DKB | Führt das Annehmen der Debitkarte zum Akzeptieren des Verwahrentgelts

  • Hallo zusammen,


    in meinem DKB Postfach fand sich ein Angebot für die DKB-Debitkarte, das Vertragsangebot zur Karte würde ich annehmen durch die Aktivierung und PIN-Vergabe für die Karte. Ich bin bei der DKB Bestandskunde und habe bisher geänderten Gebührenbedingungen nicht zugestimmt, um kein Verwahrentgelt zahlen zu müssen. Nun ist für mich absolut intransparent, ob ich diesem Verwahrentgelt durch Annahme der Debitkarte quasi durch die Hintertür zustimme. Hat da jemand von euch eine Ahnung, da das Angebot in der Hinsicht für mich absolut unübersichtlich ist?


    Viele Grüße und danke schonmal vorab :)

  • Hi Helmut,


    danke für deine Antwort, habe mich nun nochmal ausführlicher mit dem Thema beschäftigt.

    Für die Aktivierung der Debitkarte muss ich eine Wunsch-Pin vergeben. Wenn ich dies tue, zwingt mich die DKB einen Haken beim Feld "Ich erkläre mich mit den im Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkund*innen der DKB AG ausgewiesenen Entgelten für die Hauptleistungen und darüber hinausgehende Zusatz- und Nebenleistungen ausdrücklich einverstanden." zu setzen. Das heißt ohne Zustimmung zum Verwahrentgelt ab 25TEUR gibt es keine Debitkarte und somit ist das Konto kaum nutzbar.


    Damit wird das Verwahrentgelt quasi durch die HIntertür eingeführt. Ich bin überrascht, dass sich dazu noch niemand geäußert hat.

  • Nein, auf das Geld könnte ich während der vereinbarten Laufzeit auch nicht zugreifen zB für größere Anschaffungen oder?


    Mir geht es hier aber -abgesehen von den Kosten- auch um die Art und Weise wie mit den Kunden umgegangen wird.

  • Nein, auf das Geld könnte ich während der vereinbarten Laufzeit auch nicht zugreifen zB für größere Anschaffungen oder?

    Tagesgeld ist auch "Termingeld"... Verfügbarkeit bei ordentlichen Banken ist "täglich".



    Mir geht es hier aber -abgesehen von den Kosten- auch um die Art und Weise wie mit den Kunden umgegangen wird.

    Da kenne ich 2 Möglichkeiten: Tolerieren oder kündigen ;)

  • "Ich erkläre mich mit den im Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkund*innen der DKB AG ausgewiesenen Entgelten für die Hauptleistungen und darüber hinausgehende Zusatz- und Nebenleistungen ausdrücklich einverstanden."

    Steht denn im PLV überhaupt etwas zu Verwahrentgeld?

    In den FAQ steht meine ich, das PLV und Verwahrentgelte eigentlich entkoppelt sind.


    Ich hab vor kurzem den aktuellen Preisen und Bedingungen im Banking zugestimmt, warum muss ich jetzt noch einmal meine Zustimmung erteilen?



    Die Zustimmung zu den aktuellen Preisen und Bedingungen, die Sie über eine Vorschaltseite im Banking erteilt haben, beinhaltete nicht die Vereinbarung zum Verwahrentgelt. Dies sind zwei juristisch voneinander getrennte Vorgänge, für die jeweils eine Zustimmung nötig ist. Wir bitten Sie daher, dieser Vereinbarung separat zuzustimmen, indem Sie in Ihrem Banking auf die Meldung über dem Finanzstatus klicken und anschließend das Online-Formular absenden.

  • Was sollen denn die Banken machen...?

    Diese Situation rechtfertigt aber nicht, dass die bösen Banken Zustimmungen von hinten durch die Brust ins Auge einholen. Ich meine, einer der Vorstände hätte ruhig mal bei den Kunden anrufen können, um ihnen die Situation zu schildern und die geänderten Bedingungn vorzulesen und zu erklären.

  • Das Verwahrentgelt gilt m.E. erst ab Kontoeröffnung 10.11.2021, frühere Kontoeröffnungen beinhalten ein Verwahrentgelt ab 50.000 oder 100.000 (es sei denn, es besteht eine individuelle Vereinbarung.

    siehe hier: https://www.dkb.de/groups/pres…semitteilungen/pm_211108/


    Im PLV ist das auch explizit fixiert: "Das Verwahrentgelt gilt für alle nach dem 10.11.2021 neu abgeschlossenen Verträge sowie für bestehende Konten und Karten, soweit eine entsprechende Individualvereinbarung getroffen wurde. Bestimmungen zu Verwahrentgelten aus früheren Versionen des Preis- und Leistungsverzeichnisses für Privatkund*innen in der zuletzt vereinbarten Fassung sowie aus vergangenen Individualvereinbarungen behalten ihre

    Gültigkeit, sofern sie mit den vorliegenden Regelungen nicht geändert werden."

