3D gedruckte Zubehörteile verkaufen

  • Hallo,


    ich bin Student und habe kein Verdienst. Lebe von Erspartem. Kein Arbeitslosengeld, keine Sozialhilfe oder sonst was. Ich beschäftige mich seit Jahren mit 3D Druck und CAD. Nun würde ich gerne selbst meine ausgedruckten Designs verkaufen. eBay, Amazon, usw.


    Ich denke, dass soll erstmal in ganz kleinem Maßstab ablaufen. Noch kann ich schwer abschätzen wieviel ich da verkaufen würde bevor ich losgelegt habe - ich dachte ich muss erst die rechtliche Seite mit dem Finanzamt klären (wo ich mich absolut nicht auskenne).


    Nun geht für Drucken, Versenden, Kundenkontakt usw. schon bestimmt eine Menge Zeit drauf. Ich will also minimalen Aufwand mit Bürokratie. Wie mache ich es am besten? Gewerbe anmelden? Welche Steuern fallen an? Zahle ich mir selbst ein Gehalt? Ändert sich da was an der Krankenversicherung (bin aktuell Selbstzahler bei der AOK). Usw. Usf.


    Vielleicht ist jemand so nett und zeichnet mir einen Weg, wie er das an meiner Stelle machen würde. 1., 2., 3., usw. - dann noch wie es mit der Bürokratie grob aussieht.


    vielen Dank,

    Carsten

  • Ich würde erstmal einen ebay-Account eröffnen. Kostet nix und man merkt schon von ganz alleine, ob und wie das läuft. Wenn es nicht läuft, kann man sich weitere Überlegungen sparen. Und ansonsten ergibt sich auch mit der Zeit alles weitere von selbst.

  • Ich würde erstmal einen ebay-Account eröffnen. Kostet nix und man merkt schon von ganz alleine, ob und wie das läuft. Wenn es nicht läuft, kann man sich weitere Überlegungen sparen. Und ansonsten ergibt sich auch mit der Zeit alles weitere von selbst.

    Ich will da nicht gegen irgendwelche Gesetze verstossen. Wenn ich das extra drucke zum Verkauf, bin ich ja keine Privatperson mehr.


    Oder gibt es eine Möglichkeit, dass eBay die Interaktion mit dem Finanzamt (Abgaben gleich einbehalten) für einen übernimmt?

    Hallo.


    So ziemlich jede/r Stadt/Landkreis verfügt über eine Wirtschaftsförderung, die Gründerberatung vermittelt oder sogar selbst anbietet.

    Vielleicht da einmal nachfragen.

    Danke. Ich schau mich um. Wäre trotzdem toll, wenn jemand mir grob beschreiben könnte wie es ablaufen kann. Sozusagen als Zweitmeinung und Startpunkt für weitere Recherche, damit ich mich dann bei einer Beratung bereits ansatzweise auskenne welche Optionen ich habe.

  • In Stichpunkten:

    Gelegentliche Verkäufe kannst Du als Privatperson machen. Daher sollte ein Markttest, wie von @R.F. beschrieben, kein Problem sein. Bei regelmäßigem Angebot ist das eine gewerbsmäßige Betätigung.


    Ein Gewerbe anmelden kannst Du bei der Gemeindeverwaltung. Kostet grob 30€ und ist schnell gemacht. Dazu musst Du Dir nur überlegen, welche Tätigkeiten Du im Gewerbe ausüben willst.


    Danach schickt Dir das Finanzamt einen Fragebogen. Da ist die wichtigste Frage, ob Du die Regeln für Kleingewerbetreibende anwenden willst, d.h. Deine Rechnungen ohne MwSt. ausstellen willst. Das vereinfacht die Buchführung, Du brauchst keine Umsatzsteuererklärung zu machen. Wenn Deine Kunden überwiegend Privatleute sind, ist das egal. Gewerbliche Kunden können halt keine Vorsteuer geltend machen.


    Als Deine Buchführung reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, z.B. ein einfaches Excel-Sheet, in dem Du alle Einnahmen auflistest und alle Ausgaben wie Materialeinkäufe, Ebay-Gebühren, Porto etc.


    Ein getrenntes Konto brauchst Du am Anfang nicht. Der Überschuss landet automatisch (unversteuert) bei Dir. Im Folgejahr machst Du eine Steuererklärung. Wenn Dein Gewinn über dem Grundfreibetrag liegt, musst Du dann in der Lage sein, kurzfristig die Steuern auf Deinen Gewinn zu zahlen.


    Bei Deiner AOK erkundige Dich vorher, wieviel Du als Student verdienen darfst, damit Du nicht aus der studentischen Krankenversicherung herausfällst (Das Studium muss Deine Haupttätigkeit bleiben!) und welche Nachweise die ggf. benötigen.


