Im Artikel wird beschrieben, dass die 9/10 Regelung nach §5 Abs. 1.11 SGB V die Grundvoraussetzung zur Aufnahme in die KVdR ist. Gibt es weitere Grundvoraussetzungen? Spielt es eine Rolle, ob man eine gesetzliche Rente von der DRV erhält oder ob man Versorgungsbezüge einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bezieht?
Freuen uns auf die Antworten!
Alve