Kurzarbeit bei VW
Bild: Matthias Rietschel /dpa

Erleichterter Zugang zu Kurzarbeit bis Ende Juni

Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit soll über den 31. März hinaus bestehen. Das hat die Bundesregierung diese Woche beschlossen. Bis Ende Juni sollen die Hürden niedriger bleiben: Wegen der Pandemie dürfen Firmen bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent ihrer Belegschaft betroffen sind, etwa in der Autoindustrie. Normalerweise müssen es 30 Prozent sein. Unternehmen sollen ab 1. April weiter die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen, wenn sie ihre Kurzarbeiter weiterbilden; Minijobs sollen weiterhin nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Die Höchstbezugsdauer soll von aktuell 24 auf 28 Monate steigen – rückwirkend zum 1. März.

Neue Fördermittel für Stromspeicher in Bayern und Sachsen

Bayern und Sachsen setzen ihre Förderprogramme für Batteriespeicher fort. In Bayern kannst Du seit 1. Februar einen Antrag stellen, wenn Du eine Photovoltaikanlage samt Speicher neu anschaffst und diese mindestens 5 Kilowatt Leistung und 5 Kilowattstunden Speicherkapazität haben. Der Zuschuss beträgt 500 Euro und erhöht sich bei größeren Anlagen.

Die Sächsische Aufbaubank nimmt ab 14. Februar wieder Anträge an. Der Speicher muss ebenfalls mit einer Solaranlage verbunden sein und mehr als 10 Kilowattstunden Speicherkapazität haben. Dann gibt es mindestens rund 2.500 Euro Förderung.

Neue Kündigungsfristen ab März werfen Schatten voraus

Viele Energielieferanten informieren ihre Kunden derzeit über Vertragsänderungen oder neue Angebote. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung zum 1. März: Neue Verträge für Strom, Gas, Internet oder Telefon sowie kostenpflichtige Mitgliedschaften bei Fitnessclubs und Onlineportalen müssen nach Ablauf der ersten Vertragszeit jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar sein.

Vattenfall hat Neukundenangebote entsprechend umgestellt und möchte auch Bestandskunden in die neuen Verträge locken; Maingau passt dagegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Kunden an. Hast Du ein neues Angebot erhalten? Prüfe, welche Preise gelten sollen und ob es sich für Dich lohnt. Bei geänderten AGB steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Solange der Anbieter nur die neuen Regeln aufnimmt, brauchst Du nicht zu kündigen.

Musterklage gegen Stromio geplant

Wer vom plötzlichen Lieferstopp des Energieanbieters Stromio im Dezember betroffen war, fand sich mit einem Mal in der viel teureren Grund- oder Ersatzversorgung wieder (wir berichteten). Mit einer Musterfeststellungsklage will die Verbraucherzentrale Hessen nun klären lassen, ob Stromio entstandene Schäden ersetzen muss. Je nach Laufzeit sei von mehreren Hundert Euro Schadenssumme pro Vertrag auszugehen, so die Verbraucherschützer. Sie rechnen damit, dass in Kürze das Klageregister eröffnet wird, in das Du Dich kostenlos eintragen kannst. Wir halten Dich auf dem Laufenden.

Banken weg, Dokumente noch da

2021 sind zwei populäre Tagesgeld-Banken vom deutschen Markt verschwunden: Moneyou und Rabodirect. Finanztip-Leser Rüdiger wollte nun seine letzte Steuerbescheinigung abspeichern, allerdings wurde die Website moneyou.de mittlerweile stillgelegt. Wir fragten nach: Fündig werden Kunden bei der niederländischen Mutter ABN Amro, wo es weiterhin Auszüge und Bescheinigungen für Moneyou gibt. Rabodirect hat ebenfalls das Onlinebanking geschlossen, ist aber für solche Fragen per Kontaktformular erreichbar.

Finanztip-Redaktion
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