Es ist auch nicht die Hauptberuflichkeit, die ich als kritsch ansehe.
Energiepreispauschale für Selbständige - Frage
-
Ceranfeld -
26. März 2022 um 09:43 -
Erledigt
-
-
Na, dann bleibt ja eigentlich nur das Stichwort "Scheinselbständigkeit" übrig.
-
„Im September 2021 hatte ich hauptberuflich Urlaub. Somit war ich 26 Tage je 10 Stunden selbständig tätig.“
Weiß das der hauptberufliche Arbeitgeber? Der Urlaub ist ja eigentlich nicht dafür gedacht, dass man da arbeitet, zumal wenn es 10 Stunden tägliche Erwerbsarbeit sind. -
Gemäß unserem Tarifvertrag habe ich dies dem Arbeitgeber vor der Einstellung mitgeteilt.
Der Arbeitgeber kann in unserer Branche keinen Nebenjob verbieten, sofern dieser nicht in der gleichen Branche ist.
-
Den Job selbst nicht, aber er könnte dir verbieten im Urlaub da zu arbeiten, weil du ja sonst keine Erholung hat. Da gab es letztens doch ein Video oder Podcast von Saidi von, meine ich
Allerdings wenn dein Chef es explizit nicht verboten hat....
-
Nochmals: Er kann es nicht verbieten.
Zudem: Krankheitstage: 0
Fehlzeiten: 0
-
-
Ich brauch' die Firma nicht. Die Firma braucht mich.
Eigentlich wollte ich die Tätigkeit zum 31.12.2021 beenden.
-
Liebe Moderation,
kann man einen Beitrag, wenn die Diskussion derart vom ursprünglichen Thema abgedriftet ist, dass eine sinnvolle Beantwortung nicht mehr zu erwarten ist, eigentlich auch löschen oder irgendwie einschränken? Ich kriege dauernd Benachrichtigungen über neue Beiträge, ohne dass mir diese weiterhülfen.
Danke!
-