• Ich fühle mich als Opfer eines korrupten Notars. Der Notar hat Falschbeurkundung zu meinem Nachteil begangen. Das ist eine Straftat. Ich kann die Falschbeurkundung beweisen. Da ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Ich wollte mal fragen, ob jemand schon ein ähnliches Problem hatte. Die Notarkammer schreibt zwar, sie ist für das Fehlverhalten von Notaren zuständig. Die Notarkammer wird aber von den Notaren finanziert. So kann die Notarkammer nicht neutral sein.

    Freundliche Grüße

    Altsachse

  • Freunde von uns hatten einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragt, der sie beraten und vertreten hat. Es ging um die offensichtliche Falschbeurkundung in einer Erbschaftsangelegenheit.

    Viel Erfolg und Glück (auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand),

    Alabama

  • Hallo.

    Für die Verfolgung von Straftaten, z. B. Falschbeurkundung, haben wir Polizei bzw. Staatsanwaltschaft als Anlaufstellen.

    Die Notarkammer ist ja eher für überhöhte Rechnungen oder Falschberatungen eines Notars zuständig.

    Am Ende wird es wohl darum gehen, wer was beweisen kann.

  • Erwarte nicht zu viel von der bundesdeutschen Justiz.

    Ist das lediglich eine Latrinenparole auf Stammtischniveau, oder gibt es für diesen „Rat“ eine profunde Begründung? Oder anders gefragt: Von der Justiz in welchem anderen Land würdest Du denn mehr erwarten als von der deutschen?

    (Und nein, ich bin nicht in der Justiz tätig; ich bin nicht mal Jurist.)

    Freunde von uns hatten einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragt, der sie beraten und vertreten hat.

    Für die Verfolgung von Straftaten, z. B. Falschbeurkundung, haben wir Polizei bzw. Staatsanwaltschaft als Anlaufstellen.

    Je nach dem, wie komplex die Lage der Dinge ist, würde ich - auch im Hinblick auf mögliche zivilrechtliche Ansprüche - ggf. Beratung durch einen Anwalt nehmen: auch, wenn dafür, den Notar strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, eine Anzeige ausreichen würde. Als Anwalt könnte - je nach Fragestellung - außer einem ausgewiesenen Strafrechtler auch ein Verwaltungsrechtler oder ein auf Mietrecht oder Was-auch-immer spezialisierter Anwalt ein guter Ansprechpartner sein.

  • Ich bedanke mich erst mal für die Beiträge. Mir ist eigentlich nicht daran gelegen jemanden in die Pfanne zu hauen. Andererseits ist mir daran gelegen derartigen Gesetzesverletzern das Handwerk zu legen. Ich möchte andere Beteiligte vor derartigen Personen schützen.

    Gruß

    Altsachse

  • Ich fühle mich als Opfer eines korrupten Notars. Der Notar hat Falschbeurkundung zu meinem Nachteil begangen. ...... Altsachse

    Hallo Altsachse,

    wir sollten uns mal telefonisch oder per Email austauschen.

    Ich mache zZ Auskunftsansprüche geltend gg. einen Notar, etwa gemäß desselben Prinzips wie im Erbrecht als enterbter Pflichtteilsberechtigter, der ein Nachlassverzeichnis vom Erben anfordert.

    In meinem Fall wurden zu ein Testament von meinem verstorbenen Vater angeblich Fotobeweise von Verletzungen aus einem Streit beim Notar hinterlegt, die es aber gar nicht gibt, weil es die Tat nicht gab, und die mich nun enterben sollen und mir somit einen erheblichen Schaden zufügen. Nach dem Streit haben wir uns aber versöhnt und mein Vater hat mir eine Generalvollmacht ausgestellt, das heisst, der Notar MUSS - trotz aller Befangenheit zu seinem Mandanten - dem Auftrag des Stellvertreters als Generalbevollmächtigter seines ex Mandaten (meines ex Gegners) nachkommen. Da der Notar ablehnt, ist also was faul.

    Kurz: es gibt keine Foto... Damit ist es eine Falschbeurkundung.

    Ich mache daher von meinem Anspruch des Auskunftsrechtes zunächst Gebrauch. Kommt er der Auskunftspflicht nicht nach, dann erfolgen nach 3 Versuchen (Handelsrecht) Beschwerde bei Kammer, Anfrage zur Haftpflichtversicherung, Festsetzung eines Schadensersatzbetrages, Mahnung, Verzug, Rechnung und ggf Auskunftsklage unter Eid. Und zuletzt sorge ich für das Ende der Kanzlei und Pfandung von Vermögen durch Zwangsvollstreckung.

    Schweigt der Notar, obwohl er dazu verpflichtet ist Auskunft zu erteilen, und stellt sich obendrein ein Betrug heraus (festgestellt durch meine Deklaration und sein Schweigen oder Verweigern von Auskunft) macht er sich neben Schadensersatz auch strafbar. Ob fahrlässig oder vorsätzlich lasse ich hier offen. Eine Auskunftsklage vor Gericht würde er dann verlieren (wenn da nicht Willkür und Korruption unter den Krähen herrschen sollte).

    Grundsätzlich weiß ich wie man (bis zu einem gewissen Grad) vorgeht. Mich interessieren aber deshalb auch Kontakte und Erfahrungen anderer Betroffener um sich zu ergänzen.

    Schön wäre es, wenn jemand abgeschlossene Verfahren hat - ggf mit Erfolgserlebnis. Aber auch Fehler sind wichtig zu wissen. Es geht um VIEL Geld, um Existenzen und ggf LEBEN. Und ich sehe es nicht ein, daß diese Bande von meinem Geld aufs Urlaubskreuzfahrtschiff geht und ich zuhause bleibe....

    Also packen wirs an !?

    Schreibt mir direkt an

    Ichwillswissen at ist-einmalig.de

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