Hallo zusammen,
ich habe einen Bausparvertrag von 2008 und habe für das Jahr 2019 den Antrag auf Wohnungsbauprämie gestellt. Aufgrund der Einkommenssituation habe ich dies bisher nur sehr selten gemacht. Nun schreibt mir die Versicherung, dass die Prämie auf dem Jahreskontoauszug vorgemerkt wurde (da steht sie auch, noch mit anderen zusammen offensichtlich), es heißt aber, dass die Gutschrift erst bei "prämienunschädlicher Verfügung" über den Vertrag erfolgt. Ist das so korrekt?
Ich wundere mich darüber, weil ich im Jahreskontoauszug 2015 eine Gutschrift über eine Wohnungsbauprämie gesehen habe. Damals wurde die Prämie also offensichtlich doch direkt gutgeschrieben.
Ich frage mich, ob das wieder nur ein Trick der Versicherer ist, um Zinsen zu sparen. Mein Vertrag ist schließlich schon zuteilungsreif und ich bekomme einen vergleichsweise guten Zinssatz.
Kennt sich hier jemand aus?