Vermutlich erkennt der Rechner den Minijob nicht als solchen und zieht daher Steuern und SV ab.
Wahrscheinlich.
Auch wenn das programmtechnisch ohne weiteres machbar wäre, dass er es erkennt.
Vermutlich erkennt der Rechner den Minijob nicht als solchen und zieht daher Steuern und SV ab.
Wahrscheinlich.
Auch wenn das programmtechnisch ohne weiteres machbar wäre, dass er es erkennt.
Während der gesetzlichen Rente könnte ich doch auch arbeiten gehen.
Das sind unterschiedliche Baustellen.
Dann vielleicht hier:
Wieso zahlt sie bei 536 Euro monatlich Steuern? (Außer vielleicht 2% Pauschsteuer.)
Weil der positive wirtschaftliche Effekt von Konsum durch die Rentner wegfällt. Das ist doch u.a. auch eines der Argumente für anständige Lohn- und Rentenniveaus: das Geld fliesst über den Konsum wieder zurück in den Wirtschaftskreislauf.
Wenn ein deutscher Boomer-Opa ins Ausland zieht, dann gibt es wahrscheinlich dennoch Taschengeld für die Enkel in Deutschland.
Vorruhestandsregelung wäre wahrscheinlich das Beste. Gab es bislang in meinem Unternehmen allerdings noch nie.
Aber: Dürfte ich da nebenher arbeiten? Und gibt es eine (gesetzliche) Regelung, wieviel % vom Gehalt gezahlt werden müssen?
Vorruhestand heißt, dass man sich aus dem Arbeitsmarkt verabschiedet. Anderweitige Arbeit ist da nicht vorgesehen.
Unter Ziffer 10 steht vielleicht etwas dazu:
Um von 180 wieder auf 100 zu kommen, müsste ein Rückgang um 55% erfolgen und man wäre noch immer nicht im Minus, zumindest vor Inflation.
Notwendig wäre es nicht Gewinne mitzunehmen, machen kann man es dennoch, wenn man die bisherigen Gewinne wichtiger findet als die eventuell in der Zukunft auftretenden.
Mit ca. 1.750 Euro im Monat liegt man noch im Übergangsbereich (früher: Gleitzone), man zahlt also etwas weniger Beiträge.
Allerdings lässt Steuerklasse 5 das Netto vernichtend niedrig erscheinen, das motiviert (zu) viele nicht "richtig" arbeiten zu gehen.
Aber es lohnt sich.
Werden während Arbeitslosigkeit keine Rentenbeiträge bezahlt? Wenn ich deine Rechnung aufstelle, wäre das zu viel Verlust für mich.
Es werden Beiträge gezahlt. Man wird so gestellt, als wenn man 80% des Bemessungsentgeltes (sprich des Vorverdienstes) als rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat.
Anbei eine goldige Meinung:
Moin monstermania , hast du dazu vielleicht noch einen Hinweis aus der Erfahrung mit der Hamburger Pensionskasse?
Ich kann nur sagen, dass mein Vater sich seinen Anspruch hat verrenten lassen, meine Mutter profitiert noch laufend von der Witwenrente.
Ja, in 2,5 Jahren.
Arbeitslosigkeit zählt in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nur sehr eingeschränkt zu den 45 Jahren dazu, daher wäre ich da vorsichtig. Sobald die 45 Jahre erfüllt sind, ist das alles deutlich entspannter, ab da geht es nur noch darum, bis zum Rentenbeginn zu überbrücken und das die zwei Aspekte, dass man seine Rechnungen zahlen kann und krankenversichert ist.
Vorruhestand bzw. ATZ wären da natürlich so richtige Knaller.
Hallo.
Bis 45 kann man erfolgreich beantragen Beiträge für Schul- bzw. Studienzeiten nachzahlen zu dürfen, die nach altem Recht Anrechnungszeit gewesen wären, es heute aber nicht sind.
Das wären klassischerweise:
1. Schulzeiten zwischen 16 und 17
und
2. Schule/Studium am dem 97. Monat.
Die Beratung bei der Rentenversicherung sollte nach der Klärung des Versicherungskontos aufzeigen können, ob die Nachzahlung für den Rentenanspruch ab 63 (heutige Rechtslage) notwendig ist.
Auf lange Sicht ist der ETF-Sparplan sicher lukrativer, allerdings kann das Feintuning der Rente dennoch sinvoll(er) sein. Es kommt, wie so oft, auf den Einzelfall an.
Die Zahlungen können auf 5 Jahre (pro Antrag) verteilt werden, für die steuerliche Berücksichtigung als Altersvorsorgeaufwand ist das nicht unwichtig.
Ggf. ist der Weg 1. Rentenversicherung zur grundsätzlichen Beratung 2. Steuerberater zur optimalen Verteilung 3. Rentenversicherung zur konkreten Antragstellung, sofern man den ganzen Bumms tatsächlich durchziehen will.
Anbei die Rechtsgrundlage für die Nachzahlungen:
§ 207 SGB VI - Nachzahlung für Ausbildungszeiten - dejure.org
Literatursystem - §§ 201 - 225 - § 207 SGB VI: Nachzahlung für Ausbildungszeiten
Hallo.
Auf welches Land beziehen sich die Fragen?
Den Begriffen zufolge könnte es auch um grenznahes Ausland gehen. (Da wäre steuerlich ggf. etwas anders.)
Hallo.
Das AV-Brutto ist es grundsätzlich.
Hallo.
Sollen die 100.000 Eur (oder Teile davon) auf absehbare Zeit ausgegeben werden?
Um Rente für besonders langjährig Versicherte.
Die 45 Jahre sind erfüllt?
Verglichen mit der DRV Bund bin ich übrigens deutlich weniger von der Aussagekraft der Renteninformation überzeugt.
Und Leute, die damals 45 waren und 25 Jahre Rentenzahlung geschenkt bekommen haben, sind jetzt 45. Davon gibt es noch sehr viele.
Das verstehe ich nicht ganz.
Umlagesysteme haben keine Rücklagen, zumindest keine langfristigen, nur etwas Cash-Puffer, aber auch keine 3 - 6 Monatsausgaben.