Abfindung etc.

  • Ich habe jetzt nächste Woche einen Termin, bei dem mir "maßgeschneiderte Lösungen" vorgelegt werden sollen. Bin gespannt.

    Leider geht es mir wie japanworm. Zu gutmütig (oder konfliktscheu?), verzichte eher auf Geld, als dass ich es einfordere. Dazu ein kumpelhaftes Verhältnis zu Vorgesetztem und Personalchef. Das sind zwar keine Themen für dieses Forum, vielleicht gibt es trotzdem "Motivation". :)

  • Ich habe jetzt nächste Woche einen Termin, so mir "maßgeschneiderte Lösungen" vorgelegt werden sollen. Bin gespannt.

    Ganz Wichtig: Auf keinem Fall während des Termins vorschnell irgendetwas unterschreiben!!!

    Freundlich bleiben, um Bedenkzeit bitten und das schriftliche Angebot mitnehmen und genau prüfen (lassen).

    Immer daran denken: Du hast keinen Druck. Der AG will etwas von Dir.

  • Ich habe jetzt nächste Woche einen Termin, bei dem mir "maßgeschneiderte Lösungen" vorgelegt werden sollen. Bin gespannt.

    Leider geht es mir wie japanworm. Zu gutmütig (oder konfliktscheu?), verzichte eher auf Geld, als dass ich es einfordere. Dazu ein kumpelhaftes Verhältnis zu Vorgesetztem und Personalchef. Das sind zwar keine Themen für dieses Forum, vielleicht gibt es trotzdem "Motivation". :)

    Alles gut, du musst aber auch an dich und deinen weiteren Lebensweg denken. Man kann doch sachlich mit dem Gegenüber reden und vielleicht denkt dieser ähnlich. Wenn nicht kann man immer noch auf die oben beschriebenen Dinge zurückgreifen. Egal wie es läuft, viel Erfolg!

  • Ganz Wichtig: Auf keinem Fall während des Termins vorschnell irgendetwas unterschreiben!!!

    Freundlich bleiben, um Bedenkzeit bitten und das schriftliche Angebot mitnehmen und genau prüfen (lassen).

    Immer daran denken: Du hast keinen Druck. Der AG will etwas von Dir.

    Genau.

    Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann man da nur sagen. Vielleicht hat im Freundes- oder Kollegenkreis jemand eine Empfehlung von einem entsprechend spezialisierten Anwalt, mit dem er gute Erfahrungen hat, da würde ich mal rumfragen.

    Da ist auch wirklich nichts dabei. Dein Arbeitgeber hat natürlich auch eine Rechtsabteilung und wahrscheinlich zusätzlich externe, auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte. Da ist es nur eine Frage der Fairness und "Waffengleichheit", wenn Du Dir auch entsprechende Unterstützung holst.

    Wenn Du Angst hast, das kommt zu "konfrontativ" rüber: Erstens, musst Du nicht, siehe oben, der Arbeitgeber macht es genauso und das ist völlig normal. Und zweitens, Du musst ja nicht direkt den Anwalt vorschicken bzw. der Arbeitgeber muss da erstmal auch gar nichts davon wissen. Du lässt Dir das Angebot schriftlich geben, machst KEINE (auch keine mündliche) Zusage in diesem Term und unterschreibst auch nichts, sagst Du benötigst Bedenkzeit und gibst das dann im Anschluss Deinem Anwalt zur Prüfung.

    Der Anwalt wird Dir sagen, ob das ein gutes / faires / marktgerechtes Angebot ist. Wenn es das ist, kannst Du Dir überlegen, ob Du es annehmen möchtest. Wenn es das mit Abstrichen ist, kann der Anwalt Dir sagen, was man ggf. anpassen sollte. Wenn Dein Arbeitgeber versucht, Dich über den Tisch zu ziehen, würde ich alles weitere nur noch über den Anwalt laufen lassen. Der Arbeitgeber sieht es hoffentlich professionell, und selbst wenn nicht und die Stimmung dann schlechter werden sollte, wäre das eben so. Da geht es um derartige Beträge, da sollte man sich nicht aus bloßem Harmoniebedürfnis abzocken lassen.

