ich lese im netz, bzgl einer für die bank verbindlicher entscheidung eines ombudsverfahrens, unterschiedliche summen (bis 5.000 und 10.000 euro)..
ich hoffe ja auch zweites, denn liegt man (wenn auch nicht über die maßen hoch) über dem mittleren vierstelligen betrag, macht es dann wirklich noch sinn, ggf über den o-mann zu gehen, oder könnte sich die bank auf "unverbindlichkeit" berufen- ergo wäre das dann doch eher ein fall für den anwalt? *es bleibt doch immer spannend hier* LG