Beiträge von klaas.081

    Ich würde gerne wissen, wie Ihr Eure Zinsen bspw. vom Tagesgeld kontrolliert. Klar, es gibt Zinsrechner, aber wenn immer wieder Überweisungen auf und vom Tagesgeldkonto mit unterschiedlichsten Beträgen vorgenommen werden, ist dies schon sehr aufwendig mit der tagesgenauen Berechnung. Habt Ihr dafür zufällig eine Excel-Tabelle o.ä.?

    Ich habe ein paar Fragen:

    1. Schütten ausschüttende ETFs auch bei Wertverlust aus (bitte steinigt mich nicht, ich bin halt Anfänger)?

    2. Falls ein besparter ETF in einem Jahr Verlust macht, kann/sollte man dies in der Steuererklärung angeben? Oder wird dies erst beim Verkauf gemacht bzw. ist auch erst dann möglich?

    3. Wenn ein ausschüttender ETF in einem Jahr weniger ausschüttet als der Basiszins, muss ja auf die Differenz noch Steuer gezahlt werden. Wird diese dann bei Verkauf abgezogen, so wie bei einem Thesaurier?

    Jetzt melde ich mich nochmal, da ich leider gesundheitlich bedingt mich nicht mit dem Thema beschäftigen konnte.

    Ich hatte jetzt eigentlich beschlossen, einen ausschüttenden ETF zu nehmen, um den Sparerpauschbetrag ausnutzen zu können. Die beiden von Euchgenannten ETF sind aber thesaurierend, wie auch viele der bei FT genannten. Ich habe jetzt bspw. den IE00BK1PV551 gefunden, der bei der DKB kostenlos ist und auch bei FT genannt wird. Würdet Ihr den empfehlen oder was wäre Euer Tipp für einen Ausschütter, der bei der DKB kostenlos bespart werden kann?

    Danke!

    Ich habe eine kurze Frage zur Steuerbescheinigung: der dort angegebene Wert über die Ausschüttung, die man erhalten hat - ist dieser bereits um die Teilfreistellung und den Verlusttopf gekürzt? D.h. ist dieser Wert genau der, den man in Zeile 7 in der Anlage KAP eintragen müsste? Oder muss man da selber noch abziehen? Die Summe des Freistellungsauftrages ist aber nicht miteinberechnet, oder?

    Will man sich ums Bezahlen drücken, muß man wissen, wie das geht

    Darum geht es doch gar nicht...ich für meinen Teil möchte aber nicht blind irgendetwas durch einen Anbieter ans Finanzamt schicken und nicht wissen/belegen können, was letztenendes in der Erklärung ausgefüllt ist. Beim Steuerberater erhälst Du ja auch vor Abgabe die eigentliche Erklärung und musst diese bestätigen.

    Diese wird mittlerweile nur noch als Downloadsoftware angeboten.

    Danke, aber es geht mir nicht um ein Programm zum Download, sondern darum, die eigentliche Erklärung vor Abgabe zu sehen und für seinen eigenen Unterlagen speichern zu können :)

    Fred_ ja, MeinElster an sich wäre ja gut, nur wird man ja bei den anderen Programmen schon etwas mehr an die Hand genommen und auf Fehler, Optimierungen usw. hingewiesen. Es scheint ja jetzt auch EinfachElsterPlus zu geben, das ähnlich ist, aber nur für Arbeitnehmer ohne jegliche andere Einkommensarten oder Besonderheiten geeignet ist.

    Achim Weiss klar, die Programme können einem gute Hinweise geben und wenn man weiß, wo was wie eingetragen/angekreuzt werden muss, ist das natürlich eine legitime Option. Wenn man es aber teilweise nicht weiß, wäre es schon gut, am Ende die ausgefüllte Erklärung anschauen zu können.

    Ah okay, danke Euch. Wieder was gelernt :)

    Kann man eigentlich bei irgendeiner Steuersoftware die fertige Erklärung vorher downloaden? Man will ja wissen, was übermittelt wird...bei Check24 bspw. habe ich diese Möglichkeit nicht gesehen, bei Smartsteuer kann ich in der Testversion nicht so weit kommen.

    Finanziell am günstigsten ist es für Dich, wenn Du überhaupt keine Werbungskosten hast, also kein eigenes Geld für Deine Berufstätigkeit aufwenden mußt. Dann kannst Du trotzdem die Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen.

    Achim Weiss Um noch mal darauf zurückzukommen: es bestünde doch theoretisch die Möglichkeit, dass man bspw. durch eine zusätzliche Ausgabe aus eigener Tasche, die jedoch wiederum abgesetzt werden kann, seinen persönlichen Steuersatz verringert, wodurch dann das gesammte zu versteuernde Einkommen niedriger besteuert wird und man dadurch dann am Ende Gewinn machen würde und besser dastünde, als wenn man diese Ausgabe nicht hätte?

    Egal ob du was angibst oder nicht an Werbungskosen für nichtselbstständige Arbeit, die jetzt 1230€ werden automatisch als Grund gesetzt.

    okay, das ist gut zu wissen. Falls man also gar nichts angibt und beim Bescheid aus irgendeinem Grund die Pauschale nicht abgezogen wurde und man Widerspruch einlegt, kann also nicht gesagt werden:"Na, Sie haben ja auch gar keine Werbungskosten angegeben."

    Aber ob die Werbungskosten für jegliche Renten, also eben auch private, Leibrenten, etc gilt, weiß keiner, oder?

    Du gibst in der Steuererklärung Deine Werbungskosten an. Sind die höher als die Werbungskostenpauschale, werden die echten Kosten vom Einkommen abgezogen, sonst die Pauschale.

    Ja klar, aber wenn man eben keine oder nur geringere hat wie in Deinem Fall als "Optimum" beschrieben, würde man gar nichts angeben und trotzdem automatisch die Pauschale abgezogen bekommen?

    Mich hat es ja eben auch sehr verwundert - man kann sogar diese beiden "Tipps" gleich mit einem Klick anwenden, das würde ja bedeuten, dass Smartsteuer an zwei Positionen die Kosten dafür einträgt.

    Die Arbeitnehmerpauschale muss also nicht extra angekreuzt werden o.ä.? Und wie sieht es dann mit der Pauschale für die Rente aus - muss diese extra angekreuzt werden oder wird die ebenfalls automatisch abgezogen? Gilt diese für sämtliche Renten, also eben auch private, Immobilienrenten, Leibrenten etc?

    Ich habe mal Smartsteuer ausprobiert und erhalte dort 2 Hinweise, dass die Kosten für die Software abgesetzt werden können. Ich war mir dessen bewusst, allerdings nicht 2 x, sondern nur einmal. Smartsteuer sagt, dass die Kosten einmal für die Tätigkeit als Arbeitnehmer und einmal für das Erhalten der (privaten) Rente absetzbar seien - ist das wirklich so? Dass bei mehreren Einkommensarten die Nutzung der Steuersoftware mehrfach abgesetzt werden kann? Genauso sagt es, dass für die Tätigkeit als Arbeitnehmer der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1230 Euro wahrgenommen werden kann und für die Rente nochmal der von 102 Euro...