Hallo, wir wohnen zur Miete und haben einen Gastank den wir uns mit unserem Vermieter teilen. Die Gasbeschaffung erfolgt über den Vermieter. Der Verbrauch wird mittels Zähler genau zugewiesen. Leider finde ich keine Informationen wie in so einem Fall die Gaspreisbremse und die Erstattung für den Dezember funktionieren soll. Meine Fragen wäre: wer muss in so einem Fall, wo und (bis) wann Anträge stellen damit wir auch etwas bei der Verteilung unserer Steuergeldern abbekommen? Falls jemand da belastbare Quellen hat wäre ich für entsprechende Hinweise dankbar.
Gaspreisbremse bei Gastank
- Schoko3
- Erledigt
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Erzähl keinen Quatsch. Erdgas im Tank gibt es nicht. Und selbst wenn, die Subventionierung gilt ausdrücklich nur für "leitungsgebundenes Gas". Wenn es bei dir aber um Flüssiggas geht, dann solltest du vielleicht überlegen, ob so eine Frage nicht etwas unverschämt ist. Wer Erdgas bezieht, zahlt heute fünf bis achtmal so viel wie vor einem Jahr. Wer Strom bezieht, zahlt doppelt bis dreimal so viel, wer mit Holz heizt, zahlt doppelt so viel und wer mit Öl heizt immer noch 80 Prozent mehr als vor einem Jahr. Flüssiggas ist nur ungefähr 15 Prozent teurer als letztes Jahr. Meinst du wirklich, dass ausgerechnet du zu denen gehörst, die sich zur Zeit darüber Gedanken machen müssen, wie sie es anstellen können,
... damit wir auch etwas bei der Verteilung unserer Steuergeldern abbekommen ...
Wir heizen übrigens auch mit Flüssiggas. Und ich beschwere mich nicht darüber, dass der Tank voll ist und wir uns bis Ende 2023 keine Gedanken über Versorgungssicherheit oder explodierende Kosten machen müssen.
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Mich ärgert diese Forderungsmentalität inzwischen. Ich nehme ja selbst gerne alles mit, was der Staat ausschüttet, aber man muss nicht ohne Not auch noch danach schreien und dabei so tun, als wäre man der hilfsbedürftigste Mensch überhaupt. Ich hatte hier schon mal durchgerechnet, wieviel Flüssiggas derzeit pro kWh kostet:
Als Ergänzung und zur Einordnung für die Mitleser, die im Thema Flüssiggas nicht so bewandert sind: 1 Liter Propan/Butan flüssig (also im Druckbehälter) wird gemeinhin mit dem Faktor 3,93 in m3 gasförmig, also so, wie es in Heizung verbrannt wird, umgerechnet. Ein Preis von 0,65 € pro Liter entspricht also einem Preis von ca. 0,165 € für einen m3 Propan/Butan in gasförmigem Zustand. Der Brennwert von Flüssiggas ist aber deutlich höher als der von Erdgas, der liegt für Flüssiggas bei 26 bis 28 kWh pro m3, für Erdgas (H-Gas) bei 10 bis 12 kWh pro m3. Bezogen auf die kWh Brennwert kostet Flüssiggas also zur Zeit ca. 6 Ct. pro kWh. Erdgas kostet aktuell doppelt bis dreimal so viel oder noch mehr.
Propan/Butan hat nichts mit Erdgas gemein, sondern ist ein (hochwertiges) Abfallprodukt aus der Erdölraffinerie. Und anders als beim Fahrzeugkraftstoff ist der Markt intakt und es gibt echten Wettbewerb unter einer Vielzahl von Anbietern. Den Verbraucher freut es in der derzeit schwierigen Zeit. Auch und gerade deshalb, weil heizen mit Flüssiggas in der Vergangenheit eigentlich immer teurer war als mit Erdgas oder Heizöl. Zur Zeit ist es erstmals anders und wer da auch noch laut schreiend beklagt, kein Geld vom Staat zu bekommen, bei dem stimmt irgend etwas mit dem Kompass nicht.
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Hallo zusammen,
zuerst einmal vielen Dank für eure Antworten.
@R.F. Kurz zu deinen "Ausführungen" ein paar Stellungnahmen:
Erzähl keinen Quatsch. Erdgas im Tank gibt es nicht.