  • Das Verwahrentgelt gilt m.E. erst ab Kontoeröffnung 10.11.2021, frühere Kontoeröffnungen beinhalten ein Verwahrentgelt ab 50.000 oder 100.000 (es sei denn, es besteht eine individuelle Vereinbarung.

    siehe hier: https://www.dkb.de/groups/pres…semitteilungen/pm_211108/


    Im PLV ist das auch explizit fixiert: "Das Verwahrentgelt gilt für alle nach dem 10.11.2021 neu abgeschlossenen Verträge sowie für bestehende Konten und Karten, soweit eine entsprechende Individualvereinbarung getroffen wurde. Bestimmungen zu Verwahrentgelten aus früheren Versionen des Preis- und Leistungsverzeichnisses für Privatkund*innen in der zuletzt vereinbarten Fassung sowie aus vergangenen Individualvereinbarungen behalten ihre

    Gültigkeit, sofern sie mit den vorliegenden Regelungen nicht geändert werden."

    Ah super, danke. Die Fußnote zum Verwahentgelt habe ich nicht gesehen. Nur was bedeutet dann konkret "behalten ihre Gültigkeit, sofern sie mit den vorliegenden Regelungen nicht geändert werden."? Die Zustimmung zu dem PLV wäre dann eine entsprechende Änderung oder nicht?

  • Was ist denn bei Dir herausgekommen? Ich habe ebenfalls meine neue Debitkarte erhalten und stehe vor der Aktivierung... Führt das Annehmen der Debitkarte tatsächlich zum Akzeptieren des Verwahrentgelts? Viele Grüße :)

  • Das Verwahrentgelt gilt m.E. erst ab Kontoeröffnung 10.11.2021, frühere Kontoeröffnungen beinhalten ein Verwahrentgelt ab 50.000 oder 100.000 (es sei denn, es besteht eine individuelle Vereinbarung.

    Falls es (noch) von Interesse ist; Ich hatte eine Email-Korrespondenz mit DKB in der sie mir versichert haben, dass das Verwahrentgelt ab 25k für mich als Bestandskunde (Kunde schon seit deutlich vor dem 10.11.2021) nicht gilt.


    Ich habe damals die neuen Bedingungen akzeptiert und noch kein Verwahrentgelt leisten müssen, obwohl ich insgesamt (Giro+Tagesgeld) mehr als 25k auf dem Konto habe.

  • Vielen Dank Geizhals für Deine Antwort! Ich habe es soeben auch schriftlich angefragt und möchte es mir vor der Aktivierung ebenfalls bestätigen lassen.

  • So, hier nochmal ein Auszug aus der Mail von DKB von Januar 2022, der es eigentlich ganz gut erklärt:


    "Für Konten und Karten, welche vor dem 03.12.2020 eröffnet wurden, wird aktuell kein Verwahrentgelt berechnet, sofern keine Vereinbarunggetroffen wurde.

    Das Verwahrentgelt wird auf das jeweilige Guthaben berechnet, das den Freibetrag je Konto/Karte übersteigt. Der Freibetrag beträgt:

    • 100.000 Euro für Konten/Karten, die zwischen dem 03.12.2020 und 31.08.2021 eröffnet wurden
    • 50.000 Euro für Konten/Karten, die zwischen dem 01.09.2021 und dem 09.11.2021 eröffnet wurden
    • 25.000 Euro für Konten/Karten, die ab dem 10.11.2021 eröffnet wurden
    • abweichende Vereinbarungen sind möglich

    Das Eröffnungsdatum Ihres Kontos können Sie jederzeit im Finanzstatus unter "Details" einsehen."


    Ich hoffe, das trifft immer noch zu und hilft dem ein oder anderen. :saint:

  • Evtl. interessant :saint::


    Ich habe telefonisch bei der DKB nachgefragt, man kann die "alte" / "richtige" Kreditkarte trotz Aktivierung der Debit-Karte noch weiterhin nutzen bis die Zeit für die Kartenentscheidung (sehe ich in der App) abgelaufen ist.


    Danach wird die "richtige" Kreditkarte dann automatisch gekündigt, falls man sich nicht aktiv für die kostenpflichtige entscheidet.