Bankgebühren zurückfordern

  • Die Zustimmungsfiktion hat in vielen anderen Bereichen ebenfalls Relevanz, solange es sich um Verbraucher handelt. Im Energie- und Versicherungsbereich gibt es Ausnahmen und dort dürfte das Urteil keine Relevanz haben.


    Anbieter wie Netflix haben auch einfach Preise ohne Zustimmung erhöht - auch hier könnte man Geld zurückfordern. Bei einer Rückforderung sollte man aber damit rechnen, dass der Vertragspartner dann die gesamte Geschäftsbeziehung beendet.

  • Habe gerade Antwort meiner Sparkasse bekommen. Sie spielt auf Zeit. Es müßten noch Abstimmungen des Verbandes erfolgen. Wie kann man denen Druck machen? Hatte Anfang August als Termin gesetzt.

  • Habe gerade Antwort meiner Sparkasse bekommen. Sie spielt auf Zeit. Es müßten noch Abstimmungen des Verbandes erfolgen. Wie kann man denen Druck machen? Hatte Anfang August als Termin gesetzt.

    Ich finde Verbandsabstimmungen verständlich; es eilt doch wirklich nicht!

  • Ich habe eine ganz ähnliche Frage und habe dazu leider noch keine Antwort gefunden. Besteht die Möglichkeit ohne Zustimmung erhöhte Gebühren für ETF-Sparpläne und Bargeldeinzahlungen zu erstattet bekommen?

  • Ich vermute es wird genauso laufen, wie in der KFZ Haftpflichtversicherung beim Schmerzensgeld und beim Nutzungsausfall.


    Es wird erst nach Klageeinreichung gezahlt.


    Wahrscheinlichkeitsrechnung eben.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Musste bei jedem KFZ Schaden als Geschädigter auch immer Klage einreichen. Geld war dann nach wenigen Tagen da.


    Bei den Bankgebühren dürfte das genau so sein.


    Frist setzen und dann klagen (und die Gerichtskosten bezahlt haben)! Sonst geht man leer aus.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Hallo,

    wie kommt man ggf. an alte PLVs? Ich habe mein Konto seit 1986 und mich 2010 von Unterlagen vor 2000 getrennt ;(....

    Gruß
    Erfi

  • @FinanzPanda Na ja, so wie ich es verstanden habe, gelten die Bedingungen, die ich mal bei der Kontoeröffnung unterschrieben habe. Auf der Basis kann ich dann bis 2011 die zu viel bezahlten Gebühren zurückfordern.

    Von einem Kollegen kam der Tipp einfach mal die Bank zu fragen. Ihm hat man gesagt, dass die alten Kontoauszüge auch als Beleg reichen.

  • @FinanzPanda Na ja, so wie ich es verstanden habe, gelten die Bedingungen, die ich mal bei der Kontoeröffnung unterschrieben habe. Auf der Basis kann ich dann bis 2011 die zu viel bezahlten Gebühren zurückfordern.

    Von einem Kollegen kam der Tipp einfach mal die Bank zu fragen. Ihm hat man gesagt, dass die alten Kontoauszüge auch als Beleg reichen.

    Alte Kontoauszüge reichen, aber wer hebt sie schon 10 Jahre auf? Ich jedenfalls nicht.

  • Kann die Rückforderung auch bei Gebührenerhöhung eines Schließfaches eingefordert werden?

    Ja, kann man. Hast du die Gebühren zurückgefordert und warst du erfolgreich?

    Habe gerade Antwort meiner Sparkasse bekommen. Sie spielt auf Zeit. Es müßten noch Abstimmungen des Verbandes erfolgen. Wie kann man denen Druck machen? Hatte Anfang August als Termin gesetzt.

    War bei mir auch so, ich habe Fristen gesetzt und nach Ablauf der 2. Frist mit Zahlungsklage gedroht.

