Na, wenn du kein Geld hast, um die Steuer zu zahlen, bleibt dir nix
du könntest statt alles zu verkaufen nur so viel verkaufen dass es die Steuer abdeckt
Na, wenn du kein Geld hast, um die Steuer zu zahlen, bleibt dir nix
du könntest statt alles zu verkaufen nur so viel verkaufen dass es die Steuer abdeckt
Ich will damit nur ausdrücken, dass es nichts bringt, sich hier im Forum darüber aufzuregen. Die Steuer ist so wie sie ist. Man kann es akzeptieren, oder wenn man sich unrecht behandelt fühlt, kann man dagegen klagen.
Für mich ist die Vorabpauschale eine vollkommen absurde Besteuerung wo der Staat in die Taschen greift in denen noch gar nichts drin ist.
Ich bin zu 100% bei dir. Ich finde die Vorabpauschale auch absurd. Aber sie ist nunmal da, also lebe ich damit und rege mich nicht darüber auf.
Ich würde mir wünschen das ein angagierter Jurist hier mal für sich selbst einen Präzedenzfall kreiert
Dazu muss man kein Jurist sein. Schaffe du den Präzedenzfall und dann nimm dir einen Anwalt und klage. Hier im Forum jammern wird jedenfalls nichts ändern.
Also dieser Fall ist schon sehr konstruiert in meinen Augen. Wir investieren hier doch alle langfristig in ETF. Langfristig sollten die ETF deutlich mehr Gewinn machen, als die Höhe der Vorabpauschale beträgt. Somit sollte eigentlich in der Entnahmephase der Gewinn größer sein als die Summe der Vorabpauschalen.
Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass die Summe der Vorabpauschalen höher ist als der Gewinn (was ich für extrem unwahrscheinlich halte), dann entsteht beim Verkauf ein Verlusttopf "Sonstige". Dieser kann später mit "sonstigen" Gewinnen verrechnet werden. Dazu zählen ETF Gewinne, aber auch Zinsen.
Solltest du tatsächlich keine Kapitalerträge mehr haben, dann hast du gewissermaßen Pech gehabt und dein Verlusttopf bleibt für immer stehen, ohne dass du ihn mit Gewinnen verrechnen kannst.
So ist zumindest mein Verständnis.
Dein ETF hat ja hoffentlich über die Jahre Gewinn gemacht. Diesen musst du in der Entnahmephase versteuern
Eine mögliche Steuerrückzahlung wird hier gar nicht in Erwägung gezogen
es gibt keine Steuerrückzahlung beim Verkauf. Im Endeffekt erhöht die Vorabpauschale deinen steuerlichen Einstandskurs. Wenn also über die Jahre die Summe aller Vorabpauschalen größer war, als der Gewinn deines ETF, dann realisiert du einen Verlust, der deinen Verlusttopf füllt. Den kannst du mit späteren Gewinnen verrechnen
Da hat wohl jemand aus der Redaktion das Forum gelesen ![]()
Der Kurs müsste also zum Jahresende unter das Low des Jahres fallen, damit auch auf Käufe im Jahr keine VAP anfällt.
"Lag die Wertsteigerung des ETF bei null oder hat er Verlust gemacht, ist die Vorabpauschale null."
Die Vorabpauschale wird immer anhand des Kursgewinns über das ganze Jahr berechnet. Auch wenn du unterjährig kaufst, zählt für die Vorabpauschale der Kurs zum Jahresanfang.
Oder übersehe ich da etwas?
Ja, ich habe etwas übersehen: Gewinne müssen erst mal da sein, bevor man sie mit VAP belegen kann. Aber die Höhe der VAP ist seltsamerweise an eine ganz andere - vom Gewinn losgelösten - Messgröße orientiert
Die Vorabpauschale kann aber niemals größer als der Gewinn sein. Man muss also niemals mehr als den Kursgewinn des Jahres versteuern.
Wie hoch ist denn der Betrag? Ab 10.000 muss die Bank nach der Herkunft fragen und ich meine sie melden den Betrag dann auch an das Finanzamt. Du müsstest die Herkunft dann nachweisen. Dazu sollte meiner Meinung nach der Kaufvertrag des PKW ausreichen.
Dort wo man das Depot hat weigert sich dieser eine Liste herauszurücken, damit das Verrechnungskonto überzogen wird und damit Kosten für den Kunden entstehen
Das ist aber ein bisschen arg weit hergeholt oder?
Vermutlich willst du die Vorabpauschale berechnen. Das ist annäherungsweise auch sehr gut möglich wenn man den aktuellen Kurs des ETF für die Berechnung zugrunde legt. Dann kommt am Ende zwar ein etwas zu hoher Wert für die Vorabpauschale raus, aber damit bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite und kannst genug Geld für die fällige Steuerzahlung aufs Konto legen, um keine Überziehungszinsen zu bezahlen.
Nachdem Quiagen in den letzten Jahren ihre Aktien mehrfach gesplittet hat, so dass aus den Anteilen am Ende immer mehr Bruchstücke wurden
Den Satz verstehe ich nicht so richtig. Ein Split bedeutet, dass z.B. aus einer Aktie zwei werden. Wenn man vor dem Split keine Bruchstücke hat, dann kann man eigentlich danach auch keine Bruchstücke haben.
Von wieviel "einigen Tagen im Jahr" sprechen wir hier? Du hast meines Wissens ein sechsstelliges Gehalt, von dem Du dann von "einigen Tagen im Jahr", vielleicht 10, je 14 € Verpflegungsmehraufwand geltend machen kannst. Wow! Davon wirst Du sicherlich reich.
Das finde ich eine merkwürdige Denkweise. Also soll man Dinge nicht von der Steuer Absetzen, nur weil es im relativ kleine Beträge geht?
Wenn er 20 Tage im Jahr den Verpflegungsmehraufwand geltend macht sind das 200€, die er von der Steuer absetzen kann. Vielleicht 50-75 Euro weniger Steuern zu zahlen. Der Aufwand, das in die Steuererklärung einzutragen sollte im Bereich von Minuten liegen. Meiner Meinung nach ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Ähnlich sehe ich es z.B. bei den haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung. Das sind auch relativ kleine Beträge (ich kann ca. 100€ Steuerlich geltend machen). Meine Steuerersparnis wird also im Bereich 30 Euro liegen. Aber auch hier liegt der Aufwand, das in die Steuererklärung einzutragen, bei vielleicht 2 Minuten.
habe die beiden von dir genannten und dazu noch Siemens. Sind meine einzigen verblieben Aktien, nachdem ich vor 1,5 Jahren von Einzelaktien auf ETF umgestiegen bin.
Von den Dreien konnte ich mich nicht trennen, da sie alle zwischen 200 und 300 Prozent Gewinnanteil haben und ich dem Finanzamt keinen 5 stelligen Betrag zahlen möchte
Finanztip empfiehlt doch eigentlich immer die Anlage in weltweit gestreute ETFs. Ein DAX-ETF passt nicht in diese Strategie. Von daher kann ich die Empfehlung einen DAX-ETF zu verkaufen schon nachvollziehen, denn es ist eine konsequente Umsetzung dieser Empfehlung.
Nur für mein Verständnis: Wovon reden wir hier?
- Einem Sparplan vom Girokonto auf das ING-Extra-Konto, also Geld wird regelmäßig vom Giro auf das Extra-Konto überwiesen?
- Oder von einem Wertpapiersparplan, der sich vom Extra-Konto bedient?
Ich interpretiere es so, dass letzteres gemeint ist, aber einige Kommentare verstehe ich so wie wenn ersteres gemeint ist. Vielleicht liegt also auch hier das Missverständnis und deshalb wird der Bonus nicht ausbezahlt.
Für Tagesgeldkonten müssen Banken keine Echtzeitüberweisung anbieten.
An einer am Freitag 2.1. ausgeführten Überweisung, die am Montag 5.1. wertgestellt wird ist also nichts auszusetzen
Sehr merkwürdig das Ganze. Ich gehe bei Echtzeitüberweisungen eigentlich davon aus, dass Wertstellung auf beiden Konten immer der Überweisungszeitpunkt ist. Werde in Zukunft aber mal bewusst darauf achten, insbesondere auch bei Überweisungen am Wochenende.
Zufluss war doch per 31.12.2025. Nur die Abrechnung war erst 2026.
Wenn die Dividende am 5.1. aufs Konto kommt, ist für mich Zufluss 2026.