Beiträge von Finanznoob42

    Das ist auch in dieser Absolutheit nicht richtig. Ich glaube, wir kommen hier so nicht weiter, wenn man sich offenbar im Internet irgendwelche Sachen zusammen sucht.

    Der oben zitierte Artikel von Finanztip hat keine praktische Bedeutung. Er kommt nur dann ins Spiel, wenn der unterhaltspflichtige Mensch geltend macht, er könne den errechneten Unterhalt an den Elternteil nicht bezahlen, weil er noch zusätzliche Verpflichtungen habe. Zum Beispiel einen Konsumentenkredit.

    Das bedeutet: zuerst würde das Sozialamt das Rechenschema durchführen.

    Nunja - eben WEIL ich keine für mich ausreichenden Quellen im Internet gefunden habe, habe ich HIER diese Frage gestellt.
    Aber vermutlich richtig, wir kommen hier so nicht weiter. Vielen Dank trotzdem für die Zeit.

    Was genau? Der Begriff Schonvermögen vs. Freibetrag für die Altersvorsorge? Dein Einworteinwand ist so für mich wenig hilfreich. Habe ich etwas falsch verstanden? Habe dazu sogar einen Artikel von Finanztip aus Oktober 2023 gefunden.

    https://www.finanztip.de/elternunterhal…schonvermoegen/

    Diese Info hatte ich eben auch in unterschiedlichen Quellen gefunden.

    Das der Staat Einkünfte anders behandelt als Vermögen ist kein Geheimnis, aber meistens ist es nach meiner Erfahrung so, dass wenn er ans Vermögen geht, dann richtig.

    Es heißt ja auch, dass man seinen Schwiegereltern gegenüber nicht Unterhaltspflichtig ist, aber im Endeffekt ist man es ja doch über den ehelichen Unterhalt.

    Und ich finde keine verlässlichen Infos, ob in unserem Fall wirklich nur mein Mann ein Schonvermögen behalten darf, oder ob sich meine Ersparnisse dran sind, wenn er seine Unterhaltszahlungen nicht mehr leisten könnte, aber auch schon alles Vermögen (außer sein Schonvermögen) aufgebraucht hat.


    Bei den Unterhaltszahlungen für die Kinder gibt es ja - soweit ich das verschiedenen Erfahrungsberichten aus dem Internet entnehmen kann (leider keinen Artikel o. Ä. dazu gefunden) - auch eine Art Hintertür für den Staat:

    Angenommen dein Kind hätte mit 18 50.000€ auf seinem Konto und laut Düsseldorfer Tabelle müssten wir ihm für die Erstausbildung 1.000€ im Monat zahlen, so würden die Ersparnisse des Kindes auf unseren Unterhaltsanspruch ihm gegenüber angerechnet.
    Heist also wir hättenn dann, weil wir ein sparsames Kind haben, weniger Unterhaltsanspruch ihm gegenüber und müssten wieder mehr für die Heimkosten blechen.


    Und nicht falsch verstehen, irgendwo sehe ich die direkten Verwandten in der Pflicht, für einander zu sorgen, aber nicht auf Kosten von unserer Kinder.

    Weil man sucht sich irgendwo nicht aus, wer seine Eltern sind, aber man ist für seine Kinder verantwortlich.

    Und würden meine Ersparnisse auch mit angegangen, bliebe uns ja nicht mal mehr die Hintertür, die Junior‘s darüber zu unterstützen.

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die damit verbundene Zeit!


    Eine Frage hat sich für mich damit noch nicht beantwortet, vielleicht kannst du mir helfen:

    Ist es nach aktueller Rechtslage wirklich egal, wie viel Vermögen ich auf meinem Konto habe? Mir kommt das Ganze so unlogisch vor :rolleyes:.

    Erstmal hier nochmal danke an Alle Antworten.

    Es waren sehr viele gute Tipps dabei und ich bin doch etwas beruhigter.

