Aufgrund des kurzfristigen Kapitalbedarfs meines Vaters erfolgte der Verkauf deutlich unter Marktwert.
Auch hier könnte das Finanzamt noch mal hellhörig werden, wenn das in der Sachverhaltsaufklärung auf den Tisch kommt. Mag aber auch sein, dass die Begründung "kurzfristiger Kapitalbedarf" ausreicht.
Dieser Betrag stellt wirtschaftlich betrachtet eine nachträgliche Rückzahlung an meinen Vater dar, die ich im Rahmen der Erbfolge erhalte.
Das ist m.E. Wunschdenken in der Hoffnung den großen Freibetrag nutzen zu können.
Oder wurde diese Rückzahlung vertraglich festgehalten und stellte eine tatsächliche Forderung des Vaters an den Onkel dar, die in der Erbfolge auf dich übergegangen ist?
Ich vermute mal nein. Und damit hat das eine mit dem anderen nichts zu tun und es liegt eine Schenkung vom Onkel an den Neffen mit einem Freibetrag von 20k € vor.
Um ganz auf Nummer sicher zu gehen kann und sollte man aber vermutlich einen Steuerberater mit Spezialgebiet Erbrecht konsultieren.
Das Konstrukt mit dem Gemeinschaftskonto ist auch sehr merkwürdig.
Das riecht auch so ein wenig nach der Hoffnung, dass man die Schenkung "unbemerkt" und "sauber" auf diesem Weg hinbekäme.
Von diesem Punkt ausgehend bleibt vermutlich nur eine regelmäßig hohe Bargeldentnahme von diesem Konto, wenn man das untern Teppich kehren möchte.