Schenkungssteuer legal vermeiden

  • Die Beratung hat in meinem Fall nichts "extra" gekostet, sondern war in den Kosten der späteren Beurkundung enthalten. Wenn man sich nur beraten lässt ohne einen Vertrag abzuschließen, dann geht es m.W. nur nach dem Gegenstandswert (nicht Aufwand).


    Allerdings würde ich heute eher zu einem Rechtsanwalt gehen, weil ich mir mehr Gestaltungsmöglichkeiten erwarten würde. Allerdings hat sich für mich noch keine Gelegenheit ergeben, entsprechende Erfahrungen zu machen.

    Okay, danke fürdie Info. :thumbup:

  • Lieber McProfit ,


    mache es nicht zu kompliziert, einfach ist besser und sicherer. Ein Immo-Verkauf an die Kinder ist generell besser, als eine Schenkung, da die Kinder dann die volle AfA aus dem aktuellem Verkaufspreis haben und nicht Deine historische AfA fortführen.


    Der Verkauf sollte "Standard" sein, also keine Ratenzahlung und keine Fälligkeit in 4 Jahren. Einfach normal, wie unter fremden Dritten üblich! Und zum Marktwert, der sicherlich nicht genau 400k ist.


    Parallel schließt Du ein Darlehen mit jedem Kind ab, möglichst auch "Standard", z.B. 5-10 Jahre, 4%, Grundbucheintragung, ggf. endfällige Tilgung.


    Das ist also alles ein normaler, marktgerechter Verkauf und hat nichts mit Schenken zu tun.


    In ca. 4 Jahren kannst Du Dir überlegen, Deinen Kindern das Darlehen zu schenken. Das geht auch teilweise (betragsgerecht zu den Freibeträgen) und termingerecht (ggf. verteilt auf div. Termine). Da hast Du auch keine Bewertungsprobleme, wie bei Immobilien. Die Schenkungen hältst Du dann schriftlich fest und zeigst sie dem Finanzamt an. Das ist sauber und korrekt.

  • Freitag 6.1.2023

    Lieber JANDERS ERDNUSS und HORNIE

    Vielen Dank für die sehr sachlichen Ratschläge.

    Es ist klar, dass ich einen so gestalte, wie er auch mit fremden Dritten gestaltet würde.

    Natürlich hat man beim Verkauf an nahe Angehörige und bei den Bedingungen immer einen gewissen Spielraum, schon deshalb weil Immobilienpreise immer Schätzungen sind und das FA wird nur bei erheblichen Abweichungen von der "Pi-Mal-Daumen-Berechnung" Nachforschungen anstellen.

    Selbstverständlich ist es so, dass ich hier nur den Forumsfreunden meine Überlegung einer möglichen Schenkung nach 4 Jahren oder später mitgeteilt habe.

    Diese Schenkung ist nichts vereinbart, es gibt keine Verpflichtung dazu und es ist auch in der Tat möglich, dass sich bis dahin eine ganz andere Lebenssituation ergibt und das Thema Schenkung der Darlehensforderung gar nicht mehr stellt.

    Falls es Euch interessiert:

    Ich habe inzwischen auch mal meine "Fachleute" internen angefragt und denen gesagt:

    "wenn ich jetzt eine Immobilie verkaufe, und für den Kaufpreis eine Ratenzahlung mit geringem Zins vereinbare und in 4 oder 5 Jahren auf die Idee käme auf das Restbetrag zu verzichten, was dann passiert?"

    Mir wurde dabei bestätigt, dass das völlig ok ist solange es eine freiwillige Entscheidung in der Zukunft ist und die Käufer keinen Anspruch auf Schenkung haben. Sie könnten auf Grund der familiären Bindung lediglich auf einen solchen Schritt "hoffen".

    Das kann aber jedes Kind, dessen Eltern vermögenstechnisch in der Lage sind zu Lebzeiten Schenkungen zu machen. Solange es keine Vereinbarung darüber gibt ist das nicht mehr als eine unverbindliche Überlegung.

    Liebe Forumsfreunde, damit waren die Fachleute sogar erheblich deutlicher in der Einschätzung als die Mitlieder hier. Für meinen Steuerberater war die Antwort sogar so logisch, dass er nicht einmal ein Honorar berechnet hat.

    Allerdings habe ich hier im Forum Euch gegenüber die Absicht einer Schenkung viel deutlicher zum Ausdruck gebracht. Das würde ich natürlich in der Praxis nicht machen zumal es auch unnötigt ist weil sich im Laufe der Jahre viel ändern kann.

    Von meiner Seite aus ist das Thema abgeschlossen.

    Die Verträge sind jetzt vorbereitet.

    Wer Interesse hat bekommt gerne von mir eine Info über den weiteren Verlauf.

    Ansonsten viele Grüße an Alle und bis zum nächsten Thema von McProfit aus Stuttgart.