Jetzt wird's Zeit
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Sind Sie verpflichtet, Ihre Steuererklärung abzugeben? Dann endete diesen Mittwoch Ihre Abgabefrist. Falls Sie noch immer nicht fertig sind, müssen Sie handeln, sonst droht ein Verspätungszuschlag.

Sie sollten jetzt bei Ihrem Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Und Sie müssen Ihren Antrag gut begründen. Nachvollziehbare Gründe sind beispielsweise eine längere Krankheit oder Abwesenheit. Eine berufliche Überlastung akzeptiert manches Finanzamt nicht.

Geben Sie auch ein Datum an, bis wann Sie fertig sind: zum Beispiel bis Ende August – spätestens aber Ende November. Nutzen Sie gerne unseren Musterbrief, den Sie aus unserem Ratgeber herunterladen können.

Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Ihnen das Finanzamt mehr Zeit gewährt. Anders liegt der Fall, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen. Bei Arbeitnehmern oder Rentnern kann es auch ein Lohnsteuerhilfeverein sein, das ist in der Regel günstiger. Der Berater muss Ihre Steuererklärung erst zum 2. März nächsten Jahres abgeben.

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Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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