Ist es möglich bei der Hanseatic Bank die Genial Kreditkarte im Plus zu führen? Kann man Guthaben aufbuchen?

  • Wo hast du das denn gefunden? Ich finde noch nicht mal deren AGB auf der Internetseite.

    Ich hab's in den AGB (Artikel VII. Abschnitt c)) gefunden die man beim Antragsprozess herunterladen konnte. Wer dies nicht macht und nicht einmal drüberfliegt, geschweige denn Sie speichert, der handelt wohl ziemlich blauäugig.

    Hier ein Downloadlink: https://antrag.hanseaticbank.d…umente_Teil1_ohne-RSV.pdf

  • Ich hab's in den AGB (Artikel VII. Abschnitt c)) gefunden die man beim Antragsprozess herunterladen konnte. Wer dies nicht macht und nicht einmal drüberfliegt, geschweige denn Sie speichert, der handelt wohl ziemlich blauäugig.

    Hier ein Downloadlink: https://antrag.hanseaticbank.d…umente_Teil1_ohne-RSV.pdf

    Danke :)

    Jetzt weiß ich auch, warum ich es nicht problematisch gesehen habe.
    Meine Interpretation war: Manuelle Überweisungen sind nicht ausgeschlossen, also möglich.

  • Bin hier über den Thread gestolpert und wollte mal Mitteilen was mit die Dame der Hanseatic Bank heute am Telefon sagte:


    1. Das Konto der Kreditkarte kann jederzeit per Überweisung ausgeglichen werden und das monatliche Limit wird damit resettet. Beispielsweise bei einem längere Urlaub wo das Limit nicht ausreichen würde.


    2. In Ausnahmefällen, nach vorheriger Absprache, darf man das Konto per Überweisung "aufladen". Für Zahlungen gilt dann zunächst das vorhandene Guthaben, bevor das Limit genutzt wird. Habe ich also ein 4000€ Limit und überweise 2000€ auf die Karte habe ich diesen Monat insgesamt 6000€ mit der Karte zur Verfügung.


    Ob man hier dann auch eine Zahlung über 6000€ in einem Mal leisten könnte habe ich allerdings nicht gefragt, da es bei mir nur um den längeren Urlaub geht.

  • Warum treibt jemand so viel Aufwand, um ein knickrig kalkuliertes Limit zu umgehen oder überlisten. Es gibt andere Anbieter, die gleiche oder bessere Konditionen bieten und einem ungefragt auch noch einen großzügigen Verfügungsrahmen hinterher werfen.

  • Ich zahle mit der Karte v.a. meine Supermarkteinkäufe, also normalerweise max 50 €, und die überweise ich dann [der Kreditkartenfirma].

    Ich würde es nicht übertreiben - sonst kann euch die Bank die Karte kündigen. Die Einzahlungen sind laut AGB nur dann vorgesehen, wenn man nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt.

    Ich halte die beschriebene Handhabung für unüblich, also den umgehenden Ausgleich jeder Einzelbuchung per Überweisung, aber ich finde in den genannten AGB keinen Grund, das nicht zu tun. Ganz im Gegenteil.


    Unter VII. Krediteinräumung für den Karteninhaber a) findet sich der Passus:


    Der Karteninhaber ist ... verpflichtet, den gewährten Kredit ... zurückzuzahlen. Das Recht zur jederzeitigen kostenfreien vollständigen oder teilweisen Rückzahlung des Kredits bleibt davon unberührt.


    Ich interpretiere das so, daß der Karteninhaber einerseits die Pflicht hat, den Kredit zumindest mit geringen Mindestraten zurückzuzahlen, aber auch das Recht, den Kredit jederzeit teilweise oder in voller Höhe zu tilgen, was andiii_98 ja macht. Ich sehe nicht, was daran unzulässig sein sollte. Üblicherweise räumen Kreditkartenfirmen ihren Kunden ein zinsfreies Intervall ein (z.B. 6 Wochen, was für die Zusendung der Monatsrechnung und ein paar Tage zusätzlich reicht). Geld kostet sie die Bereitstellung des Geldes trotzdem. Eigentlich sollten sie nicht böse sein, wenn der Kunde seine Schuld schneller begleicht, als er muß.


