Hallo Forum-Community!
Nachdem das Thema wahrscheinlich mehrere von Euch betrifft, möchten wir hier noch einen separaten Thread öffnen.
Hier könnt ihr Euch untereinander zu Euren Erfahrungen, Schwierigkeiten oder vll auch Erfolgen zur Rückforderung der Kontoführungsgebühren austauschen.
Vorab die FAQs, die wir bisher von Euch erhalten haben:
1. Gilt das Urteil auch, wenn Du das Kontomodell gewechselt hast?
Du kannst auf unterschiedliche Weise Dein Konto wechseln. Wenn Dir Deine Bank unterschiedliche Modelle anbietet und Du Dich für ein neues Modell entscheidest, dass Dir mehr bietet, hast Du mit dem Kontowechsel den neuen Gebühren zugestimmt. Das Urteil greift in solchen Fällen nur, wenn sich nach Deinem Wechsel die Gebühren verändert haben.
Hat Deine Bank aber neue Kontomodelle eingeführt und Dich einfach in ein neues, teureres Modell eingeordnet, sieht es anders aus. Sie hat Dein Schweigen als Zustimmung gewertet. Diese neu eingeführten Gebühren sind nach der BGH-Rechtsprechung also unwirksam. Es gelten die bei Kontoeröffnung vereinbarten Preise.
Studentenkonto - Wenn Du zunächst ein Studentenkonto hattest und die Gebühren sich nach Deinem Abschluss oder bei einem bestimmten Alter geändert haben, greift das Urteil nicht. Du wusstest bereits beim Eröffnen des Studentenkontos, dass die Gebühren nur für diesen Zeitraum so günstig sein würden. Mit dem Eröffnen hast Du also einer zukünftigen Erhöhung zugestimmt.
Aktionskonto - Einige Banken verlangen für das erste Jahr eine niedrigere Gebühr, das Konto wird danach teurer. Auch in solchen Fällen greift das Urteil unter Umständen nicht. Da Du bereits bei Kontoeröffnung wusstest, dass es später teurer wird, hast Du über die Vertragsbedingungen den neuen Gebühren zugestimmt.
2. Kannst Du die Gebühren auch zurückfordern, wenn Du das Konto schon gekündigt hast?
Du musst keine laufende Geschäftsbeziehung haben, wenn Du die Gebühren zurückforderst. Auch nach einer Kündigung kannst Du zu Unrecht kassierte Gebühren zurückverlangen – allerdings nur innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
3. Kannst Du die Gebühren auch bei Kreditkarten oder Depots zurückfordern?
Ja. Der Bundesgerichtshof hat über eine allgemeine Klausel zur Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschieden. Hat Deine Bank mittels fingierter Zustimmung die Gebühren bei einer Kreditkarte oder einem Wertpapierdepot erhöht, dann ist auch eine solche Änderung unwirksam.
4. Musst Du nach dem Urteil Gebührenerhöhungen akzeptieren?
Wenn Deine Bank die Gebühren erhöht, musst Du die Änderungen nicht akzeptieren. Machst Du gar nichts, kann die Bank Dir die Gebühren nicht berechnen. Abhängig von ihrer Kundenstrategie wird sie dann entweder Dein Konto zu den bisherigen Gebühren weiterführen oder Dir eventuell kündigen.
5. Darf die Bank Dir kündigen?
Banken können Dir Dein Girokonto ohne Nennung von Gründen kündigen. Ausnahmen gelten nur, wenn Du ein Basiskonto hast. Auch bei Sparkassen kann die Kündigung für das Institut schwieriger sein, da in einigen Bundesländern die Sparkassengesetze festlegen, dass sie Dir ein Konto eröffnen müssen.
6. Sollest Du jetzt sofort die Gebühren zurückfordern?
Die Banken warten zurzeit auf die Urteilsbegründung. Wenn Du Dich jetzt schon an sie wendest, werden sie vermutlich zunächst abblocken. Durch die Verjährungsfristen hast Du auch Zeit. Du musst also nicht sofort aktiv werden.
7. Musst Du die Zinsen selbst berechnen?
Neben den zu viel gezahlten Gebühren kannst Du auch Zinsen von der Bank verlangen. Die kannst Du selbst berechnen, oben zeigen wir Dir den Rechenweg. Du kannst aber auch einfach von der Bank verlangen, dass sie die Zinsen berechnet. So haben wir es auch in unserem Musterschreiben gemacht.
8. Was machst Du als Commerzbank-Kunde?
Die Commerzbank hat in der Woche, in der das Urteil verkündigt wurde, ihre Schreiben zu kommenden Gebührenerhöhungen an ihre Kunden geschickt. Die Formulierung in diesen Schreiben ist nun nicht mehr rechtmäßig. Die Bank wartet die Urteilsbegründung ab.
Für Dich besteht zunächst kein Handlungsbedarf. Wir gehen aber davon aus, dass die Bank die Gebühren trotzdem erhöhen wird. Sie wird Dir also ein neues Schreiben mit einer neuen Formulierung schicken. Dann musst Du Dich entscheiden, ob Du so zufrieden mit der Bank bist, das Du bleiben willst und die Gebühren zahlst.
9. Kannst Du auch bei Deinem Geschäftskonto Gebühren zurückfordern?
Das ist noch unklar. Die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, die eine Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben, gelten grundsätzlich auch gegenüber Geschäftskunden.
Aber: Der BGH stützt sich mit seinem Urteil auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Der wiederum nutzt die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Richtlinie 93/13). Das spricht gegen die Annahme, dass das BGH-Urteil auch für Geschäftskonten gilt.
10. Gilt das BGH-Urteil auch bei Negativzinsen?
Die Art und Weise, wie Deine Bank die Negativzinsen eingeführt hat, ist entscheidend. So haben viele Banken ihre Kunden angeschrieben und sie auf die Negativzinsen hingewiesen. Wenn die Kunden nicht reagiert haben, haben die Banken dann nicht einfach den Zins genutzt, sondern die Konten gekündigt. Das Urteil greift bei einer Kündigung nicht.
Bei Negativzinsen im Tagesgeldbereich sieht es in vielen Fällen anders aus. Sollten die Zinsanpassungen unwirksam sein, werden die Gerichte wohl eine „ergänzende Vertragsauslegung“ vornehmen und die Zinse anpassen. Dafür nutzen sie einen geeigneten Index. So sind sie auch bei Prämiensparverträgen vorgegangen. Allerdings hast Du mit einem Tagesgeldkonto einen Vertrag abgeschlossen, der bereits variable Zinsen enthielt.
(Quelle: https://www.finanztip.de/girokonto/bankgebuehren/ dort findet ihr sonst auch alle weiteren Details zum BGH-Urteil)
LG