Zweitwohnsitzsteuer Das musst Du bei einer Zweitwohnung beachten
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Viele finden sie ungerecht, immer mehr Gemeinden erheben sie und wie hoch sie ausfällt, ist von Ort zu Ort unterschiedlich: die Zweitwohnsitzsteuer, die in vielen Orten auch Zweitwohnungssteuer (manchmal auch Zweitwohnungsteuer) heißt. Über 50 Jahre gibt es sie schon. Sie wurde erstmals in Deutschland am 1. Januar 1973 in Überlingen am Bodensee eingeführt. Dort und anderswo gilt: Wer neben seinem Hauptwohnsitz noch mit einer zweiten Wohnung gemeldet ist, muss für diese Nebenwohnung eine kommunale Steuer zahlen.
Wenn Du in einer Stadt oder Gemeinde, die eine Zweitwohnungssteuer erhebt, eine weitere Wohnung beziehst, musst Du die Steuer bezahlen. Es spielt dabei keine Rolle, ob sich Deine andere Wohnung in derselben Stadt befindet oder in einer anderen. Es ist auch egal, ob Du Mieter oder Eigentümer der Wohnung bist.
Auch wenn Du als Pendler aus beruflichen Gründen in einer anderen Stadt arbeitest, musst Du grundsätzlich die Steuer für die Zweitwohnung in der Nähe Deines Arbeitsplatzes bezahlen. Allerdings kannst Du von Ausnahmen profitieren.
Auch eine Studentenbude in der Uni-Stadt kann steuerpflichtig sein, wenn der Studierende auch noch bei seinen Eltern gemeldet ist. Manche Gemeinden verzichten darauf, die Steuer von Studierenden zu erheben. Grundsätzlich aber ist es den Kommunen erlaubt, die Steuer auch von Studenten zu verlangen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. September 2008, Az. 9 C 13.07 u.a.).
Auch für eine Ferienwohnung kann die Zweitwohnsitzsteuer fällig werden. Das ist etwa der Fall, wenn Du die Wohnung (auch) selbst nutzt. Manche Gemeinden regeln in ihrer Satzung jedoch steuerzahlerfreundlich, dass Du nur einen Anteil der Zweitwohnungssteuer zahlen musst, wenn Dir Deine Ferienwohnung auch nur anteilsmäßig zur Verfügung steht. Falls Du Deine Ferienwohnung ausschließlich vermietest, musst Du im Regelfall keine Zweitwohnungssteuer zahlen.
Als Wohnung gilt nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) „jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“ (§ 20 BMG). Als Hauptwohnung oder Erstwohnsitz gilt diejenige Wohnung, die vorwiegend genutzt wird. Eine weitere Wohnung gilt dann als Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung (§ 21 BMG). Manche Kommunen beziehen sich auch auf das Baurecht ihres Bundeslandes, um zu definieren, was als Wohnung gilt und was nicht.
Achtung: Das BMG klärt aber in Paragraf 27 ganz klar, dass Du Dich nicht in der Gemeinde Deines zweiten Wohnsitzes anmelden musst, wenn Du dort maximal sechs Monate bist und einen Wohnsitz in Deutschland hast. Sind die sechs Monate aber verstrichen, musst Du Dich innerhalb von zwei Wochen anmelden - und entsprechend Zweitwohnsitzsteuer zahlen.
Die Kommunen regeln die Abgabe in einer Zweitwohnungsteuersatzung. Informiere Dich am besten schon vor dem Einzug in eine Nebenwohnung auf der Homepage Deiner Stadt oder Gemeinde, ob und wie viel Zweitwohnungssteuer Du zahlen musst.
Bestimmte Personengruppen sind von der Zweitwohnsitzsteuer befreit. Dazu gehören:
In Bayern können außerdem Geringverdienende eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer beantragen. Dafür darf Dein Jahreseinkommen höchstens 29.000 Euro betragen, bist du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft höchstens 37.000 Euro.
Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer kann jede Kommune selbst bestimmen. Dementsprechend unterschiedlich fällt sowohl die Bemessungsgrundlage als auch der Steuersatz in den einzelnen Gemeinden aus. In Hamburg beträgt die Steuer nur 8 Prozent der Jahreskaltmiete, während in Leipzig mit 16 Prozent der Jahresmiete zur Kasse gebeten wird. München hat den Steuersatz zum 1. Januar 2022 von 9 auf 18 Prozent verdoppelt. Die Gemeinde Überlingen, in der die Zweitwohnsitzsteuer vor rund 50 Jahren erfunden wurde, verlangt mittlerweile 28 Prozent. Baden-Baden hat ein gestaffeltes Modell, aber über 30 Prozent kommt man dort recht schnell.
Generell setzt die Gemeinde die Zweitwohnungssteuer in einem Bescheid fest.
Die folgende Tabelle zeigt die Steuersätze für die Zweitwohnungssteuer in den zehn größten deutschen Städten.
Stadt1 | Zweitwohnsitz-Steuersatz in Prozent der Jahreskaltmiete |
---|---|
Berlin | 15 |
Hamburg | 8 |
München | 18 |
Köln | 10 |
Frankfurt am Main | 10 |
Stuttgart | 10 |
Düsseldorf | keine |
Leipzig | 16 |
Dortmund | 12 |
Essen | 10 |
1 Großstädte laut Statista 31. Dezember 2020
Quelle: Steuersätze laut Angaben der Städte (Stand 17. April 2024)
Als Berechnungsgrundlage dient in der Regel die Jahreskaltmiete, also die Miete nach Abzug von Heiz- und Nebenkosten.
