnest, immer noch genügend Menschen die kostenlose Beratung nehmen. Wären ja schön blöd dafür 2.000 EUR zu bezahlen. Nie und nimmer.
Das ist ein extremer Hemmschuh. Ja, es gibt dann noch die, die sich in Foren und über Bücher informieren. Aber sind wir mal ehrlich, wieviel % ist das wohl? 5, 10 oder 20%? Initial Geld dafür ausgeben im tausend Euro bereich ist sehr schwer. Wer von Euch hat es schon selbst gemacht? Ein Produkt ist eben viel einfacher abzusetzen, wenn die Kosten darin mit enthalten sind.
Denn der Zinseszinseffekt ist sehr schwer einschätzbar, siehe auch das Reiskorn mit dem Schachbrett. Ich selbst staune immer wieder über diesen Effekt in einem langen Zeitraum von 30 oder 40 Jahren.
Dem Großteil kannst Du vorrechnen was du willst. Sie werden sich im Zweifel für die kostenlose Beratung entscheiden.
Ben Felix mit dem Rational reminder Potcast.
Alleine wegen der hochkarätigen Interviewpartner sehenswert (z.B. Folge 200 mit Eugene Fama). Ist zwar für den kanadischen Markt, aber 80% davon kann man übertragen. Von Faktor Investing zu allgemeinen Marktfragen, Ruhestandsplanung, Rendite-Reihenfolge-Risiko, alles dabei.
Azul, ein amerikanischer Finanzberater seit kurzem im Ruhestand. Wichtigste Botschaft: Warte nicht zu lange um in den Ruhestand zu gehen, plane nicht mit 100% Sicherheit. Hat mir viele neue Aspekte gegeben und war/ist sehr interessant, mit vielen Beiträgen. Alles aus US Brille, aber auch hier sind gut 80% der Inhalte übertragbar.
Im deutschsprachigen Umfeld gibt es da für mich leider nichts.
Natürlich habe ich mich auch gefragt wie konstruiert oder an den Haaren herbeigezogen das Schenkungssteuer-Thema ist und ob das überhaupt irgendwann jemanden juckt. Auf jeden Fall hat es mich erstmal "aufgeschreckt" und veranlasst noch mal über unser aktuelles Konstrukt nachzudenken. Wenn bei diesen Überlegungen auch ein paar andere Schauplätze wieder in den Fokus rücken hat es auch sein Gutes, wie z.B. der wichtige Hinweise auf ein Testament (steht auch auf meiner Agenda) oder die möglichen (negativen) Folgen einer Eigentumsübertragung.
Mach es sauber, wie Du es vorhattest.
Es ist doch erstmal egal ob es heute irgendjemanden juckt. Im blödesten Fall schon und der lässt sich eben sehr einfach ausschließen.
Schenkungsteuer zwischen Eheleuten ist das Super-Thema hier. Mich läßt das ziemlich kalt, ich halte das für an den Haaren herbeigezogen (sofern es sich nicht um echte Schenkungen mit erheblichem Wert handelt). Aber für etliche Foristen ist das hier unglaublich wichtig, sie sehen überall Schenkungen unter den Eheleuten, wenn einer mal mehr zum Familienunterhalt beiträgt als der andere.
Es ist eben nicht ausgeschlossen dass das Finanzamt sich das ansieht. Z.B. im Rahmen einer zukünftigen Erbschafts- oder Schenkungsmeldung (von dritter Seite). Vielleicht sieht sich das FA die Umsätze der Vorjahre etwas genauer an. Alles kein Problem solange es um kleine Beträge geht. Aber lass mal viele Male das 50 oder 100k Festgeld von Einzel- auf Gemeinschaftskonto fällig werden und wieder anlegen. Erstmal ist es eine Geldübertrag (Einzelkonto) zu 50% auf den Partner (Gemeinschaftskonto). Warum soll das das Finanzamt nicht interessieren, wenn es um große Beträge geht und sie es feststellen? Ob das zu was führt ist dahingestellt. Es ist erstmal Stress, viel Arbeit und Kosten für einen Steuerberater, was man sich einfach sparen kann.
