Hallo zusammen,
ein wie ich finde wichtiger Hinweis zur Diskussion: Ich erlaube mir mal, an dieser Stelle unsere Koryphäe Pumphut zu korrigieren.
Tatsächlich ist das Referenzjahr für die Strom- und die Gaspreisbremse NICHT das Jahr 2022. Es zählt vielmehr der Jahresverbrauch, welcher der monatlichen Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag. In den meisten Fällen wird man im September einen Abschlag gezahlt haben, der auf der vorherigen Jahresabrechnung basierte. Das wiederum bedeutet in vielen Fällen: Der Referenz-Verbrauch für die Preisbremse ist der Jahresverbrauch 2021. Beziehungsweise der Verbrauch des Abrechnungsjahres vor September 2022 (zum Beispiel Februar 2021 - Januar 2022).
...
Für Gas trifft das nur begrenzt zu. Da wird in der Tat Referenzwert meistens der Verbrauch in der Heizperiode 2021/2022 sein, also letztlich der Heizgasverbrauch von ca. Oktober 2021 bis April 2022, plus des Gasbedarfs für die Warmwassererzeugung im letzten Ablesezeitraum vor dem 30.09.2022. Wenn der Ablesezeitpunkt aber zufällig im Oktober ist, ist der Verbrauch der Heizperiode 2020/2021 der Referenzwert, weil in dem Fall eben der Ablesewert von Oktober 2021 die Verbrauchsprognose am 30.09.2022 bestimmt hat. 2020/2021 war ein deutlich kälterer Winter als 2021/22 und die Verbrauchswerte lagen locker 20% höher. Also hängt auch da sehr viel von Zufällen ab.
Für Strom trifft das aber gar nicht zu. Da wird auf die jeweils aktuelle Verbrauchsprognose abgestellt. Wer zur Zeit noch einen günstigen Strompreis hat und zufällig das Glück hat, dass der Netzbetreiber immer im Februar den Ableser schickt, der kann zur Zeit seinen Referenzwert noch ordentlich in die Höhe bringen. Inklusive aller Betrugsmöglichkeiten, die sich bieten, wenn bedacht wird, dass die Ableser in der Regel einfach eine Karte zur Selbstmeldung des Zählerstandes in den Briefkasten werfen, wenn sie niemand antreffen.