Was muss denn im Aufhebungsvertrag stehen, damit keine Sperrzeit eintritt?
In der Praxis aus meinem Umfeld wurde diese in der Vergangenheit immer verhängt.
Was muss denn im Aufhebungsvertrag stehen, damit keine Sperrzeit eintritt?
In der Praxis aus meinem Umfeld wurde diese in der Vergangenheit immer verhängt.
Was muss denn im Aufhebungsvertrag stehen, damit keine Sperrzeit eintritt?
In der Praxis aus meinem Umfeld wurde diese in der Vergangenheit immer verhängt.
Es gibt da eine Konstruktion, die die Arbeitsrechtsanwält:in aushandeln kann.
Deshalb nur mit Beratung.
Es gibt da eine Konstruktion, die die Arbeitsrechtsanwält:in aushandeln kann.
Deshalb nur mit Beratung.
Und welcher magischer Satz muss dazu nun im Aufhebungsvertrag stehen?
Bis Oktober bekommst du ja erst einmal zusätzlich dein volles Gehalt, ist bei Freistellung ja auch was wert.
Und wenn du dann im November einen neuen Job anfängst, ist es ja egal, was das Jobcenter dazu sagt.
Wie sind denn deine Chancen bis dahin einen neuen Arbeitgeber zu finden?
Und welcher magischer Satz muss dazu nun im Aufhebungsvertrag stehen?
Zitat“Im Aufhebungsvertrag muss geregelt sein, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Vermeidung einer ansonsten zwingenden (betriebsbedingten oder personenbedingten) Kündigung erfolgt. Es muss also in dem Aufhebungsvertrag deutlich werden, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt wurde.“
https://www.anwalt.de/rechtstipps/au…hts-214072.html
Und welcher magischer Satz muss dazu nun im Aufhebungsvertrag stehen?
Das läuft nicht nur über einen Satz, sondern muss insgesamt glaubhaft sein.
Also wenn zum Beispiel bekannt ist, dass Daimler 10.000 Stellen abbaut oder ein ganzer Bereich einer Firma geschlossen wird und man dort arbeitet. Dann muss so etwas wie "Zur Vermeidung/Abkürzung einer Betriebsbedingten Kündigung wurde dieser Aufhebungsvertrag geschlossen" drinstehen. Zusätzlich muss dann aber klar sein, daß man bei der Sozialauswahl schlechte Karten hätte - also jung, gesund, ohne Kinder etc. Gerade da dürfte man es mit Schwerbehinderung schwer haben, denn da hat man juristisch eigentlich gute Karten nicht gekündigt zu werden, zumal es ja noch jemanden in der Probezeit im Betrieb gibt.
Es gibt noch paar andere Sachen wie gesundheitliche Gründe mit ärztlichem Attest, dass man da nicht weiterarbeiten sollte.
Das alles muss aber unbedingt ein Profi sprich Fachanwalt für Arbeitsrecht machen.
In so einer Situation sollte man definitiv immer direkt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen, der sich auf die Arbeitnehmerseite spezialisiert hat. Sag gerne mal Bescheid, was er/sie zur Sachlage gesagt hat und welche Chancen er sieht.
Allein die Einhaltung von möglichen Kündigungsfristen (Link oben) kann ja zu monatelanger Gehaltszahlung unter Freistellung führen, bevor dann die Abfindungssumme fällig wird. Es wäre echt ungeschickt, wenn du dir ohne Anwalt solche Beträge, Optionen und Vorteile entgehen lässt…
Vielen Dank für den Austausch sowie den input. Nach dem Termin vom Anwalt weiß ich mehr
Das alles muss aber unbedingt ein Profi sprich Fachanwalt für Arbeitsrecht machen.
So ist es ! Und das habe ich deshalb dringend empfohlen.
Und was sagt der Fachanwalt?
Vielen Dank für den Austausch sowie den input. Nach dem Termin vom Anwalt weiß ich mehr
Und, magst Du etwas mehr dazu erzählen?
Wohl nicht. Zumindest schaut man hier herein..
Hallo zusammen,
nach Rücksprache vom Anwalt meinte er auch, dass es ein sehr gutes Angebot ist. Habe die Abfindung auf 42K verhandelt + Laptop und Handy.
Die Frage ist ja, was wenn das Angebot zurück gezogen wird, will ich dann noch da bleiben? Daher war die Antwort dann doch einfach für mich. War trotzdem emotional sehr intensiv und ich jin froh, dass ich jetzt Zeit habe für mich.
Blue2025 Wichtig ist, dass Du das Angebot in Orndung findest. Alles gute für die Zukunft.