
Der Traumjob ist leider ganz schön weit von Ihrem Wohnort entfernt? Wer in so einer Situation nicht umziehen will und es sich leisten kann, nimmt sich häufig eine zweite Wohnung und pendelt am Wochenende. Als ob das nicht schon teuer genug wäre, wird in vielen Städten und Gemeinden eine Extra-Steuer fällig: die Zweitwohnsitzsteuer. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie die Steuer erhebt und wie hoch diese ausfällt. Das sollten Sie mit berücksichtigen, wenn Sie ein Jobangebot bekommen.
Jüngst haben einige Städte die Steuer erhöht. In Berlin etwa hat sich die Abgabe auf 15 Prozent verdreifacht. Und zwar auf die Jahreskaltmiete der Zweitwohnung, also die Miete nach Abzug von Heiz- und Nebenkosten. Bei einer jährlichen Kaltmiete von 7.200 Euro müssten Sie in Berlin zum Beispiel 1.080 Euro abdrücken.
Von der Steuer befreien lassen können Sie sich, wenn Sie verheiratet sind, die Zweitwohnung für die Arbeit brauchen und mit Ihrem Partner in der gemeinsamen Hauptwohnung zusammenleben.
Unverheiratete mit beruflich bedingter Zweitwohnung müssen zahlen – die Miete plus Zweitwohnsitzsteuer können sie womöglich bei der Steuererklärung absetzen, Stichwort Doppelte Haushaltsführung. Übrigens: Rundfunkgebühren müssen Sie in jedem Fall nur einmal zahlen.
Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.
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