Versteuert werden muss über einem Freibetrag von 801,-€ oder Eheleute 1602,-€, wen es darüber liegt musst due es bei deiner Einkommenssteuer mit angeben.
Allerdings melden die Banken Zinserträge automatisch weiter an son ne Behörde und die informieren dann die Finanzämter.
Es kann allerdings sein das dir die Bank weniger Zinsen erstattet und gleich den 25%igen Teil ans Finanzamt abführt, dann bekommst du dieses Geld bei deiner nächsten Steuererklärung zurück.
Ich glaube nicht, dass es sich bei den Geldern, die wir hier im Forum als Zinsen bezeichnen, tatsächlich um abgeltungssteuerliche (25%) Zinsen handelt. Es geht ja eigentlich um die "Herausgabe des Nutzens" die der BGH erlaubt, und die wir bis zu einem Betrag von maximal 5% über Basiszins einfordern können. Es sind keine Zinsen, die vorher in einem Vertrag festgelegt wurden, wie zum Beispiel bei festverzinslichen Wertpapieren oder bei Sparbuchzinsen, sondern einfach eine Berechnungsgrundlage. Meiner Meinung nach ist die gesamte BG + "Zinsen" normal mit dem Einkommenssteuersatz zu versteuern, sofern die Gesamteinkünfte über 801.- / 1602.- im Jahr liegen.