Sehr freundliche Einleitung. Und für jemanden der hier über 300 Einträge verfasst hat anscheinend selbstverständlich jemanden direkt so angehen zu können. Wirft für mich ein fragwürdiges Licht auf dieses Forum. Interessanterweise finde ich auch nach dreimal lesen kein Wort von Erdgas in meinem Text.
Und selbst wenn, die Subventionierung gilt ausdrücklich nur für "leitungsgebundenes Gas
Sehr interessant - genauso solche Informationen suche ich. Allerdings wäre dann auch ein Link hilfreich der mir das bestätigt.
Zitat Wenn es bei dir aber um Flüssiggas geht, dann solltest du vielleicht überlegen, ob so eine Frage nicht etwas unverschämt ist.
Ich bin in einer freiheitlich demokratischen Kultur aufgewachsen in der es keine dummen oder unverschämten Fragen gibt. Wenn man eine Frage, die sachlich in einem Forum formuliert wird, mit so einer Antwort quittiert, sollte man sich vielleicht fragen ob man die grundlegenden Regeln des Anstands erlernt hat.
Wer Erdgas bezieht, zahlt heute fünf bis achtmal so viel wie vor einem Jahr.
Das stimmt nur bei denen die kurzfristig laufende Verträge abgeschlossen haben oder unglücklicherweise einen Vertrag haben der grade jetzt abgelaufen ist. Alle anderen können zur Zeit noch zu alten Preisen Gas beziehen. Und das sind nicht wenige.
Wer Strom bezieht, zahlt doppelt bis dreimal so viel, wer mit Holz heizt, zahlt doppelt so viel und wer mit Öl heizt immer noch 80 Prozent mehr als vor einem Jahr.
Ja - Strom beziehen wir auch - und vermutlich fast jeder in der Bundesrepublik. Insofern das perfekte Argument, dass wir irgendwie alle betroffen und bei keinem "der Kompass nicht stimmt".
Flüssiggas ist nur ungefähr 15 Prozent teurer als letztes Jahr.
Interessante Aussage. Dazu folgende Gedankengänge:
1.Flüssiggas kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft werden. Dies kann mal dazu führen das man Glück hat oder auch nicht (ähnlich wie z.B. auch bei Leuten deren Gasvertrag ausgelaufen ist). Die Preisdifferenz kann daher schon aus diesem Grund sehr unterschiedlich und deutlich höher als 15% ausfallen.
2. Je nach Größe des Gastank, ist man ggf. auch gezwungen im Winter den Gas erneut füllen zu lassen (z.B. bei uns der Fall, da 3 Parteien den Tank nutzen und er daher meistens max. 3-4 Monate ausreicht). Damit kommt man zwangsweise in den "Genuss" hoher Preise. Jeder der sich hier nicht auskennt, kann sich die Preiskurven ansehen. Im Winter zahlt man teilweise nochmal das doppelte, des schon gestiegenen Preises...
3. Als Mieter kann ich weder den Einkaufszeitpunkt noch die Größe des Tanks oder andere Faktoren des Preises bestimmen. Ich könnte natürlich im Sommer heizen damit ich den Tank dann wieder vor dem Winter auffüllen kann - aber bei den Schildbürgern soll schon kein Platz mehr sein. Wenn mein Vermieter also ungünstig einkauft bin ich genauso dumm dran, wie ein "normaler" Gaskunde, dessen Stadtwerk / Vorlieferant sich verzockt hat.
Meinst du wirklich, dass ausgerechnet du zu denen gehörst, die sich zur Zeit darüber Gedanken machen müssen, wie sie es anstellen können,
Ja meine ich. Manchmal kann die Antwort so einfach sein...
Wozu gibt es Finanztip? Um sich über Finanzen auszutauschen. Und da gehört neben Geld sparen auch dazu, zu schauen wie man das, was der Staat verteilt bekommt (wenn es einem zusteht). Nicht mehr und nicht weniger. Und wenn es jemanden dreckig geht, dann tut mir das leid - aber sich deswegen für sich und seine Familie keine Gedanken zu machen, halte ich nicht nur für einfältig, sondern sogar für dumm. Nebenbei bemerkt, kennst du weder mich noch meine finanzielle Situation und kannst daher überhaupt nicht abschätzen ob ich (aus deiner Sicht) zu denen gehören sollte, die sich diese Fragen stellen.