    Weiter oben im Thread geht es aber nicht um die vorzeitige Begleichung der Schuld, sondern darum, daß man vorsorglich Geld aufs Kreditkartenkonto überweist, um auf diese Weise seinen Verfügungsrahmen zu erhöhen. Ich habe schon von Fällen gehört, bei denen das der Kreditkartenfirma gar nicht unrecht war, sie hat das Geld sogar in tagesgeldähnlicher Höhe verzinst (DKB?). Wenn das nicht gerade in Zeiten von Negativzinsen erfolgt, sollte auch das der Kreditkartenfirma nicht unrecht sein, schließlich bekommt sie so billiges Geld, das sie deutlich teurer an andere Kunden weiterreichen kann. Das scheint aber der seltenere Fall zu sein.

  • Ich interpretiere das so, daß der Karteninhaber einerseits die Pflicht hat, den Kredit zumindest mit geringen Mindestraten zurückzuzahlen, aber auch das Recht, den Kredit jederzeit teilweise oder in voller Höhe zu tilgen, was andiii_98 ja macht. Ich sehe nicht, was daran unzulässig sein sollte. Üblicherweise räumen Kreditkartenfirmen ihren Kunden ein zinsfreies Intervall ein (z.B. 6 Wochen, was für die Zusendung der Monatsrechnung und ein paar Tage zusätzlich reicht). Geld kostet sie die Bereitstellung des Geldes trotzdem. Eigentlich sollten sie nicht böse sein, wenn der Kunde seine Schuld schneller begleicht, als er muß.

    Im Onlinebanking (Browserversion) steht "Sie wollen frühzeitig Ihren Saldo ausgleichen? Überweisen Sie sich ganz einfach Geld von Ihrem Girokonto auf Ihre Kreditkarte." Darunter stehen dann IBAN und BIC.

    Wenn sie das nicht wollen, müssen sie diese Info rausnehmen und schon kann der Kunde nichts mehr überweisen.


    Im Zweifel halte ich mich an solche Infos, weil ich die beim Einloggen sehe und nicht irgendwas kleingedrucktes in den AGB, was nicht nur für mich Interpretationsspielraum lässt.

  • Im Onlinebanking (Browserversion) steht "Sie wollen frühzeitig Ihren Saldo ausgleichen? Überweisen Sie sich ganz einfach Geld von Ihrem Girokonto auf Ihre Kreditkarte." Darunter stehen dann IBAN und BIC.

    Das schon. Dennoch ist ein frühzeitiger Saldenausgleich etwas anderes als ein vorsorgliches Aufbuchen.

    Wenn sie das nicht wollen, müssen sie diese Info rausnehmen - und schon kann der Kunde nichts mehr überweisen.

    Er kann es trotzdem, denn vermutlich ist diese IBAN die gleiche, auf die er üblicherweise den Saldenausgleich überweist.

    Im Zweifel halte ich mich an solche Infos, weil ich die beim Einloggen sehe und nicht irgendwas Kleingedrucktes in den AGB, was nicht nur für mich Interpretationsspielraum lässt.

    Im Zweifel halte ich mich auch an solche Infos - in diesem Fall aber steht im Kleingedruckten ja auch nichts anderes.

  • Das schon. Dennoch ist ein frühzeitiger Saldenausgleich etwas anderes als ein vorsorgliches Aufbuchen.

    Er kann es trotzdem, denn vermutlich ist diese IBAN die gleiche, auf die er üblicherweise den Saldenausgleich überweist.

    Im Zweifel halte ich mich auch an solche Infos - in diesem Fall aber steht im Kleingedruckten ja auch nichts anderes.

    Da wird ja keiner sitzen und einkommende Zahlungen prüfen.


    Wenn sie nicht wollen, dass Guthaben aufgebucht wird, können sie doch technisch einrichten, dass überschüssige Beträge (von mir aus ab X Euro) zurücküberwiesen werden. Wenn sie das nicht so haben, würde ich annehmen, dass es ok ist.


    Ich meine, wir leben im Jahr 2023, wo mir Siri, Cortana und die anderen Damen alles mögliche andrehen wollen, was sie irgendwo als Text oder Ton aufgeschnappt haben.


    Da sind so lächerliche Logiken

    If INCOMING + SALDO > 0 then TRANSFER "INCOMING + SALDO" TO IBAN.Kundenstamm.Kundennr

    problemlos machbar. Wenn man sie denn haben will.

  • Vielleicht stammt die Aussage zur Obergrenze noch aus Negativzinszeiten? Das Aufladen mit Guthaben vor größeren Ausgaben ist auch bei anderen Herausgebern die Standardempfehlung, wenn sie das Limit nicht erhöhen wollen.