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Danek fuer die exemplarische Berechnung mit oder ohne BG.
Es ist fuer mich bei meinem weiteren Vorgehen von nicht unerheblicher Bedeutung wie mit der BG und den Zinsen umzugehen ist.
In meinem Fall lag die BG 2004 bei 1536,60 Euro.
Berechne ich den Vertrag mittels der Rechner von Zinsen berechnen einmal mit und einmal ohne BG so ergibt dies eine Differenz von 2197,26 Euro.
Gebe ich diese in den Verzugsrechner ein so ergibt sich eine Gesamtforderung an die Bank von 3546,81 Euro.
Berechne ich lediglich die BG im Verzugsrechner so ergibt sich eine Gesamtforderung von 2480,37 Euro.
Dies ist immerhin ein Unterschied von 1066,44 Euro.
Da das Urteil mich auch etwas verwirrt, frage ich mich welcher Berechnungsmodus ist nun der richtige ?
Die Berechnung von Tengel ist falsch, da würde es ja doppelt verzinst werden. Daher steht ja im Urteil auch um 5% über dem Basiszinssatz, um die entstandenen Schäden damit auszugleichen.In Deinem Fall scheinen mir die 2480 Euro auf den ersten Blick realistisch.