Wir heizen übrigens auch mit Flüssiggas. Und ich beschwere mich nicht darüber, dass der Tank voll ist und wir uns bis Ende 2023 keine Gedanken über Versorgungssicherheit oder explodierende Kosten machen müssen.
Glückwunsch zu einem großen Tank. Wie bereits beschrieben habe ich diese Möglichkeit und Sicherheit nicht. Ich denke, dass wir im Januar die nächste Tankladung brauchen werden - also keine Sicherheit bis Ende 2023 haben. Daher tust du recht daran dich nicht zu beschweren - aber unrecht daran dich mit anderen (von denen du so gut wie nichts weißt) zu vergleichen.
Schoko3 wird jetzt vermutlich den Ball ganz flach halten, bevor er nochmal so eine Steilvorlage liefert wie vorhin.
Was mit diesem Text wohl widerlegt sein dürfte
Ich kann in meinem Text keine Steilvorlage erkennen. Finde es aber sehr interessant, dass man so einen Abschnitt verfasst, anstatt den Vorredner an seine gute Kinderstube zu erinnern und dann inhaltlich auf die Frage einzugehen.
Mich ärgert diese Forderungsmentalität inzwischen. Ich nehme ja selbst gerne alles mit, was der Staat ausschüttet, aber man muss nicht ohne Not auch noch danach schreien und dabei so tun, als wäre man der hilfsbedürftigste Mensch überhaupt. Ich hatte hier schon mal durchgerechnet, wieviel Flüssiggas derzeit pro kWh kostet:
Propan/Butan hat nichts mit Erdgas gemein, sondern ist ein (hochwertiges) Abfallprodukt aus der Erdölraffinerie. Und anders als beim Fahrzeugkraftstoff ist der Markt intakt und es gibt echten Wettbewerb unter einer Vielzahl von Anbietern. Den Verbraucher freut es in der derzeit schwierigen Zeit. Auch und gerade deshalb, weil heizen mit Flüssiggas in der Vergangenheit eigentlich immer teurer war als mit Erdgas oder Heizöl. Zur Zeit ist es erstmals anders und wer da auch noch laut schreiend beklagt, kein Geld vom Staat zu bekommen, bei dem stimmt irgend etwas mit dem Kompass nicht.
Wenn man selbst...
- Forderungen ließt, wo stattdessen Fragen stehen
- selbst gerne alles mitnimmt was der Staat ausschüttet, aber
- bei anderen, die eine Frage dazu stellen, Schreie hört
- diesen Menschen dann eine vorgespielte Hilfsbedürftigkeit unterstellt
... dann stimmt bei einem tatsächlich "irgend etwas mit dem Kompass" nicht.
Insofern: Nochmal vielen Dank für die Antworten. Leider haben Sie bis auf den einen kleinen Satz (die Subventionierung gilt ausdrücklich nur für "leitungsgebundenes Gas"), der nicht belegt wurde, für mich wenig Informatives / Hilfreiches, dafür aber jede Menge Unterstellungen und gefühlte Anfeindungen hervorgebracht. Vielleicht war das die größte Erkenntnis aus den bisherigen Beiträgen. Ich bin gespannt wie es weitergeht...
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Hallo allerseits,
Leider finde ich keine Informationen wie in so einem Fall die Gaspreisbremse und die Erstattung für den Dezember funktionieren soll.
Einmal zurück zur Ausgangsfrage. Vom mündigen Bürger erwarte ich schon, dass er sich über die Basics selbst informiert. Zur Dezemberentlastung gibt es ein Gesetz -
Gesetze über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG) https://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/BJNR205100022.html,
dass alle Fragen beantwortet und zur Gaspreisbremse bisher Absichtserklärungen. Das Gesetz ist in Arbeit. Falls die LPG- Nutzer etwas vom Steuerkuchen abhaben möchten, sollten sie sich an die politischen Verantwortlichen wenden. Das Forum ist wohl hier der falsche Platz.
Gruß Pumphut
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https://www.bmwk.de/Redaktion/…trom-gaspreis-bremse.html
Da gibt es ein PDF:
"Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften"
Flüssiggas ist also aktuell nicht Teil der Gaspreisbremse. Inwiefern der Vermieter später auf Härtefallregelungen zugreifen kann, ist m.E. noch nicht geregelt.
