zu 'KingDaKa' von heute
Die Einschaltung des Ombudsmannes hemmt auch die Verjährung. Dabei muss aber beachtet werden, dass es sich bei dem angerufenen Ombudsmann tatsächlich um eine anerkannte Schlichtungsstelle handelt, ansonsten hemmt der Antrag an den Ombudsmann nicht. Des weiteren muss es der für die entsprechende Bank/Sparkasse zuständige Ombudsmann sein. Zudem nehmen nicht alle Banken/Sparkassen an dem Schlichtungsverfahren ihres Ombudsmannes teil. Auch in diesem Fall hemmt der Antrag an den Ombudsmann die Verjährungsfrist nicht. Auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW e.V. gibt es einen Download von Kontaktdaten verschiedener Ombudsleute.