Wohnungsbauprämie bei Bausparvertrag wird nicht gutgeschrieben

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen Bausparvertrag von 2008 und habe für das Jahr 2019 den Antrag auf Wohnungsbauprämie gestellt. Aufgrund der Einkommenssituation habe ich dies bisher nur sehr selten gemacht. Nun schreibt mir die Versicherung, dass die Prämie auf dem Jahreskontoauszug vorgemerkt wurde (da steht sie auch, noch mit anderen zusammen offensichtlich), es heißt aber, dass die Gutschrift erst bei "prämienunschädlicher Verfügung" über den Vertrag erfolgt. Ist das so korrekt?

    Ich wundere mich darüber, weil ich im Jahreskontoauszug 2015 eine Gutschrift über eine Wohnungsbauprämie gesehen habe. Damals wurde die Prämie also offensichtlich doch direkt gutgeschrieben.

    Ich frage mich, ob das wieder nur ein Trick der Versicherer ist, um Zinsen zu sparen. Mein Vertrag ist schließlich schon zuteilungsreif und ich bekomme einen vergleichsweise guten Zinssatz.

    Kennt sich hier jemand aus?

  • "Ist das so korrekt?"


    Ja. Im Falle einer schädlichen Verwendung müsste der Staat bzw. die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie bei dir wieder zurückfordern. Wenn du das Geld auf den Kopf gehauen hast und blank bist, dann haben die eine Menge Scherereien mit dir. Deshalb erst die Auszahlung, wenn du die unschädliche Verwendung nachweist.

  • "Ist das so korrekt?"


    Ja. Im Falle einer schädlichen Verwendung müsste der Staat bzw. die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie bei dir wieder zurückfordern. Wenn du das Geld auf den Kopf gehauen hast und blank bist, dann haben die eine Menge Scherereien mit dir. Deshalb erst die Auszahlung, wenn du die unschädliche Verwendung nachweist.

    Verstehe, aber es geht mir nicht um die Auszahlung, also dass ich diese Prämie sofort ausbezahlt bekomme, sondern dass sie nicht auf dem Konto gutgeschrieben und damit mit in die Verzinsung geht. Außerdem heißt es doch für Altverträge von vor 2009, dass man nach 7 Jahren Laufzeit alles frei verwenden kann. Demnach ist es doch bei mir ohnehin alles unschädlich, oder nicht?

  • Es geht definitiv um die Wohnungsbauprämie, und nicht um die VL, letztere habe ich gar nicht.

    Mein Vertrag ist aus 2008, daher gelten noch alte Regelungen. Soweit ich das im Internet nachvollziehen kann, heißt es, für Altverträge kann man nach 7 Jahren Laufzeit über sein Guthaben frei verfügen, muss es also nicht wohnwirtschaftlich verwenden. Dementsprechend ist ja keine schädliche Verwendung bei mir möglich, 7 Jahre sind lange rum. Also müsste die Kasse mir doch auch anstandslos schon die Prämie auf dem

    Bausparkonto gutschreiben, so würde die ja auch jetzt schon mitverzinst.

    Also die Frage ist eigentlich, brauchen die beantragten Prämien einfach nur „vorgemerkt“ und damit nicht mit verzinst werden. Oder sind die beantragten Prämien - da die 7 Jahre in meinem Fall um sind - auf dem Konto gutzuschreiben und damit zu verzinsen?

  • Warum schreibst du nicht einfach mal die Bausparkasse an und bittest um Klärung? Evtl. gibt es ja eine Sonderregelung, die uns 13 Jahre nach der Umstellung auf das neue System nicht mehr so geläufig ist.

  • Ganz allgemein kann man bei Bausparkassen öfter als anderswo die Erfahrung machen, dass Dir bei Vertragsabschluss Zückerchen versprochen werden, die danach tief im Vertrag vergraben sind und nicht automatisch ausgelöst werden, sondern nur an diejenigen, die sich zum richtigen Zeitpunkt melden. (Klassiker ist die Prämie bei Nichtinanspruchnahme des Darlehen, für die es nicht ausreicht, das Darlehen nicht in Anspruch zu nehmen. Du musst es der Bausparkasse auch schreiben.)


    Speziell bei Spartoto kann ich es leider nicht sagen. Ich kenne die alten Regelungen nicht. Ich kenne ja kaum die neuen Regelungen... Ich bin geneigt, mich Thebat anzuschließen und vorzuschlagen, bei der BSK anzuklopfen. Vielleicht meldest Du Dich mit der Antwort wieder hier?