Dazu, keiner weiß, wie es das Finanzsamt in 5 oder 10 Jahren handhabt, wenn einer der Eheleute verstirbt und die Freibeträge überschritten werden. Auch hier, warum soll da das Finanzamt vergangene Geldüberträge nicht interessieren?
Dazu kommt Dein Punkt mit dem "Menschenbild", dass jeder sein Geld auch selbständig anlegen darf.
Für mich ist die Sach daher sehr eindeutig, aus welchen Beweggründen auch immer.
Jeder hat sein eigenes Geld auf eigenen Konten. Und für den Lebensunterhalt, ein Gemeinschaftskonto auf das beide einzahlen. Das macht es etwas einfacher und m.E. auch fairer, den gemeinsamen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber da gibt es natürlich auch andere Modelle.
Noch ein Nachtrag zu den Kreditraten.
Sollte es sich dabei um Raten für das gemeinsame Eigenheim handeln, so ist das über das Gemeinschaftskonto m.E. unproblematisch. Im Falle, dass es sich um Raten für deine vermietete Wohnung handelt, macht es Sinn, das über Dein Einzelkonto abzubuchen. Unser Finanzamt hat sich dazu so geäußert, dass wenn wir hier vermischen, dann nicht 100% der Schuldzinsen angesetzt werden können (zumindest dann wenn beide Kreditnehmer sind).
Konktret ist es bei uns so, dass wir den Kreditvertrag auf beide laufen haben (gab einen besseren Zins) und die Abbuchung aber auf das Einzelkonto laufen.
Meine aktuellen Überlegungen für Veränderungen sehen so aus, ich lasse mich aber gerne von etwas anderem überzeugen:
Jeder hat ein Einzelkonto wo das eigene Gehalt eingeht (mit jeweiliger Vollmacht für den Ehepartner)
- Von meinem Konto gehen die Kreditraten ab
- Versicherungen die uns als Einzelperson betreffen, gehen vom jeweiligen Gehaltskonto ab.
- (optional) Wir überweisen monatlich Geld auf ein Gemeinschaftskonto
Jeder hat ein Einzeldepot für (mit jeweiliger Vollmacht für den Ehepartner)
- einen eigenen ETF
- einen eigenen Geldmarktfonds als Tagesgeldersatz
Bei der Frage ob das Gemeinschaftskonto bestehen bleiben soll, um laufende Kosten zu decken, bin ich unschlüssig.
Hi,
ich hatte das mit meinem Steuerberarter besprochen und dann bei uns wie von Dir oben schon skizziert umgesetzt. Du ziehst m.E. die richtigen Schlüsse.
Grundsätzlich hat auch während der Ehe jeder Partner sein eigenes Vermögen. Mit entsprechender Auswirkung auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer (und den Freibeträgen). Davon zu trennen ist die Behandlung im Rahmen eines Zugewinnausgleiches, bei dem dann der Zugewinn aufgeteilt wird. Es wird fälschlicheweise öfters davon ausgegangen, dass wenn der Zugewinn hälftig ausgeglichen wird, dann das Vermögen auch jedem zur Hälfte gehört. Das ist allerdings nicht so.
Die Trennung der Anlage ist bei größeren Vermögen daher sehr empfehlenswert. Sonst kann unter Umständen das Fianzamt gegenseitige Schenkungen unterstellen, vor allem wie bei Dir, wenn zwischen Einzel- und Gemeinschaftsanlagen umgebucht wird. Je höher das Vermögen, umso höher ist das Risiko zukünftiger Probleme. Im Extremfall ist dann schon ein Teil der Freibeträge mit diesen gegenseitigen Schenkungen verbraucht und Du zahlst Schenkungssteuer auf Dein eigenes Vermögen.
Beim gemeinsamen Girokonto (beide Gehälter gehen ein) sieht es wieder etwas anders aus, da ihr gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen habt und dadurch eine Schenkung nicht so leicht nachzuweisen ist.
Allerdings ist die saubere Lösung sehr einfach (so wie von Dir beschrieben und das haben wir auch so für uns umgesetzt):
- Ein gemeinsames Girokonto von dem alle Ausgaben bestritten werden.
- Zwei Einzel-Girokonten auf denen Euer Gehalt eingeht.
