Gehalt statt Firmenwagen

  • Ich habe momentan einen Firmenwagen, der Bestandteil meines Gehaltes ist. Ich möchte ihn aber nach Ablauf des momentanen Leasingvertrages nicht erneuern, sondern stattdessen ein höheres Gehalt mit meinem Arbeitgeber aushandeln. Dabei möchte ich nichts Utopisches verlangen, aber trotzdem verstehen, welche Kosten mein Arbeitgeber nun durch den Wegfall der Leasingrate (die er zu 100% übernimmt) einspart.


    Ist es realistisch zu sagen, wenn der Arbeitgeber die Leasingrate nun auf mein Gehalt addieren würde, daß sich dadurch für ihn nichts ändert? Ich liege mit meinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, falls das relevant sein sollte.


    Ich habe jetzt einige Tage im Netz recherchiert ohne Erfolg, bis mir finanztip wieder eingefallen ist. Ich hoffe auf die eine oder andere Idee, wie hier am besten zu verfahren ist.

  • Ich habe ebenfalls einen Firmenwagen, der Mobilitätsdienstleister verrechnet ein Full-Service-Leasingrate. Zusätzlich bezahlt der AG den Kraftstoffverbrauch.Jetzt kommt das Rechenexempel: Der Anteil für Geschäftsfahrten müsste der AG ja erstatten. In meinem Fall wäre also in der Rechnung gegenüberzustellen heute Leasingrate +Kraftstoffverbrauch gegenüber künftig zu erstattende Fahrten, üblicherweise 0,3 € * geschäftliche Km.

  • Nachtrag: sofern eine Nettozuzahlung erfolgt ist diese von der Leasingrate abzuziehen


    Noch ein Punkt: Der Firmenwagen dürfte gegenüber EInzelabrechnung für den AG effizienter sein, Insofern würde ich als AG einen kräftigen Abschlag fordern ...

  • Es erfolgt keine Nettozuzahlung, und der AG bezahlt die (Full Service) Leasingrate und den Kraftstoff. Private Nutzung ist erlaubt. Insoweit fallen die Einzelabrechnungen weg. Sorry, daß ich dieses - wichtige Detail - nicht erwähnt habe.


    Also ist meine Verhandlungsbasis gegenüber dem AG meine Full Service Leasingrate + Kraftstoff? Sozialabgaben seitens des AG dürften keine Rolle spielen, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege.


    Vielen Dank für eine nochmalige Antwort und die super schnelle Reaktion auf mein Anliegen!

  • Ihre Grundüberlegung ist richtig: Sie können die Leasingrate + Kraftstoff als Gehaltserhöhung fordern.
    Das ist für den Arbeitgeber kostenmäßig gleich.


    Zusätzlich wird er noch das "Wiederverwendungs-Risiko" los, d.h. wenn Sie eines Tages kündigen und der Leasingvertrag läuft noch eine Weile, hat der Arbeitgeber diese Kosten nicht mehr.


    Andererseits stellt sich die Frage der Kosten, wenn Sie Dienstreisen unternehmen.
    Fahren Sie dann mit Ihrem Privat-Pkw? Oder einem Mietwagen? Wer soll die Kosten dann tragen?


    Hier müssen Sie sich eine plausible Antwort einfallen lassen.

  • Dienstreisen würden über einen Mietwagen abgewickelt werden.



    @Kater.Ka, @muc,


    habe dieses Thema lange vor mir her geschoben und keine Antwort gefunden. Hier in der finanztip-community wurde es innerhalb von Stunden abgewickelt. Chapeau und tausend Dank!

  • Wenn ich als Arbeitgeber und aus Arbeitgebersicht argumentieren darf:


    Wenn Sie viele Dienstreisen machen sollten, dann würden Sie von mir die 30 cent pro KM bekommen und nicht jedes Mal einen Mietwagen. Das ist für mich doch sonst viel zu teuer.
    Je nachdem was für ein Auto Sie kaufen, lasse ich Sie auch nicht mit jeder Mühle zum vielleicht heiklen Kunden fahren (stelle mir grade nen alten Jetta oder nen Proleten-BMW vor <X ) .
    Das ist natürlich abhängig von Ihrem Beruf und der Branche klar (wenn Sie kein Vertriebler sind z.B. oder andere wichtige Repräsentationspflichten für mich als AG zu erfüllen haben ist es ja nicht sooo wichtig).


