Lohnsteuerhilfeverein Günstig und gut beraten mit der Lohnsteuerhilfe

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer die Steu­er­er­klä­rung nicht selbst machen will, kann sich Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein holen und profitiert von einer automatischen Fristverlängerung für die Abgabe.
  • Die Vereine dürfen unter anderem Arbeitnehmerinnen, Beamte und Rentnerinnen sowie seit dem Steuerjahr 2022 auch Besitzer einer kleinen Photovoltaik-Anlage beraten.
  • Ausgeschlossen sind Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Personen mit Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünften von mehr als 18.000 Euro.

So gehst Du vor

  • Wenn Du Dich beraten lassen willst, musst Du Mitglied werden. Der Jahresbeitrag ist einkommensabhängig und liegt je nach Verein bei ungefähr 50 bis 400 Euro.
  • Besuche vorab die Internetseiten mehrerer Lohn­steu­er­hil­fe­ver­eine. Hast Du einen Favoriten, vereinbare ein Gespräch vor Ort. So kannst Du am besten feststellen, ob Du diesem Verein beitreten möchtest.
  • Den Mitgliedsbeitrag kannst Du ganz oder teilweise von der Steuer absetzen.

Auch wenn es sich für die meisten Steuerzahlenden lohnt: Die jährliche Steu­er­er­klä­rung auszufüllen ist nicht jedermanns Sache. Viele wissen schlichtweg nicht, welche Kosten sie absetzen können, scheuen aber den teuren Gang zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater. Doch mit den Lohn­steu­er­hil­fe­ver­einen gibt es für viele eine günstige Alternative.

Wem können Lohn­steu­er­hil­fe­ver­eine helfen?

Im Steuerberatungsgesetz ist genau geregelt, wen die Vereine beraten dürfen. Unter anderem Arbeitnehmer, Beamtinnen und Rentner können ihre Steu­er­er­klä­rung von einem Lohnsteuerhilfeverein erledigen lassen. Wer die Hilfe in Anspruch nehmen will, muss dem Verein beitreten.

Wenn Du Mieteinnahmen oder Einnahmen aus Kapitalvermögen hast, dürfen diese nicht mehr als 18.000 Euro im Jahr betragen, bei Ehepaaren nicht mehr als 36.000 Euro. 

Seit dem Steuerjahr 2022 dürfen Lohn­steu­er­hil­fe­ver­eine auch die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung für Mitglieder machen, wenn diese eine Photovoltaik-Anlage betreiben. Allerdings nur, wenn deren Nennleistung bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden maximal 30 Kilowatt oder bei Mehrfamilienhäusern 15 Kilowatt je Wohnung beträgt. Das betrifft allerdings nur die Einkommensteuererklärung. Musst du als Betreiber einer solchen PV-Anlage auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben, bleibt die Lohnsteuerhilfe aber weiterhin außen vor. 

Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Angestellte mit zusätzlichen Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen die Vereine nicht beraten und auch nicht bei Erbschafts-, Schenkungs- oder Grundsteuerfragen.

Automatische Fristverlängerung

Als gesetzliche Frist zur Abgabe der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres. Wenn Du Deine Steu­er­er­klä­rung allerdings durch einen Steuerberater, eine Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, gibt es eine automatische Fristverlängerung um sieben Monate.

Ausnahmeregelungen gibt es allerdings seit dem Steuerjahr 2019: Wegen der Corona-Pandemie wurde in Beratungsfällen die Abgabefrist verlängert, zum Beispiel für die Steu­er­er­klä­rung 2022 bis zum 31. Juli 2024 und für die Steu­er­er­klä­rung 2023 bis zum 2. Juni 2025, wenn Du Dir von einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt. In unserem Ratgeber Abgabefrist findest Du alle gesetzlichen Abgabefristen für die Steuerjahre 2020 bis 2023 in einer Tabelle.

Für jedes Steuerjahr haben wir einen eigenen Finanztip-Ratgeber, um die Steu­er­er­klä­rung selbst zu erstellen, für 2019, 2020, 20212022 und 2023.

Helfer für die Steu­er­er­klä­rung

Welche Beratung bietet die Lohnsteuerhilfe?

In welchen Belangen Dich der Lohnsteuerhilfeverein beraten darf, ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Diese sogenannte Beratungsbefugnis ist bei allen Vereinen gleich: Grundsätzlich erledigen die Vereine alles für Deine Steu­er­er­klä­rung, was auch ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin macht. Der Verein kann für Dich den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt abwickeln. Auch Einspruchs- und Klageverfahren kann er übernehmen.

Darüber hinaus bietet die Lohnsteuerhilfe ihren Mitgliedern das gesamte Beratungsspektrum ganzjährig – also nicht nur zur „heißen Phase“ der Steu­er­er­klä­rung. Beispielsweise unterstützt sie bei der Wahl der richtigen Steuerklasse. Weiterhin helfen die Vereine beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, Kindergeld, Riester-Zulagen oder bei den Freistellungsaufträgen für Dein Tagesgeld oder Deinen ETF.