    Im Endeffekt wird uns wohl nur der Gang zu einem Fachanwalt/Steuerberater bleiben und mein Mann wird das mit der Teilzeit auch nochmal überdenken müssen.

    Vielleicht eine blöde Frage, aber wem gehörte das Elternhaus vor dem Tod des Schwiegervaters und wer hat den Schwiegervater beerbt?

    Falls der Schwiegervater Allein- oder Miteigentümer an dem Haus war, müsste Dein Mann eigentlich mitgeerbt haben oder zumindest einen Pflichtteilanspruch erworben haben.

    Wurde das alles seinerzeit sauber geklärt?

    Damals war es so, dass mein Mann dagegen war das Haus zu behalten, weil nach seiner Meinung nach zu groß, zu ländlich und zu Renovierungsbedürftig für seine Mutter.

    Seine Schwester wollte das Haus behalten und als Altersvorsorge für sich selbst nutzen.
    Daher hat mein Mann seinen Pflichtteil gegen einen recht kleinen Obulus abgetreten und meine Schwiegermutter hat das Haus an meine Schwester verschenkt.

    Das ist auch alles notariell geregelt worden - die 10 Jahre sind auch verstrichen. Denke das Haus wird meine Schwägerin behalten können.

    Oder siehst du das anders?

    Ganz ruhig bleiben und sich aufschlauen:
    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundh…-richtig-107183

    Ich glaube kaum, dass nach Abzug aller Eurer Kosten da groß etwas anfallen dürfte.

    Danke auch dir für die Antwort 😊!

    Aktuell hast du Recht - wir liegen drunter.

    Natürlich hab ich schlauerweise vergessen zu erwähnen, dass das Gehalt meines Mannes durch eine anstehende Gehaltserhöhung steigen wird, dazu kommt die Inflation (die Schwiegermutter ist aktuell noch nicht pflegebedürftig, wird es aber recht sicher bald) 😬😂.


    Spätestens nach der Beförderung kommen wir auch mit Werbungskosten etc. Nicht mehr unter die 100k.

    Klar hat niemand von uns eine Glaskugel, aber ich möchte jetzt schon für die Kinder vorsorgen oder mein Vermögen „in Sicherheit“ bringen, wenn ich es muss.
    Denke wenn die Schwiegermutter ein Pflegefall ist, ist es zu spät.

    Erstmal danke für deine Antwort 😊!

    Soweit ich das verstanden habe (man mag mich gerne korrigieren), wird nur der Sohn herangezogen, nicht du.

    Dazu kommt Elternunterhalt erst relativ weit unten in der Liste der Pflichten. Kinder stehen weiter oben.

    Und - ist Teilzeit eine Option?

    Demnach dürfte ich also theoretisch über Millionen an Vermögen verfügen, solange das Konto/der Sparplan/etc. Nur auf meinen Namen läuft, wird nichts für meine Schwiegermutter aufgewendet?

    Und ich habe mal durchgerechnet, was wir der Schwiegermutter bzw. dem Heim theoretisch zahlen müssten und bin auf ungefähr 1100€ monatlich gekommen. Kann das stimmen? Mir ist bewusst, dass niemand unsere genauen Zahlen hat, aber gibt es Menschen die so viel für die Heimunterbringung der Eltern bezahlen?

    Teilzeit wäre für meinen Mann keine Option. Ich würde auch ungern meine Stunden reduzieren.

    Meine Angst ist eben, dass unsere Kinder durch diese 1100€ netto weniger eingeschränkter in der Wahl bzgl. Ihrer Ausbildung sind.
    Klar ist es absoluter Luxus, wenn Eltern ihre Kinder nach Düsseldorfer Tabelle in der Ausbildung unterstützen können, nur arbeiten/sparen wir ja, um ihnen darüber hinaus noch helfen zu können, und nicht um (sorry klingt hart) auszubaden, dass die Mutter meines Mannes durch Reisen, frühere Rente, etc. versäumt hat fürs Alter zu sparen und ihr Haus rechtzeitig an die Schwägerin „verscherbelt“ hat.

