Von Nissan schon Geld bekommen?
Mit den Bearbeitungsgebühren von Bausparverträgen sieht es derzeit so aus:
Bausparer können sich die Abschlussgebühren nicht erstatten lassen, das hat der BGH bereits 2010 klargestellt. Hat die Bausparkasse aber neben den Abschlussgebühren noch eine Bearbeitungsgebühr für das Bauspardarlehen kassiert, dann können Kunden diese zurückverlangen, meint die Stiftung Warentest. Ein anders lautendes Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (Az.: 10 U 12/09) sei mit der BGH-Entscheidung hinfällig.