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  • Gh?!21PTyX
  • 11. Februar 2022 um 12:22
  • Erledigt
  • Gh?!21PTyX
    Neuling
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    2
    • 11. Februar 2022 um 12:22
    • #1

    Die Banken erheben ab einem gewissen Freibetrag Negativzinsen in Höhe von 0,5 %. Ich habe gehört, dass eine solche Praktik

    nicht zulässig ist, da solche Aufwendungen bereits mit den Kontogebühren abgegolten sind. Ensprechende Rechtssprechung

    wäre mittlerweile ergangen.

    Die Frasage meinerseits wäre, ob eine solche Verfahrensweise zulässig ist und welche Möglichkeiten bestehen, hiergegen

    vorzugehen.

  • JDS
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    • 11. Februar 2022 um 12:53
    • #2
    Zitat von Gh?!21PTyX

    Ich habe gehört...

    Es kommt immer auch darauf an, wo man sich herumtreibt... ab und an hört man auch Scheißhausparolen ;)

    Mit ist nichts bekannt, dass das Verwahrentgelt (Negativzins) bereits mit den Kontoführungsgebühren abgegolten sein soll.

    Zitat von Gh?!21PTyX

    welche Möglichkeiten bestehen, hiergegen

    vorzugehen.

    Sehr wirksam dürfte sein, sich vor der jeweiligen Bank anzuketten und in den Hungerstreik zu gehen. Man könnte aber auch Papiertaschentücher zerknüllen, sie auf den Boden werfen und anschließend darauf trampeln und gleichzeitig Ausrufe des großen Unmuts tätigen.

    Weitaus weniger aufwändig erscheint mir, mit Beträgen, die über die Freibeträge hinaus gehen, auf weitere Bankverbindungen auszuweichen und auch dort unterhalb der Freigrenzen zu bleiben. Alternativ bieten sich auch Termingeldkonten an.

  • LebenimSueden
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    • 11. Februar 2022 um 13:17
    • #3

    Ob das zulässig ist, werden die Gerichte entscheiden. Meine Erwartung wäre, dass die Gerichte mit der Entscheidung in letzter Instanz so ca 5 Jahre durch sind nachdem die letzte Bank den Negativzins abgeschafft hat.

    In der Zwischenzeit gibt es verschiedene Möglichkeiten dem zu entgehen

    - andere Bank suchen

    - auf mehrere Banken verteilen

    - Festgeld

    - Staatsanleihen mit Negativzinsen und Kursrisiko

    - Geld investieren in Aktien/Immobilien/Gold/Bitcoin/seltenen Whisky/...

    - vorzeitig vererben

    - an eine Organisation spenden die man gerne unterstützen möchte

    - die eine Hälfte für Alkohol, schnelle Autos und Frauen ausgeben und den Rest einfach verprassen ;)

  • Online
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    • 11. Februar 2022 um 16:07
    • #4

    Hallo.

    Wenn die Bank "Palettenmiete" bei der EZB zahlen muss, dann fürchte ich, dass das Vorgehen der Banken rechtlich nicht zu beanstanden ist. Sollte dem doch so sein, dann vermute ich, dass die von LebenimSueden genannte Zeitschiene wohl zutreffend sein wird.

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Schlagworte

  • Negativzins
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