  • Hallo zusammen, ich habe mit der Bausparkasse telefoniert. Vorweg noch eines, der Vertrag wurde Ende 2008 direkt einer Verdoppelung der Bausparsumme abgeschlossen. D.h. es wurde eine Ausbildungsbonus-Gutschrift gewährt, woraufhin sich die Bausparsumme verdoppelte (mit dem Ausbildungsbonus wurde die Gebühr für die Verdoppelung beglichen).

    In den Unterlagen heißt es "in den ersten beiden Jahren beträgt die Bausparsumme die Hälfte der Ausbildung-Plus-Summe". Man zahlt auch nur den halben Regelbeitrag.


    Grundsätzlich ist es so, dass Verträge vor 2009 nicht wohnungswirtschaftlich verwendet werden müssen, d.h. dass die Wohnungsbauprämien können schon nach 7 Jahren Laufzeit gutgeschrieben werden.

    Nun teilt mir die Bausparkasse telefonisch mit, dass durch diese Erhöhung 2 Jahre später ein neuer Vertrag abgeschlossen sei und demnach die neuen Regelungen ab 2009 gelten. Für die Jahre 2008 und 2009 hatte ich damals die Wohnungsbauprämie beantragt, die mir dann auch nach 7 Jahren auf dem Bausparkonto gutgeschrieben wurden und seitdem mitverzinst werden. Für die aktuelle Prämie gelten die neuen Regeln: in meinem Fall war ich unter 25 Jahre alt, sodass ich zwar die Bausparsumme ohne wohnwirtschaftlichen Zweck verfügen kann, aber die Wohnungsbauprämie erhalte ich nur für die letzten 7 Sparjahre bis zur Verfügung. In einer Mitteilung über die nun verdoppelte Bausparsumme heißt es (für Sparer unter 25):

    "In diesem Fall können Sie wie bisher nach 7 Jahren ab Erhöhungsdatum prämienunschädlich über die gesamte Bausparsumme auch ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung verfügen. Der Prämienanspruch für den erhöhten Teil Ihres Bausparvertrages ist dann auf die letzten 7 Sparjahre beschränkt. Diese Möglichkeit kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei eventuell späteren Neuabschlüssen oder Vertragserhöhungen können Sie die Wohnungsbauprämie für den Neuvertrag oder den erhöhten Teil dann nur noch gegen den Nachweis der wohnungswirtschaftlichen Verwendungen erhalten."


    Ich habe keinen weiteren Bausparvertrag (müsste man denen mal schriftlich mitteilen), demnach müsste die Bausparkasse mir doch die Prämien trotzdem noch direkt gutschreiben oder nicht? Ich verstehe nur nicht, wie das dann mit den letzten 7 Sparjahren funktionieren soll. Wenn sie mir das jetzt schon gutschreiben und ich die Summe aber erst nach 10 Jahren haben will, müsste ich die Prämien (und Zinsen) der ersten 3 Jahre wieder zurückbezahlen?!


    Nunja, jetzt ist es wohl so, dass ich einkommenstechnisch nicht erwarte, regelmäßig diese Prämien zu beantragen. Was mich allerdings stört, ist die grundsätzliche Annahme der Bausparkasse, dass eine Vertragsänderung/Erhöhung stattgefunden hat und deshalb die neuen Regelungen gelten. So steht es auch in der Mitteilung zur Verdoppelung. Es wurde damals ja kein neuer Vertrag unterzeichnet, sondern die Bausparsumme wurde automatisch erhöht (ich hätte binnen 14 Tagen noch widerrufen können), aber unter einer Vertragsänderung verstehe ich klassischerweise etwas anderes.


    Was meint ihr dazu?


    Hier der Link zum Gesetz:

    Wohnungsbauprämiengesetz

  • Was mich allerdings stört, ist die grundsätzliche Annahme der Bausparkasse, dass eine Vertragsänderung/Erhöhung stattgefunden hat und deshalb die neuen Regelungen gelten. So steht es auch in der Mitteilung zur Verdoppelung. Es wurde damals ja kein neuer Vertrag unterzeichnet, sondern die Bausparsumme wurde automatisch erhöht (ich hätte binnen 14 Tagen noch widerrufen können), aber unter einer Vertragsänderung verstehe ich klassischerweise etwas anderes.

    Das würde mich genau so stehen. Es wurde weder ein neuer Vertrag geschlossen noch eine Vertragsänderung durchgeführt. Im Gegenteil wurde von beiden Seiten genau das ausgeführt, was ursprünglich bei Vertragsabschluss vereinbart war.