Wohngeld bei Untervermietung

  • Hallo,


    ich habe folgenden Fall:

    Ein Rentnerehepaar wohnt im eigenen Haus und lässt eine dritte Person als Mieter bei sich im Haus wohnen als Wohngemeinschaft.

    Die Frage ist nun, was das Rentnerehepaar bei der Prüfung, ob sie Wohngeld beantragen können, als Einkommen und als Personenanzahl zu Grunde legen muss.

    Zählt nur das Einkommen der Rentner mit 2 Personen?

    Oder müssen sie ihren Mieter auch nach dessen Einkommen fragen und zu ihrem Einkommen dazu rechnen und dann 3 Personen berücksichtigen?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe

  • Nun, die Vermieter müssen die Mieteinnahmen ihrem (sonstigen) Einkommen dazu rechnen. Und zwar nicht nur beim Wohngeld, sondern auch bei der Einkommensteuererklärung, die bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zwingend abzugeben ist.

    In welchem Verhältnis stehen denn die drei Mitglieder der Wohngemeinschaft zueinander?

  • Ich denke hier ist es wirklich nur ein paste-Fehler. Aber sollte natürlich trotzdem raus der Link.

    Edith: OK, hab den anderen Beitrag gesehen.

    Entweder sehr dumme Absicht oder er/sie/es hat sich ein Browser-Plugin eingefangen. :D

    Ich tippe auf Dummpfiffigkeit:

    (Sehr) dumm in der Absicht, aber pfiffig in der Platzierung am WE.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Ich würde die Forumsregeln ändern. Erst wer sich ein paar Meriten verdient hat, darf Links setzen und Anhänge senden. Dann würden die Attribute/Verdienste ein wenig Sinn machen.

  • Auf den ersten Blick ein guter Vorschlag - birgt aber auch das Nebenrisiko, dass die "Zielpersonen" dieser Maßnahme das Forum mit genügend sinnfreien Beiträgen - wenn auch noch linkfrei - zumüllen, nur um sich damit die "Meriten" zu erarbeiten, endlich linkweise loslegen zu können.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Sinnfreie Beiträge werden ja des öfteren gemeldet. ? Ist dann wie bei Versicherungen, wo eine Rückstufung erfolgt.

    Oder eine Art begleitetes Komnentieren per administrativer Freigabe bis zu den ersten x erfolgreich sinnvollen Beiträgen.

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