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Meine demokratische Meinung zum Thema, hier gibt nicht der Staat Geld für Hilfen, er verteilt die Steuereinnahmen der Unternehmen und Bürger um. Dabei ist es legitim zuerst denen unter die Arme zu greifen die von der Energiekostenexplosion am meisten betroffen sind. Das sind eindeutig die Gas- und Stromkunden, wenn andere Energie (Flüssiggas, Fernwärme, Holz usw.) nicht so stark betroffen sind, kann man darauf verzichten, zumal Bedürftige noch andere Möglichkeiten haben, weitere Hilfen zu bekommen. Für mich ist ein Problem bei vielen in Deutschland, Steuern auf Teufel komm raus zu sparen, andererseits bei möglicher Unterstützung genau aus dem Topf, die Hände möglichst mehrfach aufzuhalten - finde den Fehler....
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Danke euch für die Antworten und insbesondere für die beiden Links.
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Für mich ist ein Problem bei vielen in Deutschland, Steuern auf Teufel komm raus zu sparen, andererseits bei möglicher Unterstützung genau aus dem Topf, die Hände möglichst mehrfach aufzuhalten - finde den Fehler....
Ein Stück weit kann man schon argumentieren: Wenn ich schon Steuern zahlen muss, und das nicht zu knapp, will ich wenigstens auch mal was davon haben, wenn die verteilt werden … ? Aber grds. hast Du natürlich recht. ?
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Flüssiggas kann zur Zeit übrigens besonders günstig gekauft werden, weil es von vielen Händlern mit 7% Umsatzsteuer geliefert wird. Das geht zurück auf eine Aussage im BMF-Schreiben vom 25.10.2022, in dem die Details der Umsatzsteuersenkung für Gas erläutert werden. Dort heißt es, die Absenkung auf 7% würde "ebenso" für Gaslieferungen per Tankwagen gelten. Das hat der Verband der Flüssiggashändler dankend aufgenommen und empfiehlt, Flüssiggas mit 7% Umsatzssteur zu liefern. Viele Händler verfahren dann auch nach dem Motto, wenn das BMF das abgesegnet hat, dann berufen wir uns darauf und machen das so. Blöd daran ist nur, dass die BMF-Aussage im Widerspruch zum klaren und unmissverständlichen Gesetzeswortlaut steht. Im Umsatzsteuergesetz steht nämlich, dass der Satz von 7% nur für die Lieferung von "Gas aus dem Erdgasnetz" gilt. Und in der Gesetzesbegründung war genauso unmissverständlich erläutert worden, dass die Absenkung ausdrücklich nicht für Gaslieferungen durch Tankwagen gelten soll.
Flüssiggaskunden freut es. Flüssiggashändler gehen ein gewisses Risiko ein, denn ob die falsche Ausssage des BMF eine rechtliche Wirkung hat, wird wohl erst irgend wann vor Gericht entschieden werden und das ist in Umsatzsteuersachen letztlich beim EuGH. Aber für den steuerzahlenden Staatsbürger ist schlimm, welche Unfähigkeit da offenbar inzwischen in den Führungsebenen der Ministerien versammelt ist. Und wenn ich der verantwortliche Abteilungsleiter im Finanzministerium wäre, würde ich schon mal mit der Haftpflichtversicherung klären, für wieviele Milliarden Vermögensschaden in so einem Fall Deckung besteht.
Und zum Preis: Mit der "Umsatzsteuersenkung" ist Flüssiggas aktuell nur noch ungefähr 10% teurer als im Sommer 2021. Das ist weniger als die allgemeine Inflationsrate. Klar, man hätte es immer gerne noch günstiger, aber andere haben beim Energiebezug derzeit ganz andere Probleme.
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Hallo R.F.,
Und wenn ich der verantwortliche Abteilungsleiter im Finanzministerium wäre, würde ich schon mal mit der Haftpflichtversicherung klären, für wieviele Milliarden Vermögensschaden in so einem Fall Deckung besteht.
Das ist ja das Drama, es besteht keinerlei Haftpflichtversicherung für Behörden und Ministerien. Logisch konsequent, da es die Staatshaftung so gut wie nicht gibt. Im extremen Ausnahmefall haftet der Beamte, der es versaubeutelt hat. Seine Diensthaftpflichtversicherung – soweit vorhanden, dürfte höchstens eine Deckungssumme für reine Vermögensschäden von 1 Mio. Euro haben.
Gruß Pumphut