Bundesverfassungsgericht
Bild: IMAGO / Stockhoff

Auf Erspartes gibt es kaum noch Zinsen, seit zehn Jahren leben wir in einem historischen Zinstief. Doch wer seine Steuern verspätet nachzahlt, muss seit nunmehr sechzig Jahren denselben Steuerzins berappen: 0,5 Prozent im Monat – 6 Prozent im Jahr. Das ist zu hoch, entschied nun das Bundesverfassungsgericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der nächste Bundestag muss bis Juli 2022 einen neuen Zinssatz bestimmen.

Spätestens seit 2014 ist der Zins „realitätsfern“ und folglich verfassungswidrig, urteilte das Gericht. Doch erst für Verzinsungszeiträume ab 2019 muss ein neuer Zinssatz angewendet werden. Die Finanzämter müssen entsprechende Steuerbescheide korrigieren.

 

Welche Bedeutung haben die Steuerzinsen?

Wenn Du Deine Steuererklärung verspätet abgibst, werden Zinsen fällig, sobald das Steuerjahr länger als 15 Monate vorbei ist. Die Regeln gelten sowohl für Zinsen, die Du ans Finanzamt zahlen musst (Nachzahlungszinsen), als auch für Zinsen, die Du vom Finanzamt bekommst (Erstattungszinsen). Sie gelten für die Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Die Zinsen sind nicht als Strafe gedacht, sie sollen dafür sorgen, dass alle Steuerzahler gleich belastet werden – egal, wann sie die Steuer zahlen.

 

Wann kommt es zu der Zinszahlung?

Normalerweise liegen Steuerbescheide bei Privatleuten vor Ablauf der zinsfreien Karenzzeit von 15 Monaten vor. Wer freiwillig die Steuererklärung abgibt, kann sich vier Jahre Zeit lassen für die Abgabe – und sich so Erstattungszinsen sichern. Zu Nachzahlungszinsen kann es kommen, wenn das Finanzamt zum Beispiel eine Vermietung oder eine gewerbliche (Neben-)Tätigkeit nachträglich als Liebhaberei einstuft oder eine Klage vorm Finanzgericht scheitert.

Sehr oft und mitunter stark betroffen sind Unternehmen. Denn sie müssen nach einer Betriebsprüfung, die sich auf lang zurückliegende Zeiten bezieht, oft happig verzinste Steuern nachzahlen.

 

Muss ich Einspruch einlegen?

Seit Mai 2019 erlassen Finanzämter Steuerbescheide in puncto Zinshöhe nur noch vorläufig, damit sie diese nachträglich ändern können. Du musst in diesem Falle also nichts machen und kannst abwarten.

Aktuelle Steuerfälle sind ohnehin noch nicht betroffen. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Karenzzeit für das Steuerjahr 2019 um sechs Monate verlängert. Folglich beginnt die Verzinsung für 2019 frühestens am 1. Oktober 2021; für 2020 erst am 1. Juli 2022.

Wer Erstattungszinsen für 2019 bekommt, muss sich darauf einstellen, einen Teil davon wieder zurückgeben zu müssen.

 

Wie hoch werden die Zinsen künftig sein?

Das Verfassungsgericht erlaubt weiterhin, dass das Finanzamt einen einzigen starren „typisierten Zins“ festsetzt. Nur die Höhe ist strittig. Es gab bereits erfolglose Gesetzesinitiativen von Hessen und Bayern, den Zinssatz auf 3 Prozent zu halbieren.

In der Begründung zog das Gericht unter anderem private mittelfristige Kreditzinsen als obere Orientierung heran. Die liegen derzeit bei um die 4,2 Prozent. Gleichzeitig ist der Basiszins für Guthaben derzeit negativ: minus 0,88 Prozent. Das spricht für einen noch niedrigeren Steuerzins von vielleicht 1 bis 2 Prozent. Möglicherweise legt der Bundestag auch unterschiedliche Zinssätze für Erstattung und Nachzahlung fest.

Mehr Hintergründe zum Urteil, zu anderen umstrittenen Aspekten und zu den weiterhin sehr hohen Zinsen bei Steuerhinterziehung liest Du im großen Ratgeber.

Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

2 Kommentare

  1. Heißt das, dass man für 2017 und 2018 noch die attraktiven (weil risikolosen) 6% Zinsen bekommt. Die fertigen Steuererklärungen für diese Jahre habe ich nämlich noch in der Schublade und möchte diese erst dieses bzw. nächstes Jahr einreichen.

    1. Hallo,
      der Ratgeber Steuerzinsen ist so ausführlich und beantwortet nahezu alle Fragen, die man aktuell beantworten kann – inklusive Zahlenbeispiel: https://www.finanztip.de/zinsen-auf-steuererstattungen/
      Auch künftig kann sich die späte Abage einer freiwilligen Steuererklärung lohnen, selbst wenn es weniger Erstattungszinsen geben wird. Und vorerst zahlt ´das Finanzamt sogar weiterhin 0,5 Prozent monatlich aus, wird das aber wahrscheinlich später korrigieren.

      Freundliche Grüße
      Udo Reuß

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.