    Meine Schwiegermutter leidet an einer nicht heilbaren Krankheit muss deswegen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in ein paar Jahren ins Heim oder zu Hause gepflegt werden. Das ist bereits seit Jahren bekannt.


    Mein Mann verdient 102.000€ im Jahr, ich arbeite 30 h und verdiene 50.000€ im Jahr.
    Wir haben zwei Kinder (14 jahre und 13 Jahre), die beide planen nach dem Abi zu studieren. Wir wohnen auf dem Land, heißt sie werden dafür mit hoher Wahrscheinlichkeit ausziehen müssen.
    Zusätzlich bedienen wir noch unseren Hauskredit - da werden wir demnächst umschulden (Anschlusskredit) müssen.
    Die Schwester meines Mannes ist Gymnasiallehrerin, sie hat das 180 qm große Eltern-Haus nach dem Tod meines Schwiegervaters vor 11 Jahren übernommen und meine Schwiegermutter besitzt darin Wohnrecht. Sie selbst wohnt 150 km von dem Haus entfernt (und hat da auch ihre Stelle)
    Eigentlich wollte meine Schwägerin das Haus für meine Schwiegermutter die letzten 11 Jahre so herrichten, dass meine bald eingeschränkte Schwiegermutter noch möglichst lange darin wohnen bleiben kann. Zusätzlich wollte sie sich auch in die alte Heimat bewerben, um ihr Haus selbst zusammen mit der Schwiegermutter zu nutzen. Die Beiden haben ein sehr inniges Verhältnis. Leider ist nichts davon passiert. Das Haus verwahrlost die letzten Jahre vor sich hin, meine Schwägerin hat keinen Antrag gestellt und ihre Freizeit verbringen meine Schwiegermutter und meine Schwägerin zusammen auf mehreren (bis zu sechs) gemeinsamen Urlauben im Jahr.
    Dementsprechend hat die Schwiegermutter auch fast keine Ersparnisse mehr.

    Wegen dem Verdienst meines Mannes müssten im Pflegefall daher vermutlich wir finanziell für sie einspringen.
    Jetzt haben wir Angst, dass wir unsere Kinder während des Studiums nicht mehr ausreichend unterstützen oder unseren Hauskredit nicht bedienen können.

    Das haben wir mit meiner Schwägerin besprochen. Sie sieht mich durch meine Teilzeitarbeit und die Tatsache das ich „nur einen schlecht bezahlten Ausbilungsberuf“ erlernt habe in der Verpflichtung meine Mutter zu pflegen und im Notfall auch meine Stunden für die Pflege zu reduzieren.
    Ihrer Meinung nach ist es unser Problem, wenn wir wegen der Heimkosten finanzielle Probleme bekommen, da sie ja unter die magische 100.000€ Grenze fällt.

    Deswegen meine Frage: können wir JETZT schon irgendwas tun, damit die „Belastung“ nicht nur auf unseren Schultern ausgetragen wird?
    Wir würden sie natürlich unterstützen, aber ich möchte nicht das es auf Kosten unserer Kinder oder dem Kredit geht. Und ich möchte auch nicht, dass wir die alleinige Verantwortung tragen müssen, grade weil das Verhältnis zwischen meinem Mann und seiner Mutter leider recht kühl ist und wir (vor allem mein Mann) dementsprechend eh nichts richtig machen können.

    Und als Ergänzung: Mein Mann hat kaum Ersparnisse, ich habe eine größere Summe gespart. Können meine Ersparnisse für die Pflegekosten der Schwiegermutter benutzt werden, auch wenn ich mit dem Betrag über diese „5% pro Jahr für die Rente beiseite legen“- Regel komme?


    Vielen Dank vorab fürs Lesen und die Tipps :thumbup:!