zur Stufe 1: Hier liegt die Bausparkasse, meiner Ansicht nach, auf der rechtlich sicheren Seite.
In den mir vorliegenden ABB heißt es wörtlich, Zitat Anfang: " Der Bonus wird gewährt,
wenn der Bausparer kündigt, oder auf das zugeteilte Bauspardarlehn verzichtet". Zitat Ende
Ähnliches wird es auch in Ihren ABB stehen.
Bei einer Übersparung kann der Bausparer nicht mehr auf das Darlehn verzichten, also
hat er keinen Anspruch auf die Bonuszinsen.
zu Stufe 2: Mit dem Problem kämpfe ich derzeit auch, es gibt, soweit mir bekannt, aber noch keine Urteile die
hierzu eine Entscheidung enthalten; bei mir wird es sicherlich noch längere Zeit dauern.
Zu den anderen Punkten äußere ich mich nicht, da sie rein theoretisch sind.
HINWEIS: Meine persönliche Meinung ersetzt keine anwaltliche Beratung!