- Monatliche Umbuchungen von den Einzelkonten auf das Gemeinschaftskonto nach einem festgelegten Prozentsatz und in der Höhe, die ihr regulär im Monat benötigt. Auf was ihr euch da auch immer einigt. Wir haben die Aufteilung prozentual nach unserem Netto-Einkünften (Gehalt und Vermietungseinkünfte) mit 60/40 festgelegt. Sollte am Girokonto mal zu wenig Guthaben sein, dann gibt es eine Umbuchung im Verhältnis (60/40).
Die Annuität des gemeinsamen Hauses kann auch von diesem gemeinsamen Girokonto abgebucht werden. Was ja auch fair wäre, da ihr ja beide darin wohnt.
- Überschüsse und z.B. Geldschenkungen werden über die Einzel-Girokonten abgewickelt. Dort werden auch alle fällige Anlagen gebucht bzw. die Sparraten davon abgebucht. Die Anlagen erfolgen jeweils auf Einzelkonten ohne Vermischung.
- Jeweils gegenseitige Vollmachten auf alle Konten und Anlagen.
- Bei höherem Vermögen und Kindern solltet ihr euch mit "Berliner Testament" und "Supervermächtnis" beschäftigen.
Das mit vorzeitigen Schenkungen könntet ihr auch mit der gezielten Steuerung der gegenseitigen Einzahlungen auf das gemeinsame Girokonto, zumindest etwas steuern. Du zahlst z.B. relativ viel auf das gemeinsame Girokonto ein, deine Frau relativ wenig. Da Du Deiner Frau und Sie Dir unterhaltspflichtig bist, könntet die Quote z.B. 80/20 sein. Ich bin allerdings kein Steuerberater, kann mir aber vorstellen, dass dies nicht beanstandet wird. Damit könnt ihr schon Vermögen zu Gunsten Deiner Frau steuern ohne die Freibeträge zu berühren. Ansonsten ist es eben eine Frage des gegenseitigen Vertrauens, ob Du Deiner Frau schon zu lebzeiten etwas schenkst. Im Bezug auf die zukünftige Erbschaftssteuer wäre es schon sinnvoll, da die Freibeträge ja alle 10 Jahre von neuem beginnen. Ihr solltet allerdings eine Regelung im Falle einer Scheidung vorsehen und euch da steuerlich beraten lassen.
Aber wie geschieht dies?
- Wird nur der Ertragsanteil versteuert und wenn ja wie wird dieser ermittelt?
- Steigt nicht der Durchnschnittssteuersatz (%) durch die Progression, so dass eine Auszahlung als monatliche Rente, trotz der höheren Kosten des Fonds sinnvoller wäre?
- Gibt es hier Vereinfachungsregeln, wie die 1/5 Regelung, die die Steuerlast reduzieren?
Ich freue mich über jede Antwort, Danke vorab!
Hi,
Du versteuerst den Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu 100%. Der Gewinn kommt dann oben drauf, d.h. Du läufst wie vorher schon geschrieben in einen relativ hohen Steuersatz.
Alternativ könntest Du warten bis Du 60 Jahre alt bist und den Vertrag dann komplett steuerschädlich auflösen. Dann müsstest Du nach aktueller Lage nur die Hälfte des Gewinnes versteuern, da die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der UniGlobal liegt bis dahin gut.
Dazu sind dann alle Förderungen zurückzuzahlen. Also direkte Zulagen und evtl. Steuervorteile und nur 50% des Gewinns ist zu versteuern.
Ich für mich werde dann mit 60 förderschädlich komplett auflösen. Hab einen ähnlichen Vertrag mit UniGlobal (hatte damals der Umstellung widersprochen). Bei mir sind es auch 80k gerade, allerdings nur 2-3k Zulage und Steuervorteile. Bei meiner Frau sind es 30% Zulagen, da lassen wir vermutlich den Vertrag normal verrenten.
So, bin nochmal alles durchgegangen und hatte mich tatsächlich verrechnet.
Sind nur 4,5% Vergleichsrendite.
Werde daher aufgrund der sonstigen Nachteile des Produktes keine Erhöung vornehmen.