Manche Gemeinden mit älterer Satzung ziehen die Jahresrohmiete als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer heran. Dieser Begriff (§ 79 BewG) umfasst unter anderem auch die Betriebskosten, die der Mieter an die Gemeinde entrichten muss. Diese älteren Satzungen koppeln die Berechnung der Zweitwohnungssteuer außerdem an die Einheitsbewertung von Grundstücken aus dem Jahre 1964. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch 2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung im Zusammenhang mit der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 10. April 2018, Az. 1 BvL 11/14 u.a.).
Ein Jahr später erklärte das Gericht auch die Zweitwohnungssteuer-Satzungen der bayerischen Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen für unzulässig, die sich bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer auf die verfassungswidrigen Einheitswerte stützten. Die beiden Gemeinden hatten bis zum 31. März 2020 Zeit, um ihre Satzungen neu zu regeln (Beschlüsse vom 18. Juli 2019, Az. 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13).
Zu einem ähnlichen Urteil kam auch das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein und gab Klagen gegen die Gemeinden Friedrichskoog (Urteil vom 30. Januar 2019, Az. 2 LB 90/18) und Timmendorfer Strand statt.
Gemeinden, die sich für die Berechnung ihrer Zweitwohnungssteuer auf die verfassungswidrigen Einheitswerte beziehen, müssen ihre rechtswidrigen Satzungen neu fassen. Dafür bekommen sie keine Übergangsfrist, entschied das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. November 2019, Az. 9 C 6.18 u.a.).
Erhebt eine Kommune auf Grund einer solchen rechtswidrigen Satzung Zweitwohnsitzsteuer von Dir, solltest Du dagegen vorgehen. Gegen einen Zweitwohnungsteuerbescheid und gegen die Festsetzung von Vorauszahlungen kannst Du Dich mit einem Widerspruch binnen eines Monats oder mit einer Klage wehren. Ist der Bescheid gegen Dich bereits rechtskräftig, kannst Du Dich jedoch nicht mehr dagegen wehren.
Noch mehr sparen mit Finanztip Deals!
200 € Neukundenbonus für die Eröffnung eines Wertpapierdepots, kostenlose Zeitschriften im Jahresabo und Bahntickets zum Super-Sparpreis. Solche und andere heiße Deals findest Du in unserem Schnäppchen-Portal.
Um Deine Zweitwohnung anzumelden, wende Dich an das jeweils zuständige Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde, in der sich Deine Nebenwohnung befindet. In den meisten Gemeinden musst Du Deine Zweitwohnung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Auf der Website des jeweiligen Amtes findest Du meist schon einen PDF-Vordruck, den Du ausgefüllt zu Deinem Termin mitbringen kannst.
In der Regel musst Du zur Anmeldung persönlich erscheinen oder Dich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Zusätzlich zum Anmeldeformular benötigst Du einen gültigen Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung von Deinem Vermieter. Informiere Dich beim zuständigen Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen Du genau benötigst.
In Deutschland gilt eine Meldepflicht. Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, den Einzug in eine neue Wohnung den Behörden mitzuteilen. Wenn Du Deine Zweitwohnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist anmeldest, droht Dir ein Bußgeld. Je nach Behörde und Dauer der Fristüberschreitung können bis zu 1.000 Euro Strafzahlung drohen.
Wenn Du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in der Nähe Deines Arbeitsplatzes unterhältst, kannst Du die Kosten für die Unterkunft von der Steuer absetzen. Dafür muss Deine Hauptwohnung weit genug von Deiner Arbeitsstätte entfernt liegen und die Arbeitsstätte von der Nebenwohnung aus besser zu erreichen sein. Und: Du musst an Deinem ersten Wohnsitz Deinen Lebensmittelpunkt haben und für mehr als 10 Prozent der Haushaltskosten aufkommen. Dann erfüllst Du die Voraussetzung für die sogenannte doppelte Haushaltsführung. Das bedeutet, Du kannst die Kosten für Deine Zweitwohnung beim Finanzamt als Werbungskosten (Anlage N in der Steuererklärung) geltend machen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2018 (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.) entschieden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Zweitwohnsitz künftig nur noch einmal den Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Seit dem 1. November 2019 können sich Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerinnen auf Antrag vom „GEZ-Beitrag“ für ihre Nebenwohnungen befreien lassen, sofern sie in einer gemeinsamen Hauptwohnung leben.
Die Kommunen erhalten für jeden Einwohner, der mit seinem Erstwohnsitz in ihrer Gemeinde gemeldet ist, eine Zuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich. Für Personen, die nur mit einem Zweitwohnsitz gemeldet sind, erhält die Kommune keine Unterstützung. Dennoch nutzen diese Personen, wie alle anderen Einwohnerinnen und Einwohner, die kommunale Infrastruktur (Straßen, öffentliche Schwimmbäder und so weiter). Mit der Zweitwohnungssteuer wollen Gemeinden einerseits zusätzliche Einnahmen generieren, andererseits mehr Menschen dazu bewegen, ihren Hauptwohnsitz in diese Kommune zu verlegen, um auch bei ihnen vom Finanzausgleich zu partizipieren.
Außerdem ist die Zweitwohnungssteuer insbesondere für Ferienorte eine wichtige Einnahmequelle - und hat ihren Ursprung auch im beschaulichen und idyllisch am Bodensee gelegenem Überlingen.
Weitere Themen
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos