FAQ zum BGH Urteil Kontoführungsgebühren

  • Ich habe im November und Dezember 2021 meinen Erstattungsanspruch schriftlich angemeldet und jetzt als Antwort bekommen, dass das Urteil nur für Verbraucher gilt "verbrauchergeschützte Normen" und es keine Anwendung auf Unternehmer findet. Es hatte sich zudem um ein Verbandsklageverfahren gehandelt, welches ebenfalls nicht gegenüber Unternehmern wirkt.

    Habe ich als Kleingewerbetreibender damit die Popokarte gezogen?

  • Ich habe im November und Dezember 2021 meinen Erstattungsanspruch schriftlich angemeldet und jetzt als Antwort bekommen, dass das Urteil nur für Verbraucher gilt "verbrauchergeschützte Normen" und es keine Anwendung auf Unternehmer findet. Es hatte sich zudem um ein Verbandsklageverfahren gehandelt, welches ebenfalls nicht gegenüber Unternehmern wirkt.

    Habe ich als Kleingewerbetreibender damit die Popokarte gezogen?

    Ja!

  • Hallo,

    bei meinem Depot von maxblue wurden nicht Kontoführungsgebühren erhöht bzw. eingeführt, aber die Provision der Bank, die bei An-und Verkauf von Papieren anfällt, wurde seit der Depoteröffnung erhöht (auch durch Mitteilung über ein neues Preisverzeichnis, ohne dass man zustimmen musste).

    Kann man die erhöhten Provisionen nach dem BGH-Urteil auch zurückfordern?

  • Ich habe den FAQ zwar entnommen, dass das BGH-Urteil auch Depotgebühren betrifft, aber mir ist nicht klar, ob Provisionen an die Bank, die bei An- und Verkauf von Papieren fällig werden, die auch im Preis- u. Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt und auch erhöht werden, ob diese Provisionen auch Gebühren sind.

    Oder fällt das nicht unter Gebühren und kann ich auch nicht nach dem BGH-Urteil eine Erstattung fordern?

    Leider hat auf meine Frage, die ich dazu am 21. Januar gestellt habe, noch niemand geantwortet. Ich wäre sehr froh, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Bitte informiert mich, danke.

  • "Im Nachgang des BGH-Gebührenurteils (siehe dazu auch unser großes Themen-Dossier) hat das Landgericht Stuttgart eine möglicherweise weitreichende Entscheidung zugunsten der Kreditwirtschaft getroffen ... +++ ... Konkret hatte die Volksbank Welzheim einem Kunden mit der Kündigung seines Girokontos gedroht, weil dieser nach dem BGH-Urteil Kontoführungs-Gebühren aus der Vergangenheit zurückgefordert hatte ... +++ ... Die Stuttgarter Richter erklärten dieses Vorgehen nun für rechtens (gut erklärt wird der Fall in der "FAZ") und wiesen eine entsprechende Klage der regionalen Verbraucherzentrale ab (Az.: 34 O 98/21 KfH)"

  • Ich habe meine geforderten Gebühren mittlerweile erstattet bekommen, inklusive Kostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Nach einem automatischen Standardschreiben kam ein zweites Standardschreiben (ebenfalls mit 30€ Angebot), beim dritten Schreiben haben sich dann echte Menschen mit meiner Berechnung der Forderung auseinandergesetzt. Gegen Rücknahme des Schlichtungsantrags und Verzicht auf sämtliche sonstigen Ansprüche wurde dann die Forderung + Verzugspauschale überwiesen. Nutzungsausfall/Zinsen hatte ich nicht gefordert.

  • "Die Anwendung der sogenannten Dreijahresrechtsprechung in Bezug auf den Streitfall der Kontoführungsgebühren führt nach Ansicht des Gerichts zu einem angemessenen Interessenausgleich."

    Amtsgericht Steinfurt, 21 C 825/21

    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…5_21_Urteil_20220504.html

    Das weiter obere Urteil kann man eventuell auch durch googlen des Aktenzeichens finden, wenn der Link nicht funktioniert.


    Die Richter gehen mal wieder ihrer Lieblingsbeschäftigung nach und weisen alles ab.

  • Bin wohl etwas verspätet mit der Rückforderung von Depotgebühren bei Flatex. Will es aber dennoch versuchen. Ich habe von einem Musterbrief gehört, finde hier aber leider nichts. Kann mir jemand konkret helfen? Vielen Dank.

  • Hallo zusammen,

    meine Sparkasse schreibt mir folgendes:

    "[...]Wenn wir auch weiterhin nichts von Ihnen hören, respektieren wir dies selbstverständlich. Bitte haben Sie aber auch Verständnis dafür, dass wir die Kontobeziehung nicht ohne einheitliche Geschäftsbedingungen und nicht ohne angemessenes Entgelt fortführen können. Die Kontoverbindung zu Ihnen möchten wir aber auch nicht kündigen. [...] Daher gehen wir auch in Ihrem Interesse davon aus, dass Sie mit der Geltung [...] einverstanden sind, wenn Sie unsere Produkte und Dienstleistungen nach dem Stichtag 31.12.2022 weiterhin in Anspruch nehmen. Ab dem 01.01.2023 stellen wir Ihnen dann bis auf weiteres die in dem Preisblatt aufgeführten Preise für Ihre Girovariante in Rechnung".


    Hä? Kann mir das einer erklären? Die wollen also im Prinzip einfach weiter machen?

  • Die missachten die BGH-Rechtssprechung weil die nicht mehr alle Tassen im Schrank haben.

    Für Kunden gilt aber ebenso: Zustimmen oder Kündigung kassieren.


    Alle Gebühren die diese Sparkasse abzieht könnten weiterhin zurückgefordert werden, aber die Amtsgerichte urteilen auch nicht immer im Sinne der BGH-Rechtssprechung. Und Berufung ist bei so kleinen Streitwerten oftmals nicht möglich. In Deutschland haben viele ihre Tassen im Schrank verloren.