    Für mich als AG sind die 30 cent Erstattung pro KM auf jeden Fall günstiger als ein Leasingfahrzeug und sowieso wie ein Mietwagen. Außerdem habe ich den ganzen Käse mit der Umsatzsteuer dann nicht.
    Aber die o.g. Nachteile würden für mich u.U. nicht rechtfertigen die komplette Leasingrate als Gehaltserhöhung zu geben. Und ich bin eigentlich wie ich finde ein netter und freundlicher Arbeitgeber ;)

  • Vielen Dank für Ihren Beitrag!


    Für direkte Kundenbesuche gelten in der Automobilbranche seltsame, ungeschriebene Gesetze, denen ich mit meinem Firmenwagen immer nur bei einem Kunden gerecht werde und zwar bei dem, dessen Fabrikat ich fahre. Bei allen anderen OEMs ist ergo die Anmietung eines Fahrzeuges unumgänglich.


    Mir ist klar, daß die gesamte Leasingrate als Gehaltserhöhung wahrscheinlich nicht realistisch ist, hatte allerdings vor dieser Diskussion keinen Schimmer in welchem Rahmen sie sich bewegen könnte.


    Ich verstehe Ihre Argumentation, auf der anderen Seite finde ich die 30 Cent /km für Nutzung des Privatwagens nicht sehr spannend und auch nur vordergründig günstiger, da es in einem Versicherungsfall schnell sehr kompliziert werden kann und meistens zum Nachteil des Arbeitnehmers, wenn das Fahrzeug im Rahmen einer Dienstfahrt zu Schaden kommt.

  • Das ist korrekt, allerdings möchte ich nur mal dazu einwerfen, dass die 30 cent eben das sind was der AG steuerfrei bezahlen darf. Alles was darüber hinausgeht ist Lohn.


    Außerdem sind selbst die freiwillig. Der AG muss gar nichts bezahlen, außer ein Tarifvertrag oder eben der individuelle Arbeitsvertrag regelt es. Klar werden es die meisten tun, aber es ist kein Muss, auch wenn ein AG, der es nicht tut und den AN auf alles Kosten sitzen lässt sicher kein sehr attraktiver AG sein wird und daher sicher nicht das beste Personal bekommt.


    Aber bei manchen Diskussionen kommt mir zu kurz, dass darauf kein Rechtsanspruch besteht sondern es meistens eine Kulanzleistung des AG (wenn auch natürlich aus Eigeninteresse ist). Ist mit Schichtzulagen und Sonn- und Feiertagszulagen übrigens dasselbe.

  • Außerdem sind selbst die freiwillig. Der AG muss gar nichts bezahlen

    Das verstehe ich nicht? Wenn mein Arbeitgeber mich auf eine Dienstreise schickt, bin ich doch nicht verpflichtet, die Anreise mit meinem eigenen PKW oder sonst wie auf eigene Kosten durchzuführen. Der Arbeitgeber hat doch wohl die Reisekosten zu tragen, oder?

  • Nach § 670, 675 BGB gibt es da etwas ja, der AG muss die Kosten ersetzen, die entstehen, aber von Dienstwagen und oder Mietwagen steht da rein gar nichts. Vielleicht gibt es dazu Rechtsprechung (kenne ich im Detail nicht). Aber im Gesetz steht nichts konkretes drin, vor allem nichts von steuerlichen Sätzen. Daher wird sowas meist Arbeits- oder tarifvetraglich geregelt um Streitigkeiten zu vermeiden. Aber Mindestsätze sind mir nicht bekannt.


    Ergänzend gibt es dafür Reisekosten in der Steuererklärung, die ich aber nur geltend machen kann, wenn mein AG mir nichts vergütet.