Lohnsteuerhilfeverein in der Nähe finden

Eine Lohnsteuerhilfe in der Nähe zu finden, ist gar nicht so schwer. Zwar gibt es in Deutschland geschätzt rund 800 Lohn­steu­er­hil­fe­ver­eine. Darunter sind sehr kleine, die nur lokal arbeiten, aber auch sehr große mit Hundertausenden Mitgliedern und bundesweit mehreren Tausend Beratungsstellen.

Zu nennen sind zum Beispiel die Dachorganisation Bundesverband Lohn­steu­er­hil­fe­ver­eine (BVL), die rund 300 Lohn­steu­er­hil­fe­ver­eine mit mehr als 8.000 Beratungsstellen und vier Millionen Mitgliedern vertritt. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH), nach eigenen Angaben Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, verfügt über mehr als 3.000 Beratungsstellen für seine mehr als ein Million Mitglieder. Ein weiterer großer Verein, die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi), zählt rund 700.000 Mitglieder und berät bundesweit in mehr als 300 Beratungsstellen.

Eine gute erste Adresse für die Suche nach einem Lohnsteuerhilfeverein in der Nähe ist die Internetseite des BVL. Über die dortige Online-Suche kannst Du zum Beispiel einen Radius von 10 Kilometern wählen und dann in die Karte hineinzoomen, falls es zu viele Treffer sein sollten. Zu jeder Lohnsteuerhilfe siehst Du auch gleich die Kontakdaten. Wähle am besten mehrere Stellen in der Nähe aus, und sieh Dir den dazugehörigen Verein genauer an. 

Auf der Internetseite des Vereins solltest Du Deine voraussichtliche Mitgliedsgebühr berechnen oder aus einer Tabelle ablesen können – ansonsten rufe an und erkundige Dich nach den Kosten. Es sollte zwar keine allzu großen Unterschiede bei den Preisen geben. Ein Vergleich kann sich aber lohnen, wenn Du Dich zwischen mehreren Vereinen entscheiden musst. Jedoch sollte der Preis nicht das Zünglein an der Waage sein.

Schaue Dir auch die Vereinssatzung sowie Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist an: Ist der Vertrag jährlich kündbar, ist die Kündigungsfrist möglichst kurz?

Aus dem Verein wieder austreten kannst Du in der Regel zum Ende eines Kalenderjahres, die Fristen variieren je nach Verein. Manche verzichten komplett auf eine Kündigungsfrist, bei anderen beträgt sie bis zu drei Monate.

Bevor Du Dich bindest, kannst Du einen Termin mit der Beratungsstellenleiterin oder einem anderen Mitarbeiter des Lohnsteuerhilfevereins vereinbaren und Dir vor Ort ein eigenes Bild verschaffen.

Wie erkennst Du eine gute Beratung?

Das Beratungsangebot der Vereine ist gesetzlich geregelt und sollte bei allen Anbietern gleich sein, lässt sich qualitativ allerdings vom Steuerlaien schlecht einschätzen. So solltest Du Dir Deinen Verein nach Deinem ganz persönlichen Eindruck aussuchen.

Bist Du unschlüssig, kannst Du weitere Fragen auch telefonisch mit einer Beratungsstelle in Deiner Nähe klären. Vielleicht ist es möglich, den Berater oder die Beraterin vorab persönlich kennenzulernen – schließlich vertraust Du dem Verein auch sehr private Daten an. Fühlst Du Dich von den Beraterinnen und Beratern ernst genommen, wirken sie kompetent und geben sie sich Mühe, Dir Deine Fragen verständlich zu beantworten?

Im Gespräch sollte Dich die Beraterin oder der Berater möglichst genau zu Deinen Lebensverhältnissen befragen. Nur so lässt sich einschätzen, ob sich etwa Kosten für die Kinderbetreuung oder für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen lassen.

Wie läuft die Beratung ab?

Suche Dir zum Beratungstermin bei der Lohnsteuerhilfe alle Unterlagen zusammen. In der Regel sind das Deine Lohnsteuerbescheinigungen und weitere Einkommensnachweise wie der Rentenbescheid oder Mieteinnahmen. Kannst Du eine Weiterbildung als Werbungskosten, Fahrtkosten zur Arbeit oder Ausgaben für Handwerker und Leistungen im Haushalt oder Ausgaben für Deine Gesundheit geltend machen? Dann solltest Du die entsprechenden Rechnungen und Quittungen dabeihaben. Oft findest Du schon auf der Internetseite des Vereins eine Liste der mitzubringenden Unterlagen.

Wenn der Steuerfachmann oder die Steuerfachfrau Deine persönliche Situation mit Dir durchgeht, tauchen idealerweise weitere Posten auf, die Du steuerlich geltend machen kannst. Außerdem solltet ihr besprechen, welche Freibeträge Du bestmöglich ausschöpfst und wie Du alle steuerlichen Förderungen erhältst, die Dir zustehen: Bist Du beispielsweise aus beruflichen Gründen umgezogen oder hast Du Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage? Die Beratung zu einer einfachen Steu­er­er­klä­rung dauert gut eine Stunde.

Im Anschluss an die Beratung sollte Dir der Berater oder die Beraterin des Vereins sagen können, ob Du eine Steuererstattung erwarten kannst oder ob Du dem Finanzamt voraussichtlich noch Steuern nachzahlen musst.

Tipp: Wer seine Steu­er­er­klä­rung freiwillig macht, kann bei einer drohenden Nachzahlung immer noch darauf verzichten, die Erklärung ans Finanzamt weiterzuleiten. Wer eine Steu­er­er­klä­rung abgeben muss und wer diese freiwillig abgeben sollte, liest Du in unserem Ratgeber Abgabepflicht zur Steu­er­er­klä­rung.

Ansonsten füllt der Berater oder die Beraterin Deine Steu­er­er­klä­rung aus und leitet die von Dir unterschriebenen Unterlagen ans Finanzamt weiter. Anschließend prüft er oder sie den Bescheid und legt gegebenenfalls Einspruch ein. Im Zweifelsfall klagt der Verein auch in Deinem Namen vor dem Finanzgericht.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein zu werden, ist ganz einfach. Meist zahlst Du eine geringe Aufnahmegebühr sowie einen sozial gestaffelten Jahresbeitrag, der sich nach Deinem Bruttoeinkommen richtet. Die Gebühr gilt für alle Beratungsbelange das ganze Jahr über. Du musst also nicht jede Leistung einzeln zahlen, wie es bei der Steuerberaterin oder dem Steuerberater üblich ist.

Laut BVL beträgt der Mitgliedsbeitrag je nach Einkommen und Verein in der Regel 39 bis 500 Euro, im Schnitt sind es rund 150 Euro. Dazu kommt jeweils eine Aufnahmegebühr von 10 bis 15 Euro.

Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro brutto zahlt ein Mitglied beispielsweise beim Lohnsteuerhilfeverein Steuerring voraussichtlich 150 Euro im Jahr, beim Lohnsteuerhilfeverein Hilo 142 Euro; beide Vereine arbeiten bundesweit. Zum Vergleich: Lässt Du Deine Steu­er­er­klä­rung von einem Steuerberater erledigen, kostet dies beim selben Jahresgehalt meist deutlich mehr.

Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen

Beruflich veranlasste Steuerberatungskosten kannst Du von der Steuer absetzen. Alles, was zusammen weniger als 100 Euro ausmacht, sind Mischkosten, die Du ungekürzt absetzen kannst. Von höheren Mischkosten kannst Du ebenfalls 100 Euro oder die Hälfte als Werbungskosten absetzen.

Dazu gehört auch der Mitgliedsbeitrag für die Lohnsteuerhilfe. Beispiel: Zahlst Du 120 Euro Beitrag, dann kannst Du davon 100 Euro als Werbungskosten absetzen. Ab einem Mitgliedsbeitrag von 202 Euro ist die Vereinfachungsregelung des hälftigen Abzugs für Dich günstiger. 

Unser Podcast

Alternativ: Steuerberater und Steuersoftware

Steuerberater - Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Angestellte mit zusätzlichen Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit können sich nicht von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Als Alternative bietet sich der Steuerberater oder die Steuerberaterin an. Diese können natürlich auch alle anderen Steuerzahlenden in Anspruch nehmen.

Die Gebühren für diese Form der Steuerberatung sind allerdings höher als die im Lohnsteuerhilfeverein. Sie sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Dabei gilt: Je höher Dein Einkommen und je aufwendiger der Steuerfall, desto höher die Rechnung.

Steuersoftware oder Steuer-App - Wer seine Steu­er­er­klä­rung zwar selbst machen will, aber nicht ohne Unterstützung, kann eine Steuersoftware oder eine Steuer-App nutzen. Diese sind eine zumeist kostengünstige Variante, sich bei der Steu­er­er­klä­rung helfen zu lassen.

Mit kommerzieller Steuersoftware und Steuer-Apps kannst Du Deine Erklärung schnell und effektiv abarbeiten. Die recht preisgünstigen Programme und Apps unterstützen Dich bei der Eingabe Deiner Daten und liefern Tipps zum Steuersparen dazu. Die meisten Steuerpflichtigen finden hier eine sinnvolle Unterstützung. Zudem sind die Kosten zwischen 15 und 60 Euro komplett steuerlich absetzbar. 

Schließlich kannst Du Deine Steu­er­er­klä­rung auch kostenlos über das Online-Finanzamt Elster direkt im Internet erledigen. Auf Steuertipps musst Du dort aber verzichten und zudem mit einer sehr steuertechnischen Sprache rechnen. Deshalb empfehlen wir von Finanztip Elster nur Steuerpflichtigen mit fortgeschrittenen Steuerkenntnissen.

Autoren
Udo Reuß

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