Ich habe im November und Dezember 2021 meinen Erstattungsanspruch schriftlich angemeldet und jetzt als Antwort bekommen, dass das Urteil nur für Verbraucher gilt "verbrauchergeschützte Normen" und es keine Anwendung auf Unternehmer findet. Es hatte sich zudem um ein Verbandsklageverfahren gehandelt, welches ebenfalls nicht gegenüber Unternehmern wirkt.
Habe ich als Kleingewerbetreibender damit die Popokarte gezogen?