Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu einem kürzlich erhaltenen Finanztip-Newsletter vom 07.01.2022 zu Punkt 2 "Hohe Nebenkosten? Lass das ruhig mal prüfen!".
Die Nebenkostenabrechnung für 2020 ist bei mir bislang nicht angekommen. Demnach muss ich laut Finanztip nichts nachzahlen. Auf ein Guthaben habe ich zwar Anspruch, jedoch weiß ich ohne Abrechnung nicht, ob ich im Plus oder im Minus bin. Wie bereits erwähnt ist bei mir bislang keine Nebenkostenabrechngung eingegangen, von daher soll ich diese laut Finanztip anfordern.
Wie ist das, wenn ich laut der angeforderten Abrechnung nachzahlen müsste, kann ich das dann getrost ignorieren, da die Forderung für den Vermieter verjährt ist? Verstehe ich das richtig?
Vielen Dank!