    Falls Deine Eltern noch Kindergeld für Dich erhalten, solltest Du auch hier auf die Verdienstobergrenze achten.

  • Vielen Dank!


    Das mit der Umsatzsteuer verstehe ich nicht ganz aber ich nehme an es dient der Vereinfachung. Es gibt einfach einen Endpreis und da steckt eben keine Mehrwertsteuer drin.


    Also ein Gehalt zahle ich mir nicht? Es gibt einfach ein Gewinn bei meinem Gewerbe und den muss ich dann wenns über den Grundfreibetrag hinausgeht versteuern.


    Zu der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählen auch Dinge wie neue Drucker kaufen, Office einrichten, etc?

    Die Drucker die ich mir erst kürzlich angeschafft habe kann ich wohl nie geltend machen?


    Wie hoch ist der Grundfreibetrag (ich verdiene sonst nichts). Kindergeld gibt es nicht und bei der AOK bin ich Selbstzahler und nicht Studentenversichert.

  • Hallo carsti, https://www.finanztip.de/ust-in-rechnungen/ ist zwar schon etwas älter, mag aber ein guter Einstieg in das Thema Umsatzsteuer für Kleinunternehmer sein. Du dürftest zunächst drumherum kommen.


    Als Einzelunternehmer zahlst du Dir kein Gehalt. Du brauchst auch kein eigenes Konto. Du machst eine ganz simple Buchführung "Einnahmen-Ausgabenrechnung". Wenn überhaupt, denn in einer Probierphase kann das noch Hobby sein und Du musst weder Gewerbe anmelden noch Steuererklärungen machen noch Steuern zahlen. Wie Hornie oben schreibt. Den Tipp von Referat Janders mit einem Besuch bei der Wirtschaftsförderung würde ich auch folgen. Aber sieh vor allem, ob Du Dein Produkt zum Fliegen bekommst, bevor Du Dich zu sehr auf die Formalien einlässt. Wenn es dann fliegt, darfst Du die Schritte dann aber auch nicht vergessen.

  • Zu der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählen auch Dinge wie neue Drucker kaufen, Office einrichten, etc?

    Zu den Einnahmen zählen alle Beträge, die ein Kunde Dir überweist/übergibt.

    Zu den Ausgaben zählen alle Ausgaben, die notwendig sind, damit Du die Einnahmen generieren kannst. Also auch ein Drucker, den Du für das Gewerbe anschaffst.

    Wie hoch ist der Grundfreibetrag

    Rund 10.000€ p.a.

    Da Du noch Sonderausgaben etc. hast, kannst Du aber mehr Überschuss haben, bevor Du Steuern zahlst.

  • Grundfreibetrag ist in dem Zusammenhang vielleicht nicht das perfekte Stichwort,


    Für die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuerbefreiung gilt "Selbstständige, deren Umsatz im vergangenen Jahr unterhalb von 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegt, dürfen die Kleinunternehmerregelung anwenden und müssen keine Umsatzsteuer abführen." zitiert nach https://www.steuertipps.de/lp/…-kleinunternehmerregelung


    Eine feste Umsatzgrenze zwischen Hobby und Gewerbe aus Sicht des Finanzamtes gibt es nicht. Es kommt vor allem auf die Gewinnerzielungsabsicht an (vor allem wenn Verluste gemacht werden, die mit anderen positiven Einnahmen verrechnet werden) und auf die Regelmäßigkeit (wenn es um Einnahmen geht). Wenn Du z.B. ein altes Auto kaufst und wieder in Schuss gebracht mit 3000 € Gewinn verkaufst, ist das privat. So etwas jeden Monat wäre das definitiv gewerbsmäßig und steuerpflichtig. Bei drei Autos im Jahr Verhandlungssache...


    Aus Sicht des Ordnungsamtes / Gewerbeanmeldung kommt noch die Frage dazu, ob es ein anmeldepflichtiges Gewerbe ist. Dann keine Umsatzgrenze. Das wäre bei Deinem Vorhaben aber wohl nur der Fall, wenn Du Bauteile für Schusswaffen oder Medizintechnik in 3D produzieren möchtest.


    Der Begriff Grundfreibetrag kommt aus dem Steuerrechnt und bezieht sich auf das Einkommens-Existenzminimum, auf das durch unsere Verfassung geschützt keine (Einkommens-)Steuern erhoben werden dürfen.

  • Wie es scheint carsti, bist du recht unerfahren in buchhalterischen Dingen. Sollte dein Geschäft ins Laufen kommen, würde ich dir (zumindest für die ersten Jahre) eher einen Steuerberater empfehlen. Denn auch als Kleinunternehmer kann man ohne buchhalterischen Hintergrund unglaublich viel falsch machen und am Ende heftigen Ärger mit dem FA bekommen.

    Im Zweifelsfall tue das Richtige! :thumbup: