Erfahrung Zeitwertkonten (Arbeitszeitkonten)

  • Ist das im Insolvenzfall des Arbeitgebers abgesichert?

    Und was passiert, wenn man vorher stirbt oder berufsunfähig wird?

    Ich kenne mich mit dem Konstrukt null aus, aber man geht damit ja schon enorm in Vorleistung gegenüber dem Arbeitgeber.

    Da muss man sich die Bedingungen genau anschauen.

    Mein Konto wird extern (nicht bei meinem Arbeitgeber) unter meinem Namen geführt. Und wenn ich sterbe, wird das angesparte Kapital vererbt.

  • Noch spare ich an, Die Freistellung wird (falls der Gesetzgeber bis dahin nicht noch mit den Bedingungen der GRV völlig durchdreht) 05/2026 beginnen und vermutlich für 7 Jahre dauern. Ggf. auch 8 oder 9 Jahre, da sie bei uns zwingend in der Altersrente enden muss.

    Danke für Deine Rückmeldung. Dachte ich wäre ein Exot mit meinen geplanten 7-9 Jahren.

    Bei uns ist es ebenso. An die Freistellungsphase muss dann die Rente folgen. Aber wer überwacht das? Ich könnte mit 65 Jahren in die abschlagsfreie Rente. Wenn ich das Zeitwertkonto bis 65 Jahre leeren würde und dann aber die Rente erst mit 66 oder 67 Jahre beantrage, wer soll das sanktionieren?

    Bei uns ist es leider so, dass Zinsen während der Freistellung am Ende der Freistellung als Störfall ausbezahlt werden. Ich würde das dann gerne in ein Jahr ohne Einkommen legen aufgrund des Steuerabzuges, da es sich vermutlich um mehr ein Jahresgehalt handeln würde. Ich bin ja nicht gezwungen Rente dann auch tatsächlich zu beantragen und 7 Jahre vorher geht ja auch nicht.

    Eine sichere und nicht volatile Anlage, die über 7 Jahre garantiert die Inflation schlägt, muss man erst einmal haben. Man muss hier m.M.n. rechen, dass man das Geld sonst als Netto ausgezahlt bekommen hätte, es investiet/anlegt und in den Jahren der Freistellung zu 100% verkonsumiert (außer, es käme dabei ein erhblich höheres Netto heraus wie beim Arbeitzeitkonto).

    Ja, genau so ist es. Wenn man überlegt vor Ende des offiziellen Rentenbeginns in den dann vorgezogenen Ruhestand zu gehen hat man beide Möglichkeiten (sollte der AG ein Zeitwertkonto anbieten).

    Selber ansparen oder ein Zeitwertkonto nutzen.

    Und in diesem Vergleich darf man halt nicht nur rechnen, dass man die Sparbeiträge aus dem Netto im Depot dann mit den Auszahlungen aus dem Zeitwertkonto vergleicht, sondern auch die Themen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Zuschüsse mit einbezieht. Und die von Dir genannten 10-15% mehr Rentenpunkte und 7 Jahre Krankenversicherung sind m.E. schon erheblich. Auch würde ich in meinem Fall mit 7 bis 9 Jahre vorzeiten Ruhestand dann nicht mehr in die Krankenverischerung der Renten kommen.

    Bei Gutverdienern über der Beitragsbemessungsgrenze kommen da hohe Renditen raus, auch wenn die Basisverzinsung des Vertrages das so nicht auf den ersten Blick zeigt.

    Bei mir sind das Werte im Bereich von 8-10% Rendite die ich aus einem aus Netto finanzierten Depot haben müsste. Und ja, eigentlich reicht es, wenn die Inflation geschlagen wird, da Sicherheit hier vor Rendite geht.

  • Bei uns ist es ebenso. An die Freistellungsphase muss dann die Rente folgen. Aber wer überwacht das? Ich könnte mit 65 Jahren in die abschlagsfreie Rente. Wenn ich das Zeitwertkonto bis 65 Jahre leeren würde und dann aber die Rente erst mit 66 oder 67 Jahre beantrage, wer soll das sanktionieren?