  • Wie viele Personen sind eigentlich dabei, die mit der Erhöhung einverstanden waren, jetzt aber trotzdem ihr Geld zurückfordern? das würde mich ja mal interessieren. Hier wusste doch jeder, was er für sein Konto zahlt. Wieso wurde damals das Konto nicht gewechselt? War man doch mit dem Preis einverstanden? Wieso fordert man jetzt das Geld zurück? Um welche Summen geht es hier eigentlich. Wäre mir echt zu viel Aufriss, vor allem, wenn ich eh davon wusste und es stillschweigend akzeptiert habe, selbst wenn dies nicht rechtlich erlaubt war

  • Ich habe mich seinerseits durchaus bei meiner Bankberaterin über diese Gebaren beschwert und durch das Urteil dann die Möglichkeit bekommen mein Recht einfach durchzusetzen.


    Grundsätzlich bin ich tatsächlich mit Gebühren einverstanden. Mich ärgert aber, dass jede sinnlose Werbung als Popup, Email, Telefonanruf oder Brief beim Empfänger reingedrückt wird, solche wichtigen Änderungen hingegen möglichst versteckt klamm und heimlich untergejubelt werden. Einfach mal konsequent zu Ende denken in Bezug auf den Fitnessvertrag, den Mietvertrag, den Leasingvertrag, etc.


    Von einer stillschweigenden Zustimmung zu sprechen ist überdies nicht korrekt. Ein stillschweigendes hinnehmen und Chancen und Risiken abwägen trifft es.


    Und warum ich vorher nichts gemacht habe?


    Es ist durchaus ein Unterschied, ob ich mich bei meiner Bank beschwere und ohne subjektives Wissen über die Rechtslage einen Anwalt beauftrage, denn immerhin behaupten einige Banken ja heute noch das sei alles rechtens, ODER ob mir als Verbraucher das Wissen vermittelt wird, dass ich dagegen vorgehen kann.


    Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich wie wichtig Verbraucherschutz ist.

  • Wie viele Personen sind eigentlich dabei, die mit der Erhöhung einverstanden waren, jetzt aber trotzdem ihr Geld zurückfordern? das würde mich ja mal interessieren. Hier wusste doch jeder, was er für sein Konto zahlt. Wieso wurde damals das Konto nicht gewechselt? War man doch mit dem Preis einverstanden? Wieso fordert man jetzt das Geld zurück? Um welche Summen geht es hier eigentlich. Wäre mir echt zu viel Aufriss, vor allem, wenn ich eh davon wusste und es stillschweigend akzeptiert habe, selbst wenn dies nicht rechtlich erlaubt war

    Danke...ich sehe das genauso.

    Ich komme auch nicht auf die Idee, nachträglich beim Bäcker für mehrere Jahre die Preiserhöhung für mein Lieblingsbrötchen zurückzufordern, nur weil ich damals nicht schriftlich mein Einverständnis mitgeteilt habe, sondern einfach den neuen Preis gezahlt habe, der jetzt auf dem Preisschild stand.


    Und ich kenne keine Bank, wo solche Erhöhungen wirklich irgendwo arglistig versteckt wurden. Im Gegenteil. Man sollte aber vielleicht auch die Auszüge und Information anschauen und tatsächlich durchlesen, die man ab und an bekommt.

  • Jeder war mit den Preisen einverstanden und hat sie akzeptiert. Und ob das jetzt Verbraucherschutz ist, dass ich z. B. ne 2,50 EUR Preiserhöhung für ein Girokonto auch noch schriftlich bestätigen muss, lasse ich mal dahingestellt. Stelle mir vor, wenn das überall so wäre. Jede Anpassung ob GKV, PKV, BU Hilfe. Und dann aus diesem Urteil dann noch seinen Vorteil ziehen, nur weil man es kann, ist auch sehr kurzfristig gedacht. Für eine selber ist es ne kleine Summe. Für die Banken evtl je nachdem, wie viele Rückforderungen eingehen, hohe Kosten. Am Ende wird es notfalls auf alle umgelegt. Vielen Dank dafür. Die Rückforderung von FT auch noch so zu bewerben halte ich auch nicht für richtig. Ein paar wenige profitieren, der Rest zahlt die Zeche. Glückwunsch