Was genau? Der Begriff Schonvermögen vs. Freibetrag für die Altersvorsorge? Dein Einworteinwand ist so für mich wenig hilfreich. Habe ich etwas falsch verstanden? Habe dazu sogar einen Artikel von Finanztip aus Oktober 2023 gefunden.
https://www.finanztip.de/elternunterhal…schonvermoegen/
Diese Info hatte ich eben auch in unterschiedlichen Quellen gefunden.
Das der Staat Einkünfte anders behandelt als Vermögen ist kein Geheimnis, aber meistens ist es nach meiner Erfahrung so, dass wenn er ans Vermögen geht, dann richtig.
Es heißt ja auch, dass man seinen Schwiegereltern gegenüber nicht Unterhaltspflichtig ist, aber im Endeffekt ist man es ja doch über den ehelichen Unterhalt.
Und ich finde keine verlässlichen Infos, ob in unserem Fall wirklich nur mein Mann ein Schonvermögen behalten darf, oder ob sich meine Ersparnisse dran sind, wenn er seine Unterhaltszahlungen nicht mehr leisten könnte, aber auch schon alles Vermögen (außer sein Schonvermögen) aufgebraucht hat.
Bei den Unterhaltszahlungen für die Kinder gibt es ja - soweit ich das verschiedenen Erfahrungsberichten aus dem Internet entnehmen kann (leider keinen Artikel o. Ä. dazu gefunden) - auch eine Art Hintertür für den Staat:
Angenommen dein Kind hätte mit 18 50.000€ auf seinem Konto und laut Düsseldorfer Tabelle müssten wir ihm für die Erstausbildung 1.000€ im Monat zahlen, so würden die Ersparnisse des Kindes auf unseren Unterhaltsanspruch ihm gegenüber angerechnet.
Heist also wir hättenn dann, weil wir ein sparsames Kind haben, weniger Unterhaltsanspruch ihm gegenüber und müssten wieder mehr für die Heimkosten blechen.
Und nicht falsch verstehen, irgendwo sehe ich die direkten Verwandten in der Pflicht, für einander zu sorgen, aber nicht auf Kosten von unserer Kinder.
Weil man sucht sich irgendwo nicht aus, wer seine Eltern sind, aber man ist für seine Kinder verantwortlich.
Und würden meine Ersparnisse auch mit angegangen, bliebe uns ja nicht mal mehr die Hintertür, die Junior‘s darüber zu unterstützen.