    Sanktionieren kann es vermutlich keiner. Da man bis zum Ende der Freistellung noch einen Arbeitsvertrag hat, kann ich mir vorstellen, dass der AG einen dann nicht zwingend weiter beschäftigen muss, wenn man nicht in die Rente geht/gehen kann.

    Eine Regelung dazu kenne ich bei uns nicht. Weder, wenn man Vertragsbruch begeht (ich unterschreibe beim Freistellungsantrag dafür, dass ich zu dem im Antrag genannten Zeitpunkt die Rente beantrage). Noch für den Fall, dass ich dies dann wegen geänderter Gesetze noch nicht kann.

    Bei uns ist es leider so, dass Zinsen während der Freistellung am Ende der Freistellung als Störfall ausbezahlt werden.

    Das ist bei uns genauso. Das ist bei der Länge der Freistellung ein nahezu nicht bedachter Fall. Sonst hätte man damit den Entnahmebetrag dynamisch erhöhen können.

    Und die von Dir genannten 10-15% mehr Rentenpunkte und 7 Jahre Krankenversicherung sind m.E. schon erheblich. Auch würde ich in meinem Fall mit 7 bis 9 Jahre vorzeiten Ruhestand dann nicht mehr in die Krankenverischerung der Renten kommen.

    Soweit ich das heute abschätzen kann, sind es (bei dem Brutto, das ich aus dem Zeitwertkonto entnahme, nicht meinem vollen Gehalt) ca. 5-6 RP. Wenn die Durchschnittsgehälter so steigen wie die letzten zwei Jahre, dann eher weniger.

    Das wird dann bei mir noch kombiniert mit den 14,4% Abzug wegen vorzeitigem Rentenbezug mit 63.

    Ob das bei der KV erheblich ist, hängt auch wieder von den eigenen Werten ab. Ich käme bei einer eigenen Finanzierung der 7 Jahre nur auf den Mindestbetrag in der GKV/PV, also derzeit ca. 258€ im Monat. Das wäre, Stand heute, weniger wie ich während der Freistellung als eigenen Anteil zahlen muss.

    Warum Du aber durch Eigenfinanzierung des Vorruhestandes nicht mehr in die KVdR kommen würdest, erschließt sich mir nicht.

    Für die KVdR gilt:

    Die Vorversicherungszeit "ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat."

    Der Zeitpunkt der "Aufnahme einer Erwerbstätigkeit" ist fix, der Zeitpunkt der Antragstellung ändert sich für einen fairen Vergleich auch nicht. Damit zählt in der zweiten Hälfte des Zeitraums nur, wie lange man in der GKV ist.

    Ich habe mir die Rendite nie wirklich durchgerechnet. Ich habe fast 10 Jahre "zwangsweise" in das Zeitwertkonto eingezahlt. Wir mussten den Unterschied zwischen der betriebsüblichen Arbeitszeit (40h) und der Tarifarbeitszeit (37,5h) früher zwangsweise ins Zeitwertkonto einzahlen. Die einzige Alternative wäre gewesen, die Arbeitszeit auf 37,5h zu reduzieren.

    Dazu hatte ich über viele Jahre hinweg keine Anlageform, die mir bedeutend mehr wie einen Inflationsausgleich geliefert hat. Ist ja nicht so, als ob es schon Anfang der 2000er weltweite ETFs gegeben hätte oder es so einfach wie heute gewesen wäre, einen der wenigen, langfristig renditestarken Aktien-Fonds zu wählen.


  • Das ist bei uns genauso. Das ist bei der Länge der Freistellung ein nahezu nicht bedachter Fall. Sonst hätte man damit den Entnahmebetrag dynamisch erhöhen können.

    Allerdings ist handhabt das die Rentenversicherung Bund bei den dort geführten Freistellungskonten anders. Hier wird tatsächlich 1x im Jahr die Auszahlung dann nach oben angepasst.

    Bei mir addieren sich die Zins auf ca. 120% eines Jahresgehaltes.

    Meine Planung sieht nun so aus, dass ich meine Freistellungszeit bis zum Alter 65 Jahre lege (aktuell die Zeit, in der ich abschlagsfrei in Rente gehen könnte) und dann 2 Jahre ohne Einkommen bis zum Rentenbezug mit 67 Jahren überbrücke.

    Jahr 1 ohne Einkommen mit 66 Jahren Abrechnung der Zinsen als Störfall. Durch Fünftelregelung ohne bzw. mit nur geringem Steuerabzug (Finanzierung der beiden Jahre dann durch die höhere Nettoauszahlung)

    Jahr 2 ohne Einkommen mit 67 Jahren dann Auflösung anderer Altersvorsorgeverträge mit hohen einmalig zu versteuernden Erträgen (z.B. Riester).

    Das alles nach aktueller Lage, an der sich bestimmt noch etwas ändern wird, auf das dann flexibel reagiert werden muss. Aber die Planung der Einzahlungen bis zur Freistellungsphase basiert darauf. Das Problem sind natrülich die langen Zeiträume bis dahin.

    Warum Du aber durch Eigenfinanzierung des Vorruhestandes nicht mehr in die KVdR kommen würdest, erschließt sich mir nicht.

    Ja stimmt, das hatte ich falsch interpretiert. Ist auch bei einer eigenfinanzierten Freistellung möglich, da auch in dieser Zeit Krankenversicherungsbeiträge anfallen oder eine Familienversicherung greift.

  • Meine Planung sieht nun so aus, dass ich meine Freistellungszeit bis zum Alter 65 Jahre lege (aktuell die Zeit, in der ich abschlagsfrei in Rente gehen könnte) und dann 2 Jahre ohne Einkommen bis zum Rentenbezug mit 67 Jahren überbrücke.

    Interssant, dass sich das für Dich rechnet. Wenn Du mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen kannst, ist es dann bei Deinem erwarteten Lebensalter wirklich ertragreicher, auf zwei Jahre Rente (ohne Abschläge) zu verzichten und erst mit 67 in Rente zu gehen?

    Der Störfall wird mit 65 ausgelöst, womit es m.M.n. einzig eine Frage der unterschiedlichen Besteuerung des Restbetrages vom Zeitwertkonto ist. Dafür verzichtest Du zwei Jahre lang auf die Rente welche, Dank fehlender Einzahlung bis 67, auch nicht höher sein wird wie mit 65. Einzig, wenn Du Dich mit 65 Arbeitslos meldest und vom Arbeitsamt auf Grund Deines Alters in Ruhe gelassen wirst, würde dort weiter eingezahlt.

    Damit müsstest Du in den zwei Jahren von 65-67 weniger Rente (GRV, BAV und PRV nach 2004) beziehen wie Du bei Rentenbezug an zusätzlichen Steuern auf das Geld aus dem Zeitwertkonto zahlst.

    Ggf. kommen noch Abschläge einer BAV dazu. Das sind bei mir 0,4% je Monat, den ich vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen und damit auch die Auszahlung der BAV auslösen. Allerdings ist hier für die GKV+PV der volle Betrag anzusetzen. Der Wert liegt schon mit Abzügen für 4 Jahre weit oberhalb dem Freibetrag für die GKV.

    Ich komme bei meiner eigenen Rechnung jedenfalls zu dem Schluss, dass sich ohne Änderung des Renteneintrittsalter ein späterer Renteneintritt wie mit 63 und Abzüge noch nicht einmal mit ALG lohnen würde.

  • Interssant, dass sich das für Dich rechnet. Wenn Du mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen kannst, ist es dann bei Deinem erwarteten Lebensalter wirklich ertragreicher, auf zwei Jahre Rente (ohne Abschläge) zu verzichten und erst mit 67 in Rente zu gehen?

    Danke für die Rückmeldung. Du hast natürlich Recht. Das rechnet sich dann nicht.

    Zudem das Einkommen durch z.B. eine einmalige Zahlung an Rürup ebenfalls stark beeinflusst werden kann.