  • Hallo Rieslingschorle,

    noch ein Detail zur Kündigungsfrist, damit Sie Ihre Verhandlungsposition kennen. Nach BGB haben Sie 6 Monate zum Monatsende Kündigungsfrist. In fast jedem Tarifvertrag steht aber drin, dass nur zum Ende des Quartals gekündigt werden darf. In vielen nicht einen Tarifvertrag unterliegenden Arbeitsverträgen auch. Was steht in Ihrem Arbeitsvertrag? Wenn für Sie so eine Regelung gelten sollte, könnten Sie aktuell frühestens zum 31.12.2024 gekündigt werden. Falls Sie einem früheren Auflösungstermin zustimmen sollten, nimmt Ihnen das Arbeitsamt das übel.

    Falls es, wie ich inzwischen vermute, in ihrem Unternehmen weder Tarifbindung noch einen Betriebsrat gibt und Sie auch nicht Gewerkschaftsmitglied sind, überwinden Sie sich mental und finanziell und holen sich Rat bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt.

    Wie meine Vorschreiber schon formuliert haben, sich nicht beim ersten Termin überrumpeln lassen.

    Gruß Pumphut

  • Wenn Du Angst hast, das kommt zu "konfrontativ" rüber: Erstens, musst Du nicht, siehe oben, der Arbeitgeber macht es genauso und das ist völlig normal. Und zweitens, Du musst ja nicht direkt den Anwalt vorschicken bzw. der Arbeitgeber muss da erstmal auch gar nichts davon wissen. Du lässt Dir das Angebot schriftlich geben, machst KEINE (auch keine mündliche) Zusage in diesem Term und unterschreibst auch nichts, sagst Du benötigst Bedenkzeit und gibst das dann im Anschluss Deinem Anwalt zur Prüfung.

    Und ich wiederhole gerne auch nochmal:

    KEINERLEI Zusagen oder Unterschriften im ersten Termin - Unterlagen mitnehmen und damit hin zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht!

  • Es werden [bei ALG I Renten-] Beiträge gezahlt. Man wird so gestellt, als wenn man 80% des Bemessungsentgeltes (sprich des Vorverdienstes) als rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat.

    Danke für die Klarstellung. Ich hatte nur an ALG II gedacht, da gibt es nur noch Zeiten, aber keine Beiträge. Bei ALG I, 60.000 € Jahresbrutto und 2 Jahren würden dort nur 4.500 € Einzahlung fehlen plus das halbe Jahr ganz ohne Einzahlung mit 5.600 €. So würde Dich das denn über den Daumen 45 € monatliche Rente kosten. - Wenn es nicht eine bessere Lösung gibt mit einer Vorruhestandregelung oder wie auch immer.

  • Hallo Rieslingschorle,

    noch ein Detail zur Kündigungsfrist, damit Sie Ihre Verhandlungsposition kennen. Nach BGB haben Sie 6 Monate zum Monatsende Kündigungsfrist. In fast jedem Tarifvertrag steht aber drin, dass nur zum Ende des Quartals gekündigt werden darf. In vielen nicht einen Tarifvertrag unterliegenden Arbeitsverträgen auch. Was steht in Ihrem Arbeitsvertrag? Wenn für Sie so eine Regelung gelten sollte, könnten Sie aktuell frühestens zum 31.12.2024 gekündigt werden. Falls Sie einem früheren Auflösungstermin zustimmen sollten, nimmt Ihnen das Arbeitsamt das übel.

    Falls es, wie ich inzwischen vermute, in ihrem Unternehmen weder Tarifbindung noch einen Betriebsrat gibt und Sie auch nicht Gewerkschaftsmitglied sind, überwinden Sie sich mental und finanziell und holen sich Rat bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt.

    Wie meine Vorschreiber schon formuliert haben, sich nicht beim ersten Termin überrumpeln lassen.

    Gruß Pumphut

    In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die gesetzliche Kündigungsfrist gilt.

    Fast richtig. Einen Betriebsrat gibt es, der ist aber, sagen wir so, sehr arbeitgeberfreundlich.

  • Danke für die Klarstellung. Ich hatte nur an ALG II gedacht, da gibt es nur noch Zeiten, aber keine Beiträge. Bei ALG I, 60.000 € Jahresbrutto und 2 Jahren würden dort nur 4.500 € Einzahlung fehlen plus das halbe Jahr ganz ohne Einzahlung mit 5.600 €. So würde Dich das denn über den Daumen 45 € monatliche Rente kosten. - Wenn es nicht eine bessere Lösung gibt mit einer Vorruhestandregelung oder wie auch immer.

    Vorruhestandsregelung wäre wahrscheinlich das Beste. Gab es bislang in meinem Unternehmen allerdings noch nie.

    Aber: Dürfte ich da nebenher arbeiten? Und gibt es eine (gesetzliche) Regelung, wieviel % vom Gehalt gezahlt werden müssen?

  • Ich habe jetzt nächste Woche einen Termin, bei dem mir "maßgeschneiderte Lösungen" vorgelegt werden sollen. Bin gespannt.

    Du hast nächste Woche einen Termin, bei dem Du weichgekocht werden sollst.

    Leider geht es mir wie japanworm. Zu gutmütig (oder konfliktscheu?), verzichte eher auf Geld, als dass ich es einfordere. Dazu ein kumpelhaftes Verhältnis zu Vorgesetztem und Personalchef. Das sind zwar keine Themen für dieses Forum, vielleicht gibt es trotzdem "Motivation". :)

    Der Arbeitgeber dürfte Dich zutreffend einschätzen, eben drum wählt er ja dieses Vorgehen. Dein Arbeitgeber wird Dich in eine für ihn günstige Regelung hineinquatschen, aus seiner Sicht ist das eine Tätigkeit mit enormem Stundenlohn. Auch für Dich übrigens geht es in dieser Stunde (oder so) um sehr viel mehr Geld als in jeder Deiner bisherigen Arbeitsstunden.

    Allein die Tatsache, daß man Dir im Vorfeld überhaupt nichts jenseits der gesetzlichen Regelungen anbietet, zeigt die Zielsetzung.

    Ich würde mich (der ich mich kenne) auf einen solchen Termin niemals einlassen. Wenn mehrere Profis sich mit einem einzelnen Amateur an einen Tisch sitzen, ist von vornherein klar, daß der Amateur Opfer sein soll.

    Ich hätte an Deiner Stelle längst bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vorgesprochen, der den Arbeitgeber vermutlich aufgefordert hätte, ein schriftliches Angebot vorzulegen, anhand dessen man entscheiden könnte, ob ein Vermittlungsgespräch überhaupt sinnvoll ist.

  • Vorruhestandsregelung wäre wahrscheinlich das Beste. Gab es bislang in meinem Unternehmen allerdings noch nie.

    Aber: Dürfte ich da nebenher arbeiten? Und gibt es eine (gesetzliche) Regelung, wieviel % vom Gehalt gezahlt werden müssen?

    Vorruhestand heißt, dass man sich aus dem Arbeitsmarkt verabschiedet. Anderweitige Arbeit ist da nicht vorgesehen.

    Unter Ziffer 10 steht vielleicht etwas dazu:

    https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0003.html

  • Ich würde mich (der ich mich kenne) auf einen solchen Termin niemals einlassen. Wenn mehrere Profis sich mit einem einzelnen Amateur an einen Tisch sitzen, ist von vornherein klar, daß der Amateur Opfer sein soll.

    In dem Fall ist es nur ein Profi von P; prinzipiell hast du schon recht. (Duzt man sich hier im Forum überhaupt?) Opfer wäre ich nur, wenn ich etwas unterschreibe.

  • Angenommen, ich würde eine Abfindung verhandeln müssen. Wie könnte man hier realistisch rechnen? Dazu müsste man wahrscheinlich wissen, wie teuer eine reguläre Kündigung den AG kommen würde. Das ist schwierig.

    Nochmal: Ab zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der weiß, welche Beträge üblicherweise angesetzt werden und wie man das rechnen kann.

  • Nochmal: Ab zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der weiß, welche Beträge üblicherweise angesetzt werden und wie man das rechnen kann.

    Danke.

    Ich denke, ich gehe zuerst zu einem privaten Rentenberater. Dieser berät auch in Dingen wie Vorruhestand, Altersteilzeit etc., und vertritt in Klageverfahren vor Sozialgerichten.

    Der ist erstmal günstiger als ein RA.