Sehr geehrte Damen und Herren, unser Enkelbausparvertrag -siehe Anhang- wurde 2011 mit einer monatlichen Sparsumme von 50,00 € vertraglich festgelegt. Vertragsdauer 18 Jahre. Schlussboni mit Dahrlehensverzicht 2027,80 €. Also ein reiner "Sparplan".
Jetzt sollen -sieheAnhang- wir den Regelsatz von 115,00 € zahlen/ nachzahlen. Ohne Vorwarnung. Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AB" sind von Stand 2008 und so ist der im Kündigungsschreiben u.a. aufgeführte § 2, Absatz 3 nicht vorhanden. Aktualisierungen der AB/ Vertragsbedingungen gibt es nicht. Wir haben noch zwei Enkelverträge, die Sie offensichtlichen noch übersehen.
Zwei Fragen:
1. Kann man diese rüde Vorgehensweise abwehren?
2. Was wird bei Kündigung durch BSK oder durch uns aus unserem Schlussboni/ Abschlussgebühr/ Kündigungsgebühr?
3. Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und bleiben Sie gesund
Peter Fitzenreiter
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