
Du willst ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Oder ein Baugrundstück? Dann hast Du bestimmt schon festgestellt, dass die Kaufnebenkosten nicht zu unterschätzen sind. Einen großen Teil macht die Grunderwerbsteuer aus: Je nach Bundesland beträgt sie 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Mit diesen fünf Tipps kannst Du sparen:
Tipp 1: Grunderwerbsteuer komplett vermeiden
In bestimmten Konstellationen musst Du überhaupt keine Grunderwerbsteuer zahlen. Steuerfrei bleibt der Kauf unter nahen Angehörigen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind: also Verkäufe zwischen Eheleuten, Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkeln.
Erwirbst Du die Immobilie als Teil des Zugewinnausgleichs von Deinem Ex-Partner oder Deinen Schwiegereltern, wird ebenfalls keine Grunderwerbsteuer fällig.
Tipp 2: In einem anderen Bundesland investieren
Die Steuersätze sind unterschiedlich: Bist Du beim Ort flexibel, kannst Du Dich vielleicht für eine Immobilie in einem Bundesland entscheiden, in dem ein niedriger Steuersatz gilt.
Ein Beispiel: Auf ein Grundstück für 200.000 Euro müsstest Du im thüringischen Meiningen derzeit 13.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlen. Wenige Kilometer weiter im bayerischen Mellrichstadt sind gerade mal 7.000 Euro fällig, also nur etwas mehr als die Hälfte.

Tipp 3: Verträge für Grundstück und Haus trennen
Wenn Du neu bauen willst, solltest Du erst das Grundstück kaufen und später mit dem Hausbau beginnen. Dann musst Du nur für den Grundstückskauf die Grunderwerbsteuer tragen. Kostet das Grundstück 100.000 Euro und das Haus darauf 250.000 Euro, sparst Du rund 70 Prozent der Steuer!
Wichtig: Beide Verträge müssen zeitlich und inhaltlich getrennt sein. Dazwischen sollte mindestens ein halbes Jahr liegen. Und Du solltest das Grundstück nicht von der Firma kaufen, die Dir das Haus baut.
Tipp 4: Inventar extra ausweisen
Ist das gekaufte Haus schon eingerichtet? Lass Möbel im Kaufvertrag extra ausweisen. Denn Du musst nur Grunderwerbsteuer auf untrennbar mit dem Gebäude verbundene Gegenstände zahlen. Dazu zählen Brennöfen, Gewächshäuser, Mauern, Zäune, Hof-, Weg- und Platzbefestigungen. Als (bewegliches) Inventar gelten dagegen neben Möbel auch Einbauküche, Markise, Sauna und Gartenhaus.
Rund 15 Prozent vom ursprünglichen Kaufpreis für die Einrichtung akzeptiert das Finanzamt erfahrungsgemäß ziemlich klaglos. Ist die Summe größer, solltest Du sie gut belegen können.
Tipp 5: Steuer mit Verkäufer teilen
Im notariellen Kaufvertrag ist oft geregelt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer übernehmen muss. Aber nicht immer. Gibt es im Vertrag keine entsprechende Formulierung, müssen sich Käufer und Verkäufer die Steuer hälftig teilen.
Worauf Du beim Hauskauf sonst noch achten musst, erfährst Du hier.
Timo Halbe ist Redakteur für Geldanlange bei Finanztip. Er kümmert sich um alle Themen rund um Depots, ETFs und Börse. Timo hat wirtschaftspolitischen Journalismus an der TU Dortmund studiert und machte sein Volontariat beim Magazin Finanztest. Vor seiner Zeit bei Finanztip war er freier Verbraucherjournalist und schrieb unter anderem ein Ratgeber-Buch zur Geldanlage mit Neobrokern.
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Hallo, noch eine Frage zu Tipp 3: Verträge für Grundstück und Haus trennen
Angenommen, die Grunderwerbsteuer für ein vor Jahren gekauftes Grundstück ist schon vor Jahren bezahlt worden. Weitere Annahme, wenn dieses Grundstück an einen Bauträger verkauft wird, der mehrere Eigentumswohnungen darauf errichtet und die Bezahlung des Grundstücks durch Überlassung einer der neu gebauten ETWs an den Grundstückverkäufer besteht, fällt dann überhaupt Grunderwerbsteuer für die ETW an?
Ach interessant! Das mit den Möbeln war mir nicht bewusst. Dann lasse ich die bei meinem kommenden Kaufvertrag extra ausweisen. Das ist gut, dann kann ich and er Ecke nochmal Geld sparen. Ich hoffe, dass mein Notar mir bei dem Kaufvertrag helfen kann.
Steht die Grunderwebssteuer auch in den Kaufverträgen? Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Ich weiß aber, dass man die Verträge sehr genau durchgehen sollte.
Der Tipp mit dem Ausweisen der Möbel im Kaufvertrag ist sehr gut. Was sollte ich denn noch unbedingt im Kaufvertrag beachten? Das wäre gut zu wissen.
Mir war nicht klar, dass die Grunderwerbsteuer komplett vermieden werden kann. Lese ich so etwas auch in einem Kauvertrag? Vermutlich nicht.
Ich habe schon länger eine Wohnung ins Auge gefasst, die meine Großeltern verkaufen wollen. Bevor ich aber die Wohnung kaufen werde, möchte ich mich noch über den finanziellen Aspekt erkunden. Umso interessanter finde ich, dass man bei einem Kauf unter nahen Angehörigen auch die Grunderwerbssteuer sparen kann und das sogar in vollem Umfang. Ich werde daher nochmal mit meinen Großeltern darüber sprechen, vielen Dank für die Info.
Ich habe mir vor kurzem ein paar Immobilien angeschaut und möchte ggf. eine dieser Immobilien kaufen. Nun erkunde ich mich, welche Kosten, neben dem Kaufpreis, noch auf mich zukommen. Mir war gar nicht bewusst, dass die Grunderwerbssteuer sich je nach Bundesland unterscheiden und auch mal niedriger ausfallen können. Ich werde mich gleich mal erkunden, wie das in meinem Fall aussehen wird.