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ALG1

  • Ella2017
  • 24. Januar 2022 um 16:44
  • Erledigt
  • Ella2017
    Neuling
    Beiträge
    1
    • 24. Januar 2022 um 16:44
    • #1

    Hallo

    Ich bin hier neu und habe einige Fragen.

    Ich werde in Kürze 63 Jahre alt. Leider musste ich auf Grund der Pandemie am 01.12.2020 in die Arbeitslosigkeit gehen.

    Auf Grund meiner Beitragsjahre (fast 47 Jahre) kann ich am 01.07.2022 mit Abschlägen in Rente gehen. Die Bewilligung des ALG1 geht bis zum 30.11.2022.

    Meine Fragen: Wo hoch ist der Bezug von Krankengeld? (Krank länger 6 Wochen) verlängere ich dadurch das Eintrittsdatum zur Rente? und somit die Abzüge?

    Leider hat es mich gesundheitlich erwischt, einer Tätigkeit könnte ich zur Zeit nicht nachgehen.

    Oder ist es besser gleich in Rente zu gehen? Ich erhalte den Höchstsatz ALG1 weil ich über der Bemessungsgrenze verdient habe.

    Danke für die Hilfe

  • Referat Janders
    Finanzgenie (Ehrenmitglied)
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    • 24. Januar 2022 um 22:02
    • #2

    Hallo.

    Falls Krankengeld gezahlt wird, würde der Anspruch auf Arbeitslosengeld zunächst weiterbestehen. Daher könnte man den Renteneintritt weiter aufschieben. Ggf. wäre zu vergleichen wie hoch die Rente bzw. die Entgeltersatzleistungen wären. Jeder Monat, um den man den Rentenbeginn aufschiebt, erhöht die Rente durch die zusätzlichen Einzahlungen und den niedrigeren Abschlag.

    Ggf. wäre ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung sinnvoll, da diese aus Aspekten der Rentenberechnung am günstigsten wäre.

    Bei Vorliegen eines GdB von mindestens 50 wäre auch die Rente für schwerbehinderte Menschen möglich, mit deutlich niedrigeren Abschlägen als die Rente für langjährig Versicherte.

    Beratung durch einen Sozialverband wäre anzuraten.

  • monstermania
    Finanzgenie (Ehrenmitglied)
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    • 25. Januar 2022 um 08:52
    • #3
    Zitat von Ella2017

    Oder ist es besser gleich in Rente zu gehen?

    Diese Frage kannst Du Dir nur selbst beantworten!

    Hier wird der rein rechnerische Aspekt dieser Entscheidung beleuchtet: Gesetzliche Rente mit 63 ist immer die richtige Entscheidung - Finanzen? Erklärt! (finanzen-erklaert.de)

    Andererseits könntest Du mit 64 und 2 Monaten die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen (>45 Jahre Versicherungszeit, Jahrgang 1959). Bei der Rente mit 63 würdest Du genau so behandelt wie Jemand, der regulär bis 66 und 2 Monate arbeitet und daher 11,4% Abschlag auf die Altersrente in Kauf nehmen.

    Der Vorschlag von Referat Janders mit der Beratung erscheint mir daher absolut sinnvoll.

  • t_dintner
    Schatzmeister:in
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    • 25. Januar 2022 um 11:30
    • #4

    Hallo,

    Frage 1

    Das Krankengeld wird in Höhe des Alg 1 gezahlt.

    Frage 2

    Das Alo.geld endet am 30.11. Der Bezug von KG 'verlängert' diesen Zeitraum nicht. Du bekommst aber ja aktuell Krankengeld.

    Das Krankengeld wird max 78 Wochen gewährt. Wenn das Ende der Arbeitsunfähigkeit nach dem 30.11.2022 liegt, fährst du mit Sicherheit besser, wenn die Rente erst mit dem Wegfall der Arbeitsunfähigkeit bzw. nach spätestens 78 Wochen (bei dauerhafter Auf) beginnt.

    In diese Richtung solltest du dich wie oben erwähnt beraten lassen.

    GRUß TOM

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Schlagworte

  • ALG1
  • Rente
  • Krankengeld
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