Und macht es aus steuerlicher Sicht einen Unterschied bei der Wahl des ETFs, wenn der persönliche Zinssatz unter 25 % liegt?
Du meinst den persönlichen Steuersatz, oder?
Ganz einfache Antwort NEIN.
Zuerst wird dein Pauschbetrag von 1000€ zur "Kapitalertragssteuervermeidung" benutzt.
Danach werden die 26,375% (Kapitalertragssteuer und Soli) auf Gewinne fällig.
Wenn der pers- Steuersatz darunter liegt, dann bekommst du über das Häkchen bei "Günstigerprüfung" die überzahlte Steuer wieder zurück.
Wenn du dann auch noch "außergewöhnliche Belastungen" zum Anrechnen bei der STeuer hast, dann kannst du mit "Günstigerprüfung" noch mehr ´rausholen.
Ich hab es für 2024 geschafft einen kleinen 5stelligen Betrag vom FA zurück zu bekommen, nur durch "außergewöhnliche Belastungen". Das waren alles zuvor angerechnete und abgezogene Kapitalertragssteuern und Soli. ==> Lohnt sich, das FA hat damit die Gebißsanierung mit